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3156.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Klatschen der Dank ausgedrückt. Der Forderung der Postulan- tin, der Regierungsrat müsse gestützt auf seine Oberaufsichtspflicht gemäss Gesundheitsge- setz für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, kann nicht ung des Postulats. 2. Vorbemerkung Die Postulantin fordert den Regierungsrat auf, sich im Rahmen seiner Oberaufsichtspflicht ge- mäss § 2 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes bei allen Institutionen des öffentlichen Streitfall durch das Gericht zu klären ist. Das Staat- sekretariat für Wirtschaft (SECO) definiert in seiner Wegleitung zur Verordnung 1 zum Arbeits- gesetz, dass auch Tätigkeiten und Vorkehrungen, die bei
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3161.9d - Beilage 4: Umsetzungskonzept
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dass gemäss Vertrags- bestimmungen der Darlehensnehmer bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres seine Ab- schlusszahlen und die Unterlagen zu allfälligen Auflagen einzureichen hat. Versäumt der Darle-
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3168.2 - Antwort des Regierungsrats
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Ausgangslage, weshalb das Amt für Wald und Wild heute nicht direkt und aktiv für den Holzbau lobbyiert. Seine Aufgabe beschränkt sich daher darauf, im Zusammenhang mit den Waldleis- tungen bei Waldführungen,
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3171.1 - Interpellationstext
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Eats bedrängt einerseits das Essensliefer - gewerbe aus der Region und drückt sich andererseits um seine Arbeitgeberpflichten, indem sich die Unternehmung auf den Standpunkt stellt, die Fahrer*innen seien
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3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erfasst und verrechnet werden (Basismodul, Teil J). - Der Kanton erhöht die Minimalanforderungen für seine eigenen Bauten und legt entspre- chende Vorgaben fest. Auch die Sonnenenergie soll möglichst weitgehend Voraussetzungen von Abs. 1 zu erfüllen sind. § 4c Erneuerbare Wärme bei Ersatz des Wärmeerzeugers In seinem «Energieleitbild 2018» betont der Zuger Regierungsrat die Bedeutung des bestehen- den Gebäudeparks Augenmerk r ichtet er auf den bestehenden Gebäudepark. Dieser soll kontinuierlich erneuert werden. Bei seinen eigenen Bauten will er eine Vorbildrolle wahrnehmen. Der Kanton Zug legt grossen Wert auf Beratung
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3182.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Klimaschutz auch die Anpassung an den Klimawandel einbeziehen. Der Regie- rungsrat erläutert darin seine Klimastrategie, rapportiert den Stand und die Wirkung der Mass- nahmen und macht einen Ausblick auf effizienter Mitteleinsatz für finanziell tragbare Lösungen sorgen soll, gilt auch für den Klimaschutz. In seinem Planungsbericht zur Energie- und Klimapolitik wird der Regierungsrat dem Kantons- rat aufzeigen, Ausgangslage Verstärkte Anstrengungen zum Schutz des Klimas sowie zur Eindämmung des Klimawandels samt seinen Folgen sind unumgänglich. Die Schweiz ist betreffend Temperaturanstieg beson- ders stark betroffen;
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3183.1 - Motionstext
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werden. Wer sich aus Über- zeugung für die Schweizer Staatsbürgerschaft entscheidet und bereit ist, seine vorherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, der ist eher bereit, sich zu integrieren. Doppelbürgerschaften
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3200.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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erhält ein Restaurant-Besitzer vom Bund Erwerbsersatz für sich selber, Kurzar- beitsentschädigung für seine Mitarbeitenden und via Härtefallprogramm Beiträge für die De- ckung der Fixkosten (ohne Löhne). 3 Regie- rungsrat Hinweise oder Bedenken der angehörten Stawiko in seinen Entscheidprozess auf- nehmen wird. Der Regierungsrat ist sich seiner Verantwortung bewusst und übt das ihm zu- stehende Ermessen pf (Vorlage Nr. 3209.1 - 16542), wozu die erweiterte Stawiko einen separaten Bericht verfasst hat. In seinem Bericht Nr. 3200.1 - 16523 informiert der Regierungsrat über den Anpassungsbedarf des Kantonsrat
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3216.1 - Antwort des Regierungsrats
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führt). An seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bun- desrat entschieden, auf die Forderung der EDK nicht einzutreten. Seine nächsten diesbezügli- chen Beschlüsse fällt der Bundesrat an seiner Sitzung
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3225.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bekanntlich ebenfalls eine Motion eingereicht (Vorlage Nr. 3264.1 - 16645), weshalb der Regierungsrat auf seine Antwort dazu verweist. Ein drittes Thema werden die persönlichen Abzüge für alle Steu- erpflichtigen welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 6000 Franken