Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5315 Inhalte gefunden
2329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
oder der Kantonsarzt Einsitz in die Drogenkonferenz nehmen soll, damit sie oder er dort ihre oder seine Erfahrungen einbringen könne. Die Drogenkonferenz ist ein strategisches Gremium bestehend aus Ver Organisa- tion der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG; BGS 161.1) verweist seinerseits betreffend Zuständigkeit für das Erheben strafrechtlicher Ordnungsbussen auf das Polizeigesetz
1162.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
und seiner Verordnung, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich unzweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe. § 8 Strafbestimmung Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz oder seine Au im Vollzug die Zusammenar- beit mit Privaten. § 2 Energieversorgung 1Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zufuhr leitungsgebundener Energie. 2Er kann sich an privaten oder Warmwasser nach Verbrauch ermöglichen. Wenigstens 60 % dieser Kosten sind dem einzelnen Bezüger nach seinem Verbrauch zu belasten. Besonders sparsame neue Gebäude sind von diesen Pflichten befreit. § 5 Massnahmen
1162.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
eine unbillige Härte ergäbe. § 8 Strafbestimmung Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz oder seine Ausführungsbestim- mungen werden nach der Strafbestimmung des Planungs- und Baugesetzes4) verfolgt. § 9 Aufhebung im Vollzug die Zusammenarbeit mit Privaten. § 2 Energieversorgung 1 Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. 2 Er kann sich an privaten oder Warmwasser nach Verbrauch ermöglichen. Wenigstens 60 % dieser Kosten sind dem einzelnen Bezüger nach seinem Verbrauch zu belasten. Besonders sparsame neue Gebäude sind von diesen Pflichten befreit. § 5 Massnahmen
1162.02 - Antrag des Regierungsrates
eine unbillige Härte ergäbe. § 8 Strafbestimmung Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz oder seine Ausführungsbestim- mungen werden nach der Strafbestimmung des Planungs- und Baugesetzes4) verfolgt. § 9 Aufhebung im Vollzug die Zusammenarbeit mit Privaten. § 2 Energieversorgung 1 Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. 2 Er kann sich an privaten oder Warmwasser nach Verbrauch ermöglichen. Wenigstens 60 % dieser Kosten sind dem einzelnen Bezüger nach seinem Verbrauch zu belasten. Besonders sparsame neue Gebäude sind von diesen Pflichten befreit. § 5 Massnahmen
1183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
durch Manuela Weichelt-Picard und Hubert Schuler, Gelegenheit, seine Standpunkte sowohl schriftlich als auch mündlich darzulegen. Seiner Darstellung gemäss ist die geltende Zuger Regelung mit diversen Wallis vom Bund je 116 Franken erhalten. Im kantonalen Gesamtvergleich erhält der Kanton Zug für seinen Anteil den weit geringsten Bundesbeitrag. Für den Mittelbedarf zur Verbilligung der Prämien ist zudem
1337.2 - Antwort des Regierungsrates
des Weideganges, Reinigungsfrequenz von Laufflächen, Bestimmung des Zeitpunkts des Düngereintrages) seine Ammoniak- emissionen vermindern. Organisatorische Massnahmen haben den Vorteil, dass sie oft kostengünstig hat in seiner Verordnung die Kantone nicht nur verpflichtet, die Immissionen zu überwachen, sondern auch einen Plan zur Bekämpfung der übermässigen Immissionen aufzustellen. Der Kanton Zug ist seinen Ver ion und die Begründung dazu finden sich in der Vorlage Nr. 1337.1 - 11727. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2005 die Interpellation dem Regie- rungsrat zur Beantwortung überwiesen. I.
1338.1 - Motionstext
werden muss. Das ASTRA bestätigt mit Mail vom 4. Mai 2005, dass aus seiner Optik nichts gegen das Projekt im Kanton Zug spricht. Seine befürwortende Stellungnahme vom 11. April 2005 zur Raststätte Knonaueramt Der Regierungsrat hält mit Schreiben vom 22. März 2005 an den Gemeinderat Risch fest, dass er "in seiner Interessenabwägung zum Schluss gekommen sei, dass eine Autobahnraststätte auf der Nordseite nicht
1334.7 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
den Kreditbetrag von Fr. 170'000.-- inkl. Mehr- wertsteuer. Der Kredit ist brutto zu verstehen. Für seine Finanzierung werden Mittel aus dem Spezialfonds "Beiträge Schutzraumbaupflicht" im Einklang mit den Regierungsrates vom 14. November 2005 dar- stellt (Vorlage Nr. 1334.5 - 11858). Der Kantonsrat hatte an seiner Sitzung vom 29. September 2005 auf unseren Antrag hin die ursprüngliche Vorlage des Regie- rungsrates
1338.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wegen der Nähe der Ausfahrt "Autobahnraststätte" zur Verzweigung Rütihof und zum Anschluss Rotkreuz seine Bedenken an. In der Regel sei zwischen den Anschlüssen an die Nationalstrassen ein Abstand von mindestens haushälterischen Nutzung des Bodens gesprochen wer- den (Art. 1 Abs. 1 RPG). Gerade im Kanton Zug mit seinen wenigen landwirt- schaftlichen Böden und dem begrenzten Kantonsgebiet gilt es, extrem flächen- intensive
1340.2 - Antwort des Regierungsrates
Spielraum, Veranstaltungen zu verhindern, die dem Charakter des Feiertages wider- sprechen und/oder seine Ruhe stören. Frage 4: Sollte aus der Sicht des Regierungsrates eine Gesetzesanpassung nicht notwendig Feiertags Rücksicht genommen werden sollte. Veran- staltungen, die den öffentlichen Ruhetag in seinem Charakter und seiner Ruhe stö- ren, sollten deshalb nicht durchgeführt werden können. Der Regierungsrat ist

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch