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3156.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Klatschen der Dank ausgedrückt. Der Forderung der Postulan- tin, der Regierungsrat müsse gestützt auf seine Oberaufsichtspflicht gemäss Gesundheitsge- setz für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, kann nicht ung des Postulats. 2. Vorbemerkung Die Postulantin fordert den Regierungsrat auf, sich im Rahmen seiner Oberaufsichtspflicht ge- mäss § 2 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes bei allen Institutionen des öffentlichen Streitfall durch das Gericht zu klären ist. Das Staat- sekretariat für Wirtschaft (SECO) definiert in seiner Wegleitung zur Verordnung 1 zum Arbeits- gesetz, dass auch Tätigkeiten und Vorkehrungen, die bei
3161.9d - Beilage 4: Umsetzungskonzept
dass gemäss Vertrags- bestimmungen der Darlehensnehmer bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres seine Ab- schlusszahlen und die Unterlagen zu allfälligen Auflagen einzureichen hat. Versäumt der Darle-
3168.2 - Antwort des Regierungsrats
Ausgangslage, weshalb das Amt für Wald und Wild heute nicht direkt und aktiv für den Holzbau lobbyiert. Seine Aufgabe beschränkt sich daher darauf, im Zusammenhang mit den Waldleis- tungen bei Waldführungen,
3171.1 - Interpellationstext
Eats bedrängt einerseits das Essensliefer - gewerbe aus der Region und drückt sich andererseits um seine Arbeitgeberpflichten, indem sich die Unternehmung auf den Standpunkt stellt, die Fahrer*innen seien
3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
erfasst und verrechnet werden (Basismodul, Teil J). - Der Kanton erhöht die Minimalanforderungen für seine eigenen Bauten und legt entspre- chende Vorgaben fest. Auch die Sonnenenergie soll möglichst weitgehend Voraussetzungen von Abs. 1 zu erfüllen sind. § 4c Erneuerbare Wärme bei Ersatz des Wärmeerzeugers In seinem «Energieleitbild 2018» betont der Zuger Regierungsrat die Bedeutung des bestehen- den Gebäudeparks Augenmerk r ichtet er auf den bestehenden Gebäudepark. Dieser soll kontinuierlich erneuert werden. Bei seinen eigenen Bauten will er eine Vorbildrolle wahrnehmen. Der Kanton Zug legt grossen Wert auf Beratung
3182.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Klimaschutz auch die Anpassung an den Klimawandel einbeziehen. Der Regie- rungsrat erläutert darin seine Klimastrategie, rapportiert den Stand und die Wirkung der Mass- nahmen und macht einen Ausblick auf effizienter Mitteleinsatz für finanziell tragbare Lösungen sorgen soll, gilt auch für den Klimaschutz. In seinem Planungsbericht zur Energie- und Klimapolitik wird der Regierungsrat dem Kantons- rat aufzeigen, Ausgangslage Verstärkte Anstrengungen zum Schutz des Klimas sowie zur Eindämmung des Klimawandels samt seinen Folgen sind unumgänglich. Die Schweiz ist betreffend Temperaturanstieg beson- ders stark betroffen;
3183.1 - Motionstext
werden. Wer sich aus Über- zeugung für die Schweizer Staatsbürgerschaft entscheidet und bereit ist, seine vorherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, der ist eher bereit, sich zu integrieren. Doppelbürgerschaften
3200.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
erhält ein Restaurant-Besitzer vom Bund Erwerbsersatz für sich selber, Kurzar- beitsentschädigung für seine Mitarbeitenden und via Härtefallprogramm Beiträge für die De- ckung der Fixkosten (ohne Löhne). 3 Regie- rungsrat Hinweise oder Bedenken der angehörten Stawiko in seinen Entscheidprozess auf- nehmen wird. Der Regierungsrat ist sich seiner Verantwortung bewusst und übt das ihm zu- stehende Ermessen pf (Vorlage Nr. 3209.1 - 16542), wozu die erweiterte Stawiko einen separaten Bericht verfasst hat. In seinem Bericht Nr. 3200.1 - 16523 informiert der Regierungsrat über den Anpassungsbedarf des Kantonsrat
3216.1 - Antwort des Regierungsrats
führt). An seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bun- desrat entschieden, auf die Forderung der EDK nicht einzutreten. Seine nächsten diesbezügli- chen Beschlüsse fällt der Bundesrat an seiner Sitzung
3225.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bekanntlich ebenfalls eine Motion eingereicht (Vorlage Nr. 3264.1 - 16645), weshalb der Regierungsrat auf seine Antwort dazu verweist. Ein drittes Thema werden die persönlichen Abzüge für alle Steu- erpflichtigen welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 6000 Franken

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