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Missbräuchliche Kündigung, TREZ
Bringt der Beschwerdegegner 1 zu seiner Rechtfertigung des Nichtspielens der Lieder unter Hinweis auf den Anstellungsvertrag vom 28. November 2003 vor, er habe seine Tätigkeit hauptsächlich nach den geltenden wurde der Beschwerdegegner 1 mit dem genannten Schreiben darauf hingewiesen, dass der Kirchenrat seine Kündigung erwarte, da er (der Beschwerdegegner 1) mehrmals signalisiert habe, dass für ihn eine weitere so festgehalten wird. Dem Beschwerdegegner 1 kann somit nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er seine Tätigkeit in all den Jahren zuerst nach den geltenden liturgischen Vorschriften der Kirche, welche
Bau- und Planungsrecht
auch dort, wo seine Distanz zum Gebäude am geringsten sei, ungeschmälert gut, und er sei gesund. Die Vorinstanz vermöge ihre gegenteilige Auffassung in keiner Weise zu belegen. c) In seiner Vernehmlassung gesetzlichen Waldabstandes seien somit nicht gegeben. Am 1. März 2013 habe das Amt für Wald und Wild seine Stellungnahme unter anderem mit der Anmerkung versehen, dass der Waldabstand von mindestens 12 m und en Zweck Unabdingbare beschränkt. Dazu gehört unter anderem die Pflicht des Gemeinwesens, zuerst seine eigenen Landreserven auszuschöpfen und den Landbedarf auf das Notwendige zu beschränken. Die Besc
Art. 15d Abs. 1 lit. b SVG; Art. 30 VZV
Fahreignung. Von Bedeutung sind die Konsumgewohnheiten des Lenkers, seine Vorgeschichte, sein bisheriges Verhalten im Strassenverkehr und seine Persönlichkeit (BGE 128 II 335 Erw. 4a mit Hinweisen; Urteil 1 vorliegend sodann die Ausführungen des Beschwerdeführers zur Angewiesenheit auf den Führerausweis, steht seine Fahreignung doch ernsthaft in Frage, sodass es unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit nicht Sucht leidet, welche die Fahreignung ausschliesst (Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG) oder wenn er aufgrund seines bisherigen Verhaltens nicht Gewähr bietet, dass er künftig beim Führen eines Motorfahrzeuges die
Strafrechtspflege
spricht zwar Schweizerdeutsch und hat in der Person seiner im Kanton Wallis wohnhaften Schwester eine gewisse familiäre Beziehung in der Schweiz. Auch ist seine Partnerin Schweizerin, doch lebt er gemäss eigenen für Migration den Asylantrag von X. gutgeheissen hat (act. 13/3/3/4), ist davon auszugehen, dass seine Angaben geprüft und als zutreffend erachtet wurden. Die beigezogenen Akten des Asylverfahrens drängen hohes öffentliches Interesse an der Landesverweisung besteht, geht der Schutz des Lebens von X. vor. Seine Berufung ist insoweit gutzuheissen und auf eine Landesverweisung ist im Sinne von Art. 66a Abs. 2
Art. 18d IVG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 IVV
Konstruktionsschlosser ab und arbeitete dann in Zug als Metallbauschlosser. Im Jahr 2011 musste er seine unselbständige Erwerbstätigkeit als Metallbauschlosser wegen gesundheitlichen Beschwerden – Kalk- ung als Unselbständiger verlangt. 5.3.  Zu prüfen ist dementsprechend, ob der Beschwerdeführer seine Arbeitsfähigkeit invaliditätsbedingt nur noch in einer selbständigen Erwerbstätigkeit realisieren von Fr. 64'531.– erzielen. Demgegenüber wurde im Jahr 2016 (1. Mai bis 31. Dezember 2016) durch seine Selbständigkeit ein Reingewinn von Fr. 20'496.60 erzielt. Über den aktuellen Geschäftsgang liegen
Art. 9 AVIG
te der Beschwerdeführer seine befristete Anstellung bei der D. GmbH vom 3. März 2014 bis 30. November 2014. Am 23. April 2014 bestätigte das RAV Zug dem Beschwerdeführer seine Abmeldung von der Arbeit Arbeitslosigkeit innerhalb der Rahmenfrist weiter (vgl. Erw. 2.3 hiervor). Dass die Beschwerdegegnerin seine Mitteilung betreffend Stellenantritt per 3. März 2014 als Widerruf von der Anmeldung hätte verstehen für den Monat Februar 2014 Taggelder. Ungeachtet dessen, dass dem Beschwerdeführer aber aufgrund seines versicherten Verdienstes (ab Fr. 10'417.–) 20 Wartetage abgezogen wurden, so dass er im Februar 2014
§§ 10 und 11 des Personalgesetzes
die Konstellation zu unterscheiden, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nur in Bezug auf seine konkrete Stelle an der Arbeit verhindert ist. Für die Beantwortung der Frage, ob eine solcherart bloss Schutz der bzw. des Arbeitnehmenden vor Verlust des Arbeitsplatzes in Zeiten, in welchen ihre bzw. seine Chancen gering sind, während der Kündigungsfrist eine neue Stelle zu finden. Wenn eine gesundheitliche verletzt worden. 2.1.1. Der Beschwerdeführer führt vorab an, er habe keine Möglichkeit gehabt, seine Sichtweise vor Erlass der Verfügung angemessen einbringen zu können. Die M-Schule habe darauf verzichtet
Strafrecht
spricht zwar Schweizerdeutsch und hat in der Person seiner im Kanton Wallis wohnhaften Schwester eine gewisse familiäre Beziehung in der Schweiz. Auch ist seine Partnerin Schweizerin, doch lebt er gemäss eigenen für Migration den Asylantrag von X. gutgeheissen hat (act. 13/3/3/4), ist davon auszugehen, dass seine Angaben geprüft und als zutreffend erachtet wurden. Die beigezogenen Akten des Asylverfahrens drängen hohes öffentliches Interesse an der Landesverweisung besteht, geht der Schutz des Lebens von X. vor. Seine Berufung ist insoweit gutzuheissen und auf eine Landesverweisung ist im Sinne von Art. 66a Abs. 2
Zivilstandswesen
Namensänderungsgründe. Als Beispiel führt er das Bestreben eines Trägers eines ausländischen Namens an, seine Herkunft und Abstammung tilgen zu wollen. Damit könne ein Integrationswille dokumentiert werden und Auch sah er eine Diskriminierung des jüngsten Kindes, wenn es einen anderen Namen tragen muss als seine beiden älteren Geschwister. Trotz dieser Bedenken entschied das Bundesgericht, dass die Namensführung Änderung des Nachnamens des dritten Kindes gutgeheissen und ihm die Führung des gleichen Nachnamens wie seine Geschwister, mithin die Führung eines Doppelnamens bewilligt hätte. Im Übrigen ist das von der Be
Anwaltsrecht
Beschwerdeführer aus dem Umstand, dass seine Leistungen im Fach Beurkundungsrecht im schriftlichen und im mündlichen Teil je als gut qualifiziert wurden, nichts zu seinen Gunsten ableiten. Keine Rolle spielt Anwaltsprüfungskommission mit Verfügungen vom 22. September 2014 und vom 16. März 2015 seine schriftliche Arbeit und seine mündliche Prüfung im Fach Beurkundungsrecht je mit «gut» bewertet habe, habe er die Beschwerdeabteilung des Obergerichts weist die Beschwerde ab.Aus den Erwägungen: 1. Zur Begründung seines Hauptantrags, wonach ihm der Fähigkeitsausweis zur öffentlichen Beurkundung sofort zu erteilen sei

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