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Personalrecht
die Konstellation zu unterscheiden, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nur in Bezug auf seine konkrete Stelle an der Arbeit verhindert ist. Für die Beantwortung der Frage, ob eine solcherart bloss Schutz der bzw. des Arbeitnehmenden vor Verlust des Arbeitsplatzes in Zeiten, in welchen ihre bzw. seine Chancen gering sind, während der Kündigungsfrist eine neue Stelle zu finden. Wenn eine gesundheitliche verletzt worden. 2.1.1. Der Beschwerdeführer führt vorab an, er habe keine Möglichkeit gehabt, seine Sichtweise vor Erlass der Verfügung angemessen einbringen zu können. Die M-Schule habe darauf verzichtet
Öffentlichkeitsprinzip
Umständen die öffentliche Auseinandersetzung vorzeitig blockieren könnte, denn es sei schwieriger, seine Meinung im Scheinwerferlicht zu ändern (vgl. hierzu BBl 2003, 2007). Weiter führte der Regierungsrat Entscheide gebunden fühlen und diese allenfalls hintertreiben. Öffentlichkeit ist wichtig, muss aber da seine Grenzen haben, wo sie die Arbeit des Parlaments und der Exekutive behindert». b/ee) Im Rahmen Regierungsrat orientiert die Öffentlichkeit und die kantonale Verwaltung regelmässig und rasch über seine Beschlüsse von allgemeinem Interesse, soweit sie nicht dem Amtsgeheimnis unterliegen (§ 9 GO RR).
Materielles Strafrecht
vermittelt hat. Zudem wurde er stets von seinem Lieferanten bzw. von dessen Gehilfen begleitet, was darauf hindeutet, dass ihm wenig Vertrauen geschenkt wurde und seine Rolle bei der Übergabe eher gering war 2.2 Das Bundesgericht hat in einem neuen Leitentscheid (Urteil 6B_483/2016 vom 30. April 2018) seine Rechtsprechung zur Bildung einer Gesamtstrafe gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB weiter präzisiert. Es erwog zeigte der Beschuldigte auch eine gewisse Leichtfertigkeit und Gleichgültigkeit, betrachtete er doch seine Delinquenz als Spiel; es sei «wie bei einem Fussballmatch» oder «wie Lotto» gewesen. In dieses Bild
Gemeinde- und Bürgerrecht
stellt sich weiter auf den Standpunkt, der Beschwerdegegner 2 habe unerlaubt in seine Autonomie eingegriffen, indem er in seinem Entscheid vom 20. September 2011 erwog, das Kriterium der Kenntnisse der mit demnach in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn er neben anderen zu erfüllenden Voraussetzungen seine Familien zu erhalten vermag. Paragraph 5 der Bürgerrechtsverordnung vom 25. Oktober 1978 (BüV ZH, nichts zu beanstanden ist. Somit wird der Beschwerdeführer angehalten, bei ähnlich gelagerten Fällen seine bisherige Praxis nicht mehr weiter zu verfolgen. Bei den gestützt auf § 11 BüG ZG gestellten Einb
Art. 19 DMSG
Bedeutung wegen seines hohen wissenschaftlichen, kulturellen und heimatkundlichen Wertes unter Schutz gestellt werden solle. Aufgrund seiner prominenten Lage entfalte das Gebäude seine Wirkung schon als Existenz des Denkmals in seiner möglichst vollständig überlieferten Materie mit all ihren Zeitspuren, sei Voraussetzung dafür, dass heutige aber auch spätere Generationen seine Vielschichtigkeit erkennen zweifellos geeignet, das schützenswerte Gebäude zu erhalten, und zwar bezüglich seines Standorts, seiner äusseren Erscheinung und seiner historischen Baustruktur.Aus dem Sachverhalt: A. Mit Schreiben vom 13
Art. 30a SchKG, Art. 108 SchKG, Art. 109 SchKG, Art. 16 Nr. 5 aLugÜ bzw. Art. 22 Nr. 5 LugÜ
Widerspruchsprozess lediglich ein Zwischenverfahren in einer bestimmten Betreibung, auf welche sich seine Rechtskraftwirkung beschränkt. Diese enge Verknüpfung mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren hat zur befindlichen Vermögenswert für eine Zwangsvollstreckung zur Verfügung stellen müsse, verliere letztlich seine Berechtigung daran endgültig. Es sei daher sachgerecht, für solche Streitigkeiten einen Gerichtsstand der Beschwerdeführerin gegen die Beschwerdegegner zuständig. Der Einzelrichter hat damit zu Unrecht seine örtliche Zuständigkeit verneint. In Gutheissung von Beschwerdeantrag Ziffer 1 Abs. 2 ist die vori
Art. 35 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 25 Abs. 5 AHVG und Art. 49bis AHVV
darauffolgende Lehrstelle bei erfolgreichem Abschluss vor. Der Beschwerdeführer führt seinerseits aus, dass das Praktikum für seine Tochter faktisch notwendig sei, um überhaupt eine Lehrstelle in der Kinderbetreuung ist.Aus dem Sachverhalt: Der 1956 geborene S. bezog eine Invalidenrente und eine Kinderrente für seine 1994 geborene Tochter A. Im Mai 2012 wurde A. 18 Jahre alt, weshalb die Invalidenversicherung S. Praktikums eine Lehrstelle im betreffenden Betrieb erhält. 5.3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, seine Tochter A. würde gerne die Berufslehre zur Fachfrau Kinderbetreuung absolvieren. Von Kinderkrippen
Art. 49 Abs. 1 StGB
vermittelt hat. Zudem wurde er stets von seinem Lieferanten bzw. von dessen Gehilfen begleitet, was darauf hindeutet, dass ihm wenig Vertrauen geschenkt wurde und seine Rolle bei der Übergabe eher gering war 2.2 Das Bundesgericht hat in einem neuen Leitentscheid (Urteil 6B_483/2016 vom 30. April 2018) seine Rechtsprechung zur Bildung einer Gesamtstrafe gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB weiter präzisiert. Es erwog zeigte der Beschuldigte auch eine gewisse Leichtfertigkeit und Gleichgültigkeit, betrachtete er doch seine Delinquenz als Spiel; es sei «wie bei einem Fussballmatch» oder «wie Lotto» gewesen. In dieses Bild
Denkmalschutz
die folgende Frage: «3. Ist das Haus mit Bezug auf seine Stellung in der Forschung von sehr hohem wissenschaftlichem Wert? Ist das Haus bezüglich seiner architektonischen Qualitäten, insbesondere mit Bezug Widerspruch, weshalb das Gericht seine Schlussfolgerung nicht übernehmen kann. Die EKD bestreitet demgegenüber nicht, dass die bauzeitliche Substanz des Gebäudes seit seiner Erbauung im Spätmittelalter stark Bedeutung unter kantonalen Schutz gestellt. Der Schutzumfang betreffe den Standort des Gebäudes, seine äussere Erscheinung und die historische Baustruktur. Dagegen liessen A. und B. am 26. Oktober 2010
Kommentar V PBG
mittleren Masses kann das über dem massgebenden Terrain geplante Volumen des Untergeschosses durch seine Grundfläche geteilt werden. Das Resultat dieser Berechnung ergibt das mittlere Mass, um wie viel das sind auf Flachdächern aufgesetzte, zusätzliche Geschosse. Das Attikageschoss muss in Bezug auf seine Grundfläche auf mindestens einer Gebäudelängs- oder Gebäudebreitseite um mindestens 1 m gegenüber wird beispielsweise nicht an die Geschosszahl angerechnet (siehe dazu Ziffer 6.1 Anhang 1 der IVHB). Seine Abmessungen müssen deshalb beschränkt werden. Der Rücksprung misst sich von der Fassadenflucht aus

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