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1120.1 - Motionstext
Aufgabenteilung abschliessend zu beurteilen. Der neue Finanzdirektor Peter Hegglin nimmt sich seit seinem Amtsantritt der Aufgabenteilung dieser grossen Herausforderung engagiert an und haucht diesem Geschäft Verantwortung verabschieden können. Aufgabenverteilung als Daueraufgabe: Die Aufgaben des Kantons Zug und seiner Gemeinden sowie die Zuteilung an die beiden Staatsebenen sind rechtlich festgelegt. Eine sinnvolle
1123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Architekturwettbewerb wird ausgeschrieben Sommer 1987 Der junge Architekt Daniel Harksen gewinnt mit seinem Projekt SCUOLA den 1. Preis 20. Dezember 1990 Der Kantonsrat genehmigt das Bauprojekt und bewilligt
1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dazu kann unter anderem auch das Steuerpaket des Bundes beitragen. Der Kanton Zug hat sich innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs stets für ein steuerfreundliches Klima und gemässigte Steuerbelastungen eingesetzt Referendum, Standesinitiative). Die Motion ist sofort zu behandeln und erheblich zu erklären.“ In seiner Begründung führt der Motionär unter anderem aus, dass der Bund und die Kantone durch das Steuerpaket noch in arbeitsökonomischer Hinsicht als angebracht, die Zuger Bun- desparlamentarier laufend mit seiner Meinung zu allen erdenklichen Geschäften zu konfrontieren, welche sich in parlamentarischer Beratung
1132.2 - Antwort des Regierungsrates
möglich. Als solchen Ausnahmefall erachtete der Regierungsrat die Situation vor einem Jahr, als er in seinem Beschluss vom 18. Juni 2002 einigen Jugendlichen den Beitrag für die Juventus Schulen Zürich zusicherte
1147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bürgerrechtsgesetzes, und hinsichtlich der Harmonisierung der Einbürgerungsverfahren wies er auf das seinerzeitige Musterreglement des Verban- des der Bürgergemeinden hin, das von den einzelnen Bürgergemeinden behaupte, missachte einen klaren 2 1147.2 - 11282 Volksentscheid. - Das Bundesgericht habe sich mit seinem Entscheid vom 9. Juli 2003, wonach Einbürgerungen nicht mehr an der Urne zuzulassen sein, über den mlung der verfassungs- mässigen Begründungspflicht genügen könnten, hat das Bundesgericht gemäss seiner schriftlichen Begründung ausdrücklich nicht entschieden. 2. Kantonales Einbürgerungsverfahren und
1146.2 - Antwort des Regierungsrates
Gesetzesvollzug zuständigen kantonalen Dienststellen (Kantonsforstamt, Landwirtschaftsamt, Tiefbauamt mit seiner Abteilung Wasserbau und baulicher Gewässerschutz) und der privaten und öffentlichen Grundeigentümer
1147.1 - Motionstext
etwas anderes behauptet, missachtet einen klaren Volksentscheid. Das Bundesgericht stellt sich mit seinem Entscheid vom 9. Juli 2003, wonach Ein- bürgerungen nicht mehr an der Urne zuzulassen sind, über
1160.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
Ende gehen, so dass im Jahr 2011 ein neuer Kantonsrat über das nächstfolgende Strassenbauprogramm seinen Prioritäten entsprechend beschliessen kann. b. Nationalstrassen: 6-Spur-Ausbau der A4 Der Teilrichtplan
1159.2 - Antwort des Regierungsrates
Interpellation blendet auf dieses Verwaltungsbeschwerde- verfahren zurück. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2003 die Interpellation dem Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. für die Verkehrssicherheit aufzustellen. Der Regierungsrat hat in der Folge im zweiten Abschnitt seiner Verordnung "Besondere strassenbau- polizeiliche Vorschriften" erlassen. In § 7 V GSW steht, als Regeln
1160.4 - Antrag der Strassenbaukommission
Rechts Der Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 1998 – 2003 vom 28. August 19973) in seiner Fassung vom 7. September 2002 wird auf- gehoben. 1) BGS 111.1 2) BGS 751.14 3) BGS 751.12, GS 25

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