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1105.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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en und vor dem Verwal- tungsgericht erwähnt, ist es folgerichtig, dass das Verwaltungsgericht in seinem Be- richt und Antrag vom 2. September 2003 beide Verfahrensebenen berücksichtigt und generell zum erstattet Ihnen nachfolgend unter Berücksichtigung der Aus- führungen des Verwaltungsgerichts in seiner Vorlage Bericht und Antrag. 1. Vorbemerkung 1105.3 - 11345 3 Kerngehalt von § 55 Abs. 2 des Verw
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1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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2.5 Zusammenfassung der wichtigsten Eindrücke und Konsequenzen Keines dieser Modelle entsprach in seinen Grundzügen den Vorstellungen einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder. Am ehesten in Frage kam eine
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1143.2 - Antwort des Regierungsrates
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sich ideenlos verhielte bzw. die Polizei ihre Strategie neu ausrichten müsse. � Im Kanton Zug mit seinen anerkannt hohen Standards und weitgehendem Agglomerationscharakter („Lorzenstadt“) liegt die Pol Poli- zei überfordert, da diese die Probleme letztlich gar nicht ursächlich lösen kann. Gerade aus seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Zug heraus beantragte der Regierungsrat
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1142.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Ausgangslage 2. Eintretensdebatte und Detailberatung 3. Antrag 1. Ausgangslage Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2002 den neuen Teilrichtplan Verkehr verabschiedet. Gemäss diesem Teilrichtplan
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1161.3 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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Gleichstellung von Frau und Mann ab. Er b e a n t r a g t Ihnen, auf die Gesetzesrevision gemäss seinem Antrag vom 3. September 2003 (Vorlage Nr. 1161.2 - 11268) einzutreten und ihr zuzustimmen. Zug, 27
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1173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Diese Vorlage behandelt folgende drei Problemkreise: 1.1. Der Motionär beantragt gemäss Ziff. 1 und 2 seiner Begehren eine Übersicht über den Behandlungsstand der erheblich erklärten, jedoch noch nicht erledig- gemäss Umfrageergebnis (vgl. Beilage). 2 1173.2/1191.3 - 11474 1.2. Der Motionär beantragt in Ziff. 3 seiner Begehren, allfällige, wegen veränderten Verhältnissen obsolet gewordene Vorstösse abzuschreiben. Beat Villiger (Ziff. 3 der Begehren, veränderte Verhältnisse) Der Motionär fordert unter Ziff. 3 seiner Begehren Folgendes: „Sofern aus der Sicht des Regierungsrates bei erheblich erklärten Motionen bzw
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1199.2 - Antwort des Regierungsrates
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sich ideenlos verhielte bzw. die Polizei ihre Strategie neu ausrichten müsse. � Im Kanton Zug mit seinen anerkannt hohen Standards und weitgehendem Agglomerationscharakter („Lorzenstadt“) liegt die Pol Poli- zei überfordert, da diese die Probleme letztlich gar nicht ursächlich lösen kann. Gerade aus seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Zug heraus beantragte der Regierungsrat
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1103.2 - Antwort des Regierungsrates
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Bedarf an Ausbil- dungsplätzen wird darum bis zu diesem Zeitpunkt steigen. Da der Kanton Zug mit seiner wirtschaftlichen Kraft und Entwicklung ein interessanter Arbeitsort ist, werden weiterhin Jugendliche Verwendung dieses Kriteriums als Zuschlagskriterium bei Submissionen gefördert werden könnte. In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 8 1103.2 - 11149 Andrea Hodel und Hans Abicht vom 23. Juni 1998 (Vorlage lichen Schwierigkeiten scheitert; � das Bildungsnetz Zug für schulisch schwache Jugendliche nach seiner Pilotphase ins Definitivum überzuführen; � im Programm „Einstieg in die Berufswelt“ - ebenfalls für
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1115.2 - Antwort des Regierungsrates
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die Delegiertenversammlung des Zuger Kantonalen Fischereiverbands vom 9. April 2003 habe ihn in seiner Funktion als Verbandspräsi- dent beauftragt, folgendes Anliegen dem Regierungsrat zu unterbreiten:
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1114.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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gesetzlicher Regelung zu 50% an den zusätzlichen Lohnkosten beteiligen. Der Regierungsrat geht in seinem Bericht (Vorlage Nr. 1114.1 - 11139) auf Seite 16 von folgenden maximalen zusätzlichen Kosten für