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2333.2 - Antwort des Regierungsrates
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öffentlichen Verkehr. In seiner Beantwortung (Vorlage Nr. 1799.2 - 13146 vom 23. Juni 2009) geht der Regierungsrat eingehend auf die gestellten Fragen zum Gratis-öV ein und erläutert seine ablehnende Haltung
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2343.2 - Antwort des Regierungsrates
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der kantonale Richtplan aufzeigt, in welcher zeitlichen Abfolge und mit welchen Mitteln der Kanton seine Aufgaben erfüllen will. Bei den öffentlichen Bauten und Anlagen hat sich der Kantonsrat im Richtplan Mio. Franken Total: Finanzierungsbedarf 2014–2031 2'729,8 Mio. Franken Der Regierungsrat weist in seinem Beschluss vom November 2013 darauf hin, dass diese Finanzierungsprognose ein internes Planungsinstrument Planungskredite hat es jedoch der Ka n- tonsrat jeweils in der Hand, öffentliche Bauten und Anlagen nach seinen Vorgaben zu priorisieren. Wie bereits dargelegt, fällt die Priorisierung von Verkehrsvorhaben sowie
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1078.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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erstellt. Dieser Plan kann mittels Kollokationsklage von einem Gläubiger angefochten werden, wenn seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen worden ist oder wenn er die Zulassung eines anderen Gläubigers geplante Änderung sehr begrüssen, kann das Kantonsgericht der vorgeschlagenen Lösung nicht zustimmen. Seiner Ansicht nach hat die vom Obergericht vorgeschlagene Lösung den Nachteil, dass sich das Kantonsgericht
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1078.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Konkursverfahrens nicht einverstanden sind. Kollokationsklage ergreift jeweils ein Konkursgläubiger, wenn seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen worden ist oder wenn er die Zulassung der Forderung eines
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2256.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sich gut in die Topografie und die bestehende Bebauung einfügt. Im Innern überzeugt der Neubau durch seine überlegte Raumanordnung rund um ein zentrales Atrium. Die Büro- und Aufent- haltsräume sind im Erdgeschoss über 10'000 Untersu- chungen veranlasst. Der Veterinärdienst lässt sämtliche Proben, die im Rahmen seiner Tätig- keiten erhoben werden, von spezialisierten, akkreditieren und vom Bundesamt für Veterinärw
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2276.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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damalige Bundesrat Jean Bourgknecht während seine r Amtszeit im Mai 1962 einen Schlaganfall, in dessen Folge er nicht mehr sprechen und schre i- ben konnte. In seinem Namen erklärten drei Familienangehörige absolutem Mehr ein Mitglied des Staatsrates (Exekutive), welches sich als nicht wählbar erweist, seines Amtes entheben (Art. 59 Abs. 1 lit. n, 62 Abs. 2 Kantonsverfassung Tessin). 4.5 Der Kanton Bern kennt meist in eher eingeschränktem Rahmen - nicht unbekannt. Auch der Kanton Zug kannte als eine Massnahme seines Disziplinarrechts e i- ne Abberufungsmöglichkeit von Behördenmitgliedern. Unter anderem mit dem Hinweis
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2341.2 - Antwort des Regierungsrates
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der kantonale Richtplan aufzeigt, in welcher zeitlichen Abfolge und mit welchen Mitteln der Kanton seine Aufgaben erfüllen will. Bei den öffentlichen Bauten und Anlagen hat sich der Kantonsrat im Richtplan Mio. Franken Total: Finanzierungsbedarf 2014–2031 2'729,8 Mio. Franken Der Regierungsrat weist in seinem Beschluss vom November 2013 darauf hin, dass diese Finanzierungsprognose ein internes Planungsinstrument Planungskredite hat es jedoch der Ka n- tonsrat jeweils in der Hand, öffentliche Bauten und Anlagen nach seinen Vorgaben zu priorisieren. Wie bereits dargelegt, fällt die Priorisierung von Verkehrsvorhaben sowie
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2352.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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V-Zug, Matt Mulli- can Skulptur UBS Metalli Zug etc.). Kunst am Bau auf kantonaler Ebene findet seine Grundlage im Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens vom 25. März 1965 (Kulturfördergesetz;
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1152.2 - Antwort des Regierungsrates
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entsprechenden Erwartun- gen an den Bund zu informieren und seine diesbezügliche Erwartungshaltung kund zu tun? Falls absehbar ist, dass der Bund seinen Beitrag nicht leisten wird, ist der Regierungsrat bereit mit der Zunahme von Verkehrsleistungen (v.a. Dieselfahrzeuge) zu erklä- ren. Der Bundesrat hält in seinem „Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone“ vom Juni 1999 fest, dass Verkehr und des geplanten massi- ven Strassenausbauprogrammes die Wahrscheinlichkeit ein, dass der Bund seinen Beitrag tatsächlich leisten kann? Ist der Regierungsrat bereit, beim Bund diesbezüglich vorstellig
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1152.1 - Interpellationstext
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entsprechenden Erwartungen an den Bund zu informieren und seine diesbe- zügliche Erwartungshaltung kund zu tun? Falls absehbar ist, dass der Bund seinen Beitrag nicht leisten wird, ist der Regierungsrat bereit Verkehr und des geplanten massiven Strassenausbaupro- grammes die Wahrscheinlichkeit ein, dass der Bund seinen Beitrag tatsächlich leisten kann? Ist der Regierungsrat bereit, beim Bund diesbezüglich vorstellig