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Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
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e im Bereich Schule und Bildung. 2 Er übernimmt Forschungs und Entwicklungsaufträge, akquiriert seinen Schwerpunkten entsprechende Projekte und sorgt für einen Transfer der Forschungserkenntnisse in
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831.521-A2-1-1.de.pdf
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6 Einsatz der Arbeitnehmenden 1 Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer ist ihrer / seiner Ausbildung und ihren / seinen Fähigkeiten gemäss einzusetzen. § 7 Weiterbildung der Arbeitnehmenden 1 Der Besuch Wünsche der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen ihres / seines Haushaltes vereinbar ist. 6 Bei Lehrverhältnissen sind die Ferien in der Regel während der Ferienzeit infolge eines Unfalles, den sie / er weder absichtlich noch grobfahrlässig verschuldet hat, ihren / seinen Dienst nicht leisten, so hat sie / er nach Ab- lauf der Probezeit folgenden Anspruch auf den vollen
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Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
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Archivgesetz1) das Organ zuständig, welches die Dokumente zur Archivierung abgeliefert hat; es holt vor seinem Ent- scheid die Stellungnahme der Archivverantwortlichen ein. Nach Ablauf der ordentlichen Schutzfrist wohner-, Bürger-, Korporations- und Kirchgemeinden). 2 Als Behörden gelten: a) die Organe des Kantons, seiner Anstalten und Körperschaften; b) die Organe der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, ihrer Anstal-
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Anforderungsprofil für die vom Regierungsrat gewählten Mitglieder des Vorstands der Zuger Pensionskasse
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über die Zuger Pensionskasse vom 29. August 20131), beschliesst: § 1 Grundsatz 1 Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben muss der Vorstand der Zuger Pensi- onskasse als Gremium neben den in Art. 51a des Bundesgesetzes
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Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
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eines ärztlichen Zeugnisses arbeitsunfähig oder der unverschuldet ohne Arbeit ist, wird die Hälfte seines durchschnittlichen Arbeitsentgelts, mindestens der Minimalansatz, weiterhin ausgerichtet. 4 Das die Zeit nach der Entlassung bestimmt. Über das Freikonto kann der Gefangene verfügen, sofern er seinen übrigen Verpflich- tungen gemäss Vollzugsplan in angemessener Form nachkommt. Geldüber- weisungen Arbeit erfolgt durch die Anstaltslei- tung nach Anhörung des Gefangenen und unter Berücksichtigung seiner Fä- higkeiten, Ausbildung und Neigungen sowie der Bedürfnisse der einzelnen Betriebe. 4 Auf gesu
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215.71 - Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
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30 Tagen öffentlich auf. Beginn, Ort und Dauer der Auflage publiziert sie im Amtsblatt. 3 Wer in seinen dinglichen Rechten berührt ist, kann bei der Vermessungs- aufsicht Einsprache erheben. 4 Gegen den
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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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im Sinne von Art. 851 ZGB gilt das Betreibungsamt der- jenigen Gemeinde, in welcher der Schuldner seinen Wohnsitz hat. * § 12 * Bürgerrat 1 Für die an ihrem Heimatort wohnenden Gemeindebürger ist der Bürgerrat
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331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
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zuständig. * § 2 Strafvollzugskonkordat 1 Das Amt für Justizvollzug richtet sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach den Erlassen des Strafvollzugskonkordats. 2. Gemeinsame Bestimmungen § 3 Kostenbeteiligung
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512.2 - Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
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diesen nicht selber absichtlich oder grobfahrlässig ver- ursacht hat. 2 Der Kanton nimmt im Umfang seiner Schadenersatzleistung Rückgriff auf den Dritten, der den Schaden widerrechtlich und schuldhaft verursacht hilfeleistende Person Dritten widerrechtlich und schuldhaft zugefügt hat. 2 Der Kanton nimmt im Umfang seiner Schadenersatzleistung Rückgriff auf die hilfeleistende Person, sofern sie den Schaden absichtlich
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823.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG)
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Die Gemeinden delegieren vier Mitglieder gemeindlicher Exekutiven, der Re- gierungsrat wählt drei seiner Mitglieder in die Drogenkonferenz. Der Vor- steher oder die Vorsteherin der Gesundheitsdirektion