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3246.2 - Antwort des Regierungsrats
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Ehepaare steuerlich nicht stärker belastet werden dürfen als unver- heiratete Paare. Seitdem hat es seine Rechtsprechung wiederholt bestätigt und präzisiert. Von einer unzulässigen Ungleichbehandlung wird
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3285.1b - Beilage 2: Abschlussbericht Vorarbeiten
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asut spricht grundsätzlich keine finanziellen Mittel für die Zusammenarbeit mit Partnern, hat jedoch seine ideelle Unterstützung zugesichert, und sieht im Rahmen von Gegenleistungen die Möglichkeit, den Verein it-Community oder zwischen verschiedensten Teilnehmern des Netzwerks. Verlinkung zu Melani mit seinem Meldeformular für Cybersicherheits-Vorfälle. Register von lokalen Sicherheitsdienstleistern: Mittels hohen Vernetzungsgrad zwischen den relevanten Akt- euren, wie dies der neu zugründende Verein mit seinem dezentralen Netzwerk anstrebt. Auf Seite der 5 *Digitalisierung und Cyberrisk in Schweizer KMU,
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3285.3b - Beilage 2: Synopse KRB ITSec4KMU
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Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» bis 2026 an den Verein ausgerichtet. 2 Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe
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3285.3a - Beilage 1: Synopse KRB NTC
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an den Verein «Nationales Testinstitut für Cybersicherheit NTC» ausgerichtet. 2 Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe
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3324.1 - Antwort des Regierungsrats
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(Psychiatriekonkordat; BGS 826.162) kündigen. Wenn nur der Kanton Zug austre- ten würde, müsste er seine Triaplus-Aktien den verbleibenden Kantonen zum Kauf anbieten (Art. 14 Abs. 3 Psychiatriekonkordat) Übergangsbestimmungen in Art. 197 der Bundesverfas- sung (SR 101) so zu ergänzen, dass der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten Ausfüh- rungsbestimmungen über «anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in
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3325.1 - Motionstext
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Motion betreffend Unvereinbarkeiten bei Ge- meindebehörden (Vorlage 3283.1) gab einer der Motionäre seine Interessenbindung zu dieser Motion bekannt. Und bei der Berichterstattung durch die Presse wurde dies
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3365.1 - Antwort des Regierungsrats
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n auf die Tätigkeit der Leistungserbringer hat. Seite 2/2 3365.1 - 16870 4. Wie nimmt der Kanton seine Rolle für die Oberaufsicht wahr, nachdem die Lang- zeitpflege an die Gemeinden delegiert wurde? Sowohl
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3366.1 - Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskommission
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r Vizepräsident des Obergerichts, ist seit über 30 Jahren Teil der Zuger Justiz. Begonnen hat er seine Karriere im Kanton Zug als Untersuchungsrichter/ Staatsanwalt, danach war er am Jugendgericht und Herren Kantonsräte 1. Ausgangslage Nachdem der amtierende Präsident des Obergerichts, Felix Ulrich, seinen Rücktritt per 31. Juli 2022 bekanntgegeben hat, gilt es für die verbleibende Amtsperiode von 2019
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3378.2 - Antrag des Regierungsrats
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. § 11 Zuständigkeit 1 Der Regierungsrat entscheidet über die Gewährung von Beiträgen. 2 Er kann seine Entscheidkompetenz bis zu einem bestimmten Betrag an die Direktionen und an die Staatskanzlei delegieren
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3415.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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fachlicher als auch in menschlicher Hinsicht kompetent und mit grossem Einsatz führen und der Amtsleiter seine Führungs- verantwortung in dieser schwierigen Zeit kompetent und zielgerichtet wahrnimmt. Das Engagement ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus. Ein spezieller Dank gebührt all jenen, welche über sehr lange Zeit in der Zivil-