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3225.1 - Motionstext
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Die Anpassung des kantonalen Steuergesetzes würde auch einen Anreiz schaffen, dass jeder Elternteil seine finanzielle Verantwortung für sich selbst übernimmt. Diese Motion soll dazu bei- tragen, dass die welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuer - pflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang
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2963.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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und Gemeinden geht auf eine Motion der FDP-Fraktion von 1978 zurück. Der Regierungsrat legte damals seine Vorstellungen über die zukünftige Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden dar. Es fehlte jedoch
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3024.2 - Antwort des Regierungsrats
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z über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 [Personenbeförderungsgesetz, PBG; SR 745.1] und seine Verordnungen). Auf dieser Rechtsgrundlage wird das gesamte Angebot der Stadtbahn Zug zusammen mit
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3024.1 - Interpellationstext
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verschärfen. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um Erläuterung der aktuellen Situation sowie um seine Haltung bezüglich Weiterentwicklung der Zuger Stadtbahn. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende
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3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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überprüfen alle zwei Jahre das Bahn- und Busangebot auf seine Zweckmäs- sigkeit und das Erreichen von Mindestkennzahlen. Dabei prüft der Bund nach seinen Kriterien, welche schweizweit gleich sind. Konkret könnte regelt die Anhörung der interessierten Kreise durch die Kantone. Der Kanton legte in diesem Sinne seinen Angebots- entscheid mit dem entsprechenden Fahrplan auf der offiziellen Internetseite des Bundes
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3068.1 - Postulatstext
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bereitstellen. Auf kei- nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt- zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons
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3080.1a - Beilage 1: RRB vom 24. März 2020 Stützungmassnahmen
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dafür eingesetzte Kapital muss zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden. Der Kanton Zug stockt seine Gegenleistung im Sinne von 78 Abs. 3 LwG und Art. 16 Abs. 1 SBMV per sofort um 600 000 Franken auf rund fünf bis maximal zehn neue Darlehen gewährt werden. Diese Zahl wird verdoppelt, wenn der Kanton seinen Anteil verdoppelt. Damit könnte er auch eine Verdopplung der Bundesgelder erreichen. Die Nachfrage gefährdet. B. Abfederungsmassnahmen des Bundes Der Bund ist sich der wirtschaftlichen Auswirkungen seiner einschneidenden Massnahmen b e wusst und will der Wirtschaft deshalb schnell und unbürokratisch unter
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3080.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Regierungsrat beschlossenen 20 Millionen Franken bei Wei tem nicht ausgeschöpft werden, da der Bund seine Regelungen inzwischen nachgebessert hat . Die Stawiko fragte, wie sichergestellt werde, dass ein und für den Kredit für die Verwaltung und die Gerichte. Der Antrag wurde damit begründet, dass die seinerzeitigen Annahmen des Regierungsrats insbesondere aufgrund der Nachbesse- rungen des Bundes zu hoch waren Nachteile für das Ge- meinwesen bewirken würde. Gestützt auf diese Bestimmung hat der Regierungsrat mit seinem Beschluss vom 24. März 2020 verschiedene Stützungsmassnahmen für Einwohnerinnen und Einwohner sowie
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3094.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Regierungsrat beschlossenen 20 Millionen Franken bei Wei tem nicht ausgeschöpft werden, da der Bund seine Regelungen inzwischen nachgebessert hat . Die Stawiko fragte, wie sichergestellt werde, dass ein und für den Kredit für die Verwaltung und die Gerichte. Der Antrag wurde damit begründet, dass die seinerzeitigen Annahmen des Regierungsrats insbesondere aufgrund der Nachbesse- rungen des Bundes zu hoch waren Nachteile für das Ge- meinwesen bewirken würde. Gestützt auf diese Bestimmung hat der Regierungsrat mit seinem Beschluss vom 24. März 2020 verschiedene Stützungsmassnahmen für Einwohnerinnen und Einwohner sowie
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3103.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Regierungsrat beschlossenen 20 Millionen Franken bei Wei tem nicht ausgeschöpft werden, da der Bund seine Regelungen inzwischen nachgebessert hat . Die Stawiko fragte, wie sichergestellt werde, dass ein und für den Kredit für die Verwaltung und die Gerichte. Der Antrag wurde damit begründet, dass die seinerzeitigen Annahmen des Regierungsrats insbesondere aufgrund der Nachbesse- rungen des Bundes zu hoch waren Nachteile für das Ge- meinwesen bewirken würde. Gestützt auf diese Bestimmung hat der Regierungsrat mit seinem Beschluss vom 24. März 2020 verschiedene Stützungsmassnahmen für Einwohnerinnen und Einwohner sowie