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1105.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
en und vor dem Verwal- tungsgericht erwähnt, ist es folgerichtig, dass das Verwaltungsgericht in seinem Be- richt und Antrag vom 2. September 2003 beide Verfahrensebenen berücksichtigt und generell zum erstattet Ihnen nachfolgend unter Berücksichtigung der Aus- führungen des Verwaltungsgerichts in seiner Vorlage Bericht und Antrag. 1. Vorbemerkung 1105.3 - 11345 3 Kerngehalt von § 55 Abs. 2 des Verw
1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
2.5 Zusammenfassung der wichtigsten Eindrücke und Konsequenzen Keines dieser Modelle entsprach in seinen Grundzügen den Vorstellungen einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder. Am ehesten in Frage kam eine
1143.2 - Antwort des Regierungsrates
sich ideenlos verhielte bzw. die Polizei ihre Strategie neu ausrichten müsse. � Im Kanton Zug mit seinen anerkannt hohen Standards und weitgehendem Agglomerationscharakter („Lorzenstadt“) liegt die Pol Poli- zei überfordert, da diese die Probleme letztlich gar nicht ursächlich lösen kann. Gerade aus seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Zug heraus beantragte der Regierungsrat
1142.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Ausgangslage 2. Eintretensdebatte und Detailberatung 3. Antrag 1. Ausgangslage Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2002 den neuen Teilrichtplan Verkehr verabschiedet. Gemäss diesem Teilrichtplan
1161.3 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
Gleichstellung von Frau und Mann ab. Er b e a n t r a g t Ihnen, auf die Gesetzesrevision gemäss seinem Antrag vom 3. September 2003 (Vorlage Nr. 1161.2 - 11268) einzutreten und ihr zuzustimmen. Zug, 27
1173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Diese Vorlage behandelt folgende drei Problemkreise: 1.1. Der Motionär beantragt gemäss Ziff. 1 und 2 seiner Begehren eine Übersicht über den Behandlungsstand der erheblich erklärten, jedoch noch nicht erledig- gemäss Umfrageergebnis (vgl. Beilage). 2 1173.2/1191.3 - 11474 1.2. Der Motionär beantragt in Ziff. 3 seiner Begehren, allfällige, wegen veränderten Verhältnissen obsolet gewordene Vorstösse abzuschreiben. Beat Villiger (Ziff. 3 der Begehren, veränderte Verhältnisse) Der Motionär fordert unter Ziff. 3 seiner Begehren Folgendes: „Sofern aus der Sicht des Regierungsrates bei erheblich erklärten Motionen bzw
1199.2 - Antwort des Regierungsrates
sich ideenlos verhielte bzw. die Polizei ihre Strategie neu ausrichten müsse. � Im Kanton Zug mit seinen anerkannt hohen Standards und weitgehendem Agglomerationscharakter („Lorzenstadt“) liegt die Pol Poli- zei überfordert, da diese die Probleme letztlich gar nicht ursächlich lösen kann. Gerade aus seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Zug heraus beantragte der Regierungsrat
1103.2 - Antwort des Regierungsrates
Bedarf an Ausbil- dungsplätzen wird darum bis zu diesem Zeitpunkt steigen. Da der Kanton Zug mit seiner wirtschaftlichen Kraft und Entwicklung ein interessanter Arbeitsort ist, werden weiterhin Jugendliche Verwendung dieses Kriteriums als Zuschlagskriterium bei Submissionen gefördert werden könnte. In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 8 1103.2 - 11149 Andrea Hodel und Hans Abicht vom 23. Juni 1998 (Vorlage lichen Schwierigkeiten scheitert; � das Bildungsnetz Zug für schulisch schwache Jugendliche nach seiner Pilotphase ins Definitivum überzuführen; � im Programm „Einstieg in die Berufswelt“ - ebenfalls für
1115.2 - Antwort des Regierungsrates
die Delegiertenversammlung des Zuger Kantonalen Fischereiverbands vom 9. April 2003 habe ihn in seiner Funktion als Verbandspräsi- dent beauftragt, folgendes Anliegen dem Regierungsrat zu unterbreiten:
1114.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gesetzlicher Regelung zu 50% an den zusätzlichen Lohnkosten beteiligen. Der Regierungsrat geht in seinem Bericht (Vorlage Nr. 1114.1 - 11139) auf Seite 16 von folgenden maximalen zusätzlichen Kosten für

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