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861.42 - Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
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Ersuchen für Personen gemäss § 1 Abs. 1 Bst. b Nothilfe gewähren. 2 Das kantonale Sozialamt prüft seine Zuständigkeit und die Voraussetzun- gen für die Gewährung der Nothilfe und weist die Person einer
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161.112 - Geschäftsordnung des Obergerichts (GO OG)
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en- de Verfügungen einzeln. 4 Die Einzelrichterin bzw. der Einzelrichter unterzeichnet ihre bzw. seine Urteile und Verfügungen einzeln. 5 Protokolle werden von der protokollführenden Person einzeln unterzeich-
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215.313 - Verordnung über die Führung des Grundbuchs mittels Informatik, den elektronischen Geschäftsverkehr sowie die Aufsicht über das Grundbuch (IT-Grundbuch-Verordnung)
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weisungen. 3 Das Grundbuchinspektorat erstattet der Direktion des Innern jährlich Be- richt über seine Tätigkeit und diejenige der Abteilung Grundbuch des Amtes für Grundbuch und Geoinformation (AGG).
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erreichen, das heisst zu deren Behebung die ge- meindlichen Mittel nicht ausreichen, setzt der Kanton seine Organe und Mittel zur Führung, Koordination und Unterstützung der gemeindlichen Massnahmen ein (Anhänge
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3252.2 - Antwort des Regierungsrats
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Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. A. Beantwortung der Fragen 1. Wie sieht der Regierungsrat seine Rolle beim Umgang mit historischer Bausubstanz und Energieeffizienz? Die Energiepolitik des Kantons 3252.2 - 16814 Um Anreize für die Gebäudeerneuerung zu schaffen, leistet der Kanton Zug im Rahmen seines Gebäudeprogramms Beiträge an Massnahmen zur Wärmedämmung. Seit dem Jahr 2017 wur- den insgesamt 18 Bundesrats und der Denkmalschutz an den Leitlinien der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege1. In seinem «Energieleitbild Kanton Zug 2018» formuliert der Regierungsrat ent- sprechende Teilziele und Massnahmen
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3253.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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überzeugenden Eindruck. Unvereinbarkeitsgründe mit der Ausübung dieses Amts liegen nicht vor. Auch seine Unabhängigkeit ist nicht in Frage gestellt. Die engere JPK hat deshalb einstimmig mit 6 zu 0 Stimmen Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren 1. Ausgangslage Nachdem Kantonsrat René Kryenbühl seinen Rücktritt aus der Schätzungskommission per Ende 2020 bekannt gegeben hat, gilt es für die verbleibende n Voraussetzungen für die Besetzung des Amtes als neues Mitglied der Schätzungskommission. Nebst seiner langjäh- rigen beruflichen Arbeitserfahrung im Bereich Architektur und Bauleitung, bringt René Ochsner
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3252.1 - Interpellationstext
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bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sieht der Regierungsrat seine Rolle beim Umgang mit historischer Bausubstanz und Energieeffizienz? 2. Wie setzt der Regierungsrat (EnG), insbesondere Artikel 45, im Bereich des Denkmalschutzes um? 3. Wo sieht der Denkmalschutz seinen Beitrag zur Energiestrategie 2050? 4. Werden bei Umbauten oder Restaurierungen das Potential für
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3259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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(Abs. 1 und Abs. 2). «Finanzierung» beschreibt die Zahlungen der Gemeinwesen an den Kanton , welcher seine Aufwendungen teilweise refinanziert. Der Begriff «Abgeltung» beschreibt den Geldfluss zwischen Kanton ften Der Zugersee ist nicht vergleichbar mit dem Vierwaldstättersee und dessen Dampfschifffahrt, seiner imposanten Bergkulisse und den hunderttausenden von nationalen und internationalen Touristen, welche
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3285.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» bis 2026 an den Verein ausge- richtet. 2 Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrich- tung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe
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3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Sicherheitsdirektor Beat Villiger wies als Ver- waltungsratspräsident der Gebäudeversicherung Zug auf seine eigene Feuerwehrerfahrung hin und betonte, dass entsprechendes Fachwissen an den Verwaltungsratssitzungen ern und um Versicherungsfragen, was Sa- che des Verwaltungsrats ist. Das Kommissionsmitglied zog seinen Antrag daraufhin zurück. Abs. 2: Im Rahmen einer redaktionellen Bereinigung beschloss die Kommission