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2313.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Seite 3 4. Schlussabstimmung Seite 5 5. Antrag Seite 5 1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat in seinem Bericht ausführlich dargelegt, weshalb diese Richtplanan- passung notwendig ist. Wir verzichten daher
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2313.3a - Beilage
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die notwendigen Schutzbestimmungen für den Erhalt der Siedlungs- und Baustruktur des Weilers und seiner Umge- bung; d. die Erschliessung mit Abwasser, Strassen, Energie und Wasser; e. die Aufteilung der die notwendigen Schutzbestimmungen für den Erhalt der Siedlungs- und Baustruktur des Weilers und seiner Umge- bung; d. die Erschliessung mit Abwasser, Strassen, Energie und Wasser; e. die Aufteilung der
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1060.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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am 27. Mai 1999 und 24. Februar 2000 beschlossen haben. Zudem hat der Re- gierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen den Radweganteil, gemäss Zusam- menstellung in den Kantonsratsvorlagen, am 10. August
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1060.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2001 zur Motion Stellung bezogen und die Erheblicherklärung beantragt. Der Kantonsrat ist dem an seiner Sitzung vom 5. Juli 2001 gefolgt. Mit dem vorliegenden Antrag kann die Motion als erledigt abgeschrie-
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1060.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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öffentlichen Verkehr im Gebiet Bösch, Hünenberg (Vorlage Nr. 736.1 - 10057). Der Regierungsrat hat in seinem Bericht und Antrag vom 16. Januar 2001 dazu Stellung bezogen und die Erheblicherklärung der Motion
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1060.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Franken resultiert. Der Regierungsrat begründet die Überschreitung kurz auf den Seiten 17 und 18 seines Berichtes. Obwohl diese Überschreitung durch verschie- dene Sonderfaktoren verursacht wurden und
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2217.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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chtliche Absicherung im Gesetz notwen- dig sei, führte zu dieser Ergänzung. Der Regierungsrat seinerseits hatte nur eine Delegat ions- Seite 4/4 2217.3 - 14411 norm vorgeschlagen, die ihm die Möglichkeit
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2218.1a - Synopse
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Staatskanz- lei ein. § 32 Inhalt § 32 Inhalt bei Proporzwahlen 1 Jeder Wahlvorschlag muss eine zu seiner Unterscheidung von anderen Wahl- vorschlägen geeignete Bezeichnung enthalten. Diese darf nicht i
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2217.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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4) SR 641.71 5) BGS 111.1 1 [Geschäftsnummer] § 2 Abs. 1 (geändert) 1 Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. Er weist separat die Gebiete
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2242.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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betreffend die Grundstückgewinnsteuer eine Erweiterung der Rechtsmittelbefugnis auf Zuger Gemeinden. An seiner Sitzung vom 2. Mai 2013 hat der Kantonsrat diese Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung der mut- masslichen Höhe der Grundstückgewinnsteuer haben. Weiter bringt das Verwaltungsgericht in seiner Stellungnahme vor, dass eine verbindliche Vorprüfung zu einer nachträglichen Unabä n- derbarkeit