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1351.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zusätzliche Verantwortung übernehmen, namentlich im finanziellen Bereich. Der Regierungsrat kann seine Planungs-, Steuerungs- und Führungsaufgaben nur wahr- nehmen, wenn ihm der Kantonsrat die notwendigen xibilisiert werden, dass sie den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen kann. Aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Stellung als die verwaltende und vollziehende Gewalt und als oberster Dienstherr Kompetenz des Regierungsrates. Wenn das Gutachten zum Schluss kommt, der Regierungsrat sei «aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Stellung als die verwal- tende und vollziehende Gewalt und als oberster Dienstherr
1369.1 - Postulatstext
glauben noch immer einige Beschwerdeführer, die Planung müsse von vorne beginnen. Der Kantonsrat kann seine Entschiedenheit unter Beweis stellen, in dem er den Regierungsrat einlädt, mit der Detailprojektierung
1384.2 - Antwort des Regierungsrates
Interpellanten stellen sich auf den Standpunkt, das Staatsarchiv habe gestützt auf das Archivgesetz seine Tätigkeit ausgeweitet und damit genau jene indirekten Folgekosten ausgelöst, welche von den Gegnern ng besteht. Der Regierungsrat bleibt bei seiner Aussage: Das Archivgesetz hat beim Kanton keine Folgekosten ausgelöst. 3.6. Stellt der Regierungsrat in seinen Direktionen eine zusätzliche Belastung auf-
1383.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
aufzubauen. - Auf Anfrage war der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug nicht generell abgeneigt, dass seine Datenschutzstelle die Aufgaben im Bereich des Daten- schutzes für die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden
1393.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dem undosierten Zustand. Zudem erreicht der nördli- che Kreisel des Autobahnanschlusses Zug dabei seine Leistungsgrenze. Daher ist bei einer alleinigen Realisierung der Kammern B und C (und auch D) beim
1406.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Jugendanwaltschaft Der Jugendanwalt soll im Sinne der positiven Beantwortung des Postulates Malaika Hug seine Tätigkeit im Vollamt ausüben. Dieser Stelle soll mehr Bedeutung zuer- kannt werden. Die Justizprü
1407.2 - Antwort des Regierungsrates
vorgeprüft. Der Regierungsrat hat sich bis heute bewusst nicht in das Verfahren eingeschaltet, um seine Unabhängigkeit als 4 1407.2 - 12250 Genehmigungsbehörde für den Bebauungsplan (auch in Hinsicht auf
1452.2 - Antwort des Regierungsrates
lassen. Der Regierungsrat teilt die Befürchtungen der Interpellantin nicht. Vielmehr bekräftigt er seine Überzeugung, dass die bereits bisher guten Bedingungen für die Bildung im Kanton Zug auch in Zukunft
1455.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
im eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetz jedes Kind Anspruch hat, in einer Regelklasse seine Schulzeit zu absolvieren, wenn in einer Gemeinde die Möglichkeit einer solchen Schulung besteht. Abs der aber objektiv den Anforderungen der Stelle nicht mehr gewachsen ist. Da- mit ihm (unter Verlust seines Rentenanspruchs), nicht gekündigt werden muss, eröff- net dieser Paragraph - neben der Möglichkeit folgenden Vermittlungsvorschlag zu: 5Der Schulhauleiter steht einer Schuleinheit vor. Er ist in seiner Zuständigkeit für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität ver-
1455.1a - Beilage
die Gemeinden unterstützen eine Lehrerberatung fi- nanziell. § 49 Fortbildung 1 Der Lehrer erfüllt seine Fortbildungsverpflichtung durch persönliche Fort- bildung und durch die Beteiligung an den gemeindlichen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen angemessene Ausbildung sowie auf eine gerechte und wohlwollende Behand- lung. 2 Er hat insbesondere Anspruch auf: a) eine seinem Alter, dem Stand seiner Ausbildung beruflichen Auftrages 1 Jeder Lehrer hat Anspruch auf eine periodische Beurteilung der Er- füllung seines beruflichen Auftrages sowie der Erfüllung der vereinbarten Ziele. 2 Die Beurteilung erfolgt im Rahmen

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