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Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
e im Bereich Schule und Bildung. 2 Er übernimmt Forschungs­ und Entwicklungsaufträge, akquiriert seinen Schwerpunkten entsprechende Projekte und sorgt für einen Transfer der Forschungserkenntnisse in
831.521-A2-1-1.de.pdf
6 Einsatz der Arbeitnehmenden 1 Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer ist ihrer / seiner Ausbildung und ihren / seinen Fähigkeiten gemäss einzusetzen. § 7 Weiterbildung der Arbeitnehmenden 1 Der Besuch Wünsche der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen ihres / seines Haushaltes vereinbar ist. 6 Bei Lehrverhältnissen sind die Ferien in der Regel während der Ferienzeit infolge eines Unfalles, den sie / er weder absichtlich noch grobfahrlässig verschuldet hat, ihren / seinen Dienst nicht leisten, so hat sie / er nach Ab- lauf der Probezeit folgenden Anspruch auf den vollen
Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz)
Archivgesetz1) das Organ zuständig, welches die Dokumente zur Archivierung abgeliefert hat; es holt vor seinem Ent- scheid die Stellungnahme der Archivverantwortlichen ein. Nach Ablauf der ordentlichen Schutzfrist wohner-, Bürger-, Korporations- und Kirchgemeinden). 2 Als Behörden gelten: a) die Organe des Kantons, seiner Anstalten und Körperschaften; b) die Organe der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, ihrer Anstal-
Anforderungsprofil für die vom Regierungsrat gewählten Mitglieder des Vorstands der Zuger Pensionskasse
über die Zuger Pensionskasse vom 29. August 20131), beschliesst: § 1 Grundsatz 1 Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben muss der Vorstand der Zuger Pensi- onskasse als Gremium neben den in Art. 51a des Bundesgesetzes
Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
eines ärztlichen Zeugnisses arbeitsunfähig oder der unverschuldet ohne Arbeit ist, wird die Hälfte seines durchschnittlichen Arbeitsentgelts, mindestens der Minimalansatz, weiterhin ausgerichtet. 4 Das die Zeit nach der Entlassung bestimmt. Über das Freikonto kann der Gefangene verfügen, sofern er seinen übrigen Verpflich- tungen gemäss Vollzugsplan in angemessener Form nachkommt. Geldüber- weisungen Arbeit erfolgt durch die Anstaltslei- tung nach Anhörung des Gefangenen und unter Berücksichtigung seiner Fä- higkeiten, Ausbildung und Neigungen sowie der Bedürfnisse der einzelnen Betriebe. 4 Auf gesu
215.71 - Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
30 Tagen öffentlich auf. Beginn, Ort und Dauer der Auflage publiziert sie im Amtsblatt. 3 Wer in seinen dinglichen Rechten berührt ist, kann bei der Vermessungs- aufsicht Einsprache erheben. 4 Gegen den
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
im Sinne von Art. 851 ZGB gilt das Betreibungsamt der- jenigen Gemeinde, in welcher der Schuldner seinen Wohnsitz hat. * § 12 * Bürgerrat 1 Für die an ihrem Heimatort wohnenden Gemeindebürger ist der Bürgerrat
331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
zuständig. * § 2 Strafvollzugskonkordat 1 Das Amt für Justizvollzug richtet sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach den Erlassen des Strafvollzugskonkordats. 2. Gemeinsame Bestimmungen § 3 Kostenbeteiligung
512.2 - Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
diesen nicht selber absichtlich oder grobfahrlässig ver- ursacht hat. 2 Der Kanton nimmt im Umfang seiner Schadenersatzleistung Rückgriff auf den Dritten, der den Schaden widerrechtlich und schuldhaft verursacht hilfeleistende Person Dritten widerrechtlich und schuldhaft zugefügt hat. 2 Der Kanton nimmt im Umfang seiner Schadenersatzleistung Rückgriff auf die hilfeleistende Person, sofern sie den Schaden absichtlich
823.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG)
Die Gemeinden delegieren vier Mitglieder gemeindlicher Exekutiven, der Re- gierungsrat wählt drei seiner Mitglieder in die Drogenkonferenz. Der Vor- steher oder die Vorsteherin der Gesundheitsdirektion

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