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2821.2 - Antwort des Regierungsrats
wenigstens ein Rechtsmittel gegen Verfügungen und Nutzungspläne vorsehen, die sich auf das RPG und seine kantonalen und eidgenössischen Ausführungsbestimmungen stützen. Es gewährt die volle Überprüfung durch Gutachten und weiteren Verfahrenskomplikationen. Zu Recht verwies das Luzerner Verwaltungsgericht in seiner Stellungnahme vom 26. August 2005 im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechtsweggarantie (zit. Marti zu vom Willen des Gesetzgebers abweichenden Urteilen führen, welche das Bun- desgericht aufgrund seiner beschränkten Überprüfungsbefugnis (Willkür) nicht mehr korrigieren kann. In der Folge muss der G
2831.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
000 Franken). Durch die wegfallenden Fahrten von der Linie 2 hin zur neuen Buslinie wird der Bund seine Beteiligung an der Linie 2 um ca. 60 000 Franken reduzieren. Die Einsparungen bei der Linie 2 belaufen Ägerital nach Menzingen wurde politisch schon mehrfach aufgebracht. So hat z.B. der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag zum Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Mittelschulstandorte (Vorlage
2845.4a - Beilage Synopse
Aufgaben und Befugnisse des Bankrats 1 Dem Bankrat obliegt die Oberleitung der Zuger Kantonalbank. Seine weiteren Aufgaben und Befug- nisse regeln die Statuten. 3.4. Geschäftsleitung § 14 Aufgaben und Befugnisse chen Vorgaben eine Extrazuweisung in der Höhe von zehn Prozent der letztjährigen Divi- dende auf seinem im relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich gehaltenen Anteil am Aktienkapital zusammen mit der erhält der Kanton eine Extrazuwei- sung in der Höhe von zehn Prozent der letztjährigen Dividende auf seinem gehaltenen gesetzlichen Anteil am Aktienkapital zusammen mit der Dividende aus- bezahlt. 3 Unter
2845.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019
Aufgaben und Befugnisse des Bankrats 1 Dem Bankrat obliegt die Oberleitung der Zuger Kantonalbank. Seine wei­ teren Aufgaben und Befugnisse regeln die Statuten. 3.4. Geschäftsleitung § 14 Aufgaben und Befugnisse chen Vorgaben eine Extrazuweisung in der Höhe von zehn Prozent der letztjähri­ gen Dividende auf seinem im relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich ge­ haltenen Anteil am Aktienkapital zusammen mit der der Mitglieder des Bankrats, die durch die Generalversammlung gewählt werden, stimmt der Kanton mit seinem Akti­ enanteil nicht mit. 4 Die Einzelheiten über die Wahl und die Amtsdauer der Mitglieder des Bankrats
2845.5 - Ergebnis 1. Lesung
Aufgaben und Befugnisse des Bankrats 1 Dem Bankrat obliegt die Oberleitung der Zuger Kantonalbank. Seine wei­ teren Aufgaben und Befugnisse regeln die Statuten. 3.4. Geschäftsleitung § 14 Aufgaben und Befugnisse chen Vorgaben eine Extrazuweisung in der Höhe von zehn Prozent der letztjähri­ gen Dividende auf seinem im relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich ge­ haltenen Anteil am Aktienkapital zusammen mit der der Mitglieder des Bankrats, die durch die Generalversammlung gewählt werden, stimmt der Kanton mit seinem Akti­ enanteil nicht mit. 5 Die Einzelheiten über die Wahl und die Amtsdauer der Mitglieder des Bankrats
2845.3e - Beilage 5 Gehalt CEO
3/33099/akbg.pdf rarc Schreibmaschinentext Beilage 5 Seite 2/3 Jeder Verwaltungsrat stimmt heute seine Gehaltspolitik mit den wichtigsten Ak tionärinnen und Aktionären ab. So auch die Zuger Kantonalbank
2851.2 - Antwort des Regierungsrats
Regelung des Mehrwertausgleichs gibt es diverse Umsetzungsmöglichkeiten. Jeder Kanton wird die für seine Ansprüche richtige L ö- sung finden, so dass es schliesslich wohl 26 verschiedene Regelungen geben Regelungen. Nur zum Vergleich: Der Kanton Zürich regelt sein Planungs- und Baurecht in seinem Gesetz und in seiner Allgemeinen Bauverordnung mit rund 400 Paragrafen. Der Kanton Zug braucht für die Regelung
2854.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplaung und Umwelt
vorgestellt, so dass zu Beginn der Sitzung der Stadtrat Zug auf Einladung des Kommissionspräsidenten seine Meinung vorstellen konnte, ins- besondere hinsichtlich einer Machbarkeitsstudie zum Standort Göbli brauche man mindestens ein Jahr. Denn involviert seien nebst der ZVB und dem RDZ auch der Ökihof mit seinen vielen Nutzungen, das städtische Tiefbauamt und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug. Für die
2854.00 - Genehmigung des Bundes
zum vorliegenden Prüfungsbericht zu äussern. Der zuständige Regierungsrat hat in seiner Antwort vom 1. März 2019 seine Zustimmung dazu geäussert. 1/2 D i e R e c h t m ä s s i g k e i t i m R i c h t p Richtplanunterlagen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Nachbarkantone teilten dem Kanton Zug im Rahmen seiner Anhörung mit, dass sie durch die vorliegende Richtplananpassung nicht betroffen sind. Mit Schreiben
3237.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
in einem 50 %-Pensum angestellt und vornehmlich in der abgaberechtlichen Kammer eingesetzt. Für seine kompetente und effiziente Arbeit sei ihm hiermit bestens gedankt. Als Generalsekretär amtet seit 2016 schen und personellen Fragen wie seiner Konstituierung, Wahlen und Beförderungen des Kanzleipersonals insbesondere mit dem Rechenschaftsbericht an den Kantons- rat und seinen Budgets und Jahresrechnungen und Arbeitslosenversicherung mit 21 (2020) bzw. 32 (2019) Fällen, wo somit insbesondere das Jahr 2020 mit seinen pandemiebedingten Ein- brüchen im Arbeitsmarkt (noch) keine Auswirkungen auf die Anzahl der Beschwer-

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