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740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
g generell. Das TISG stellt den Betreibern von Rohrleitungsanlagen und den Baugesuchstellern für seinen Prüfauf- wand direkt Rechnung. 3 Wo von vornherein die Rechte Dritter betroffen sind und keine gütliche
821.13 - Verordnung über das Krebsregister
Statistik- und For- schungsstellen weitergeben. 6 821.13 2 Das Krebsregister stellt sicher, dass aufgrund seiner Veröffentlichungen keine Rückschlüsse auf die Identität der betroffenen Personen möglich sind. §
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
3 Der abtretende Kantonsrat bleibt in seinem Amt, bis sich der neue konsti- tuiert hat. § 2 Provisorisches Büro 1 Der neu gewählte Kantonsrat wird bis zu seiner Konstituierung durch das amtsälteste Mitglied Obergerichts und des Verwaltungs- gerichts nehmen an der Behandlung von Berichten und Anträgen ihres bzw. seines Gerichts teil. Sie haben beratende Stimme und können Anträge stel- len. 2 Bei weiteren Geschäften öffentlich. Die Staatskanzlei schaltet sie im Internet auf. 3 Der Regierungsrat veröffentlicht in seinem jährlichen Geschäftsbericht ein Verzeichnis der hängigen und der erledigten Kantonsratsgeschäfte
332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
Arbeit erfolgt durch die Anstaltslei- tung nach Anhörung des Gefangenen und unter Berücksichtigung seiner Fä- higkeiten, Ausbildung und Neigungen sowie der Bedürfnisse der einzelnen Betriebe. 4 Auf gesu fährdet, verbleibt der Gefangene bis zur erstinstanzlichen Erledigung des Disziplinarverfahrens in seiner Zelle. Falls nötig wird er in eine besonders gesicherte Zelle verlegt. 3 Als Pflichtverletzung im
942.45-1-1.de.pdf
des Art. 34 BGS darf höchstens Fr. 2.50 pro Kopf seiner Wohnbevölkerung betragen. Eine Mindestsumme von Fr. 100'000.— steht jedem Kanton unabhängig seiner Bevölkerungszahl zur Verfügung. 2 Die Übertragung Spielkategorie steht einem Vereinbarungskanton nur dann zu, wenn die entsprechende Spielkategorie in seinem Gebiet nicht verboten ist im Sinne von Art. 28 BGS. Art. 3 Vertretung der Vereinbarungskantone in Jahres seit Inkrafttreten. 2 Die Kündigung eines Kantons beendet die Gültigkeit der Vereinbarung auf seinem Kantonsgebiet. Art. 8 Verhältnis zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat Im Falle eines Widerspruchs
740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
g generell. Das TISG stellt den Betreibern von Rohrleitungsanlagen und den Baugesuchstellern für seinen Prüfauf- wand direkt Rechnung. 3 Wo von vornherein die Rechte Dritter betroffen sind und keine gütliche
414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
a) können die Schülerinnen und Schüler aus den fünf Reichen der Lebe- wesen je ein Beispiel mit seinen wesentlichen Merkmalen aufzeigen; 16 414.22 b) kennen sie die wichtigsten einheimischen Vertreter übertragen; c) verstehen sie Ursache/Wirkungs-Zusammenhänge in der Interaktion des Menschen mit seiner Umwelt; und 19 414.22 d) verstehen sie die geografischen Fachbegriffe und wenden sie diese korrekt
740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
g generell. Das TISG stellt den Betreibern von Rohrleitungsanlagen und den Baugesuchstellern für seinen Prüfauf- wand direkt Rechnung. 3 Wo von vornherein die Rechte Dritter betroffen sind und keine gütliche
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
im Sinne von Art. 851 ZGB gilt das Betreibungsamt der- jenigen Gemeinde, in welcher der Schuldner seinen Wohnsitz hat. * § 12 * Bürgerrat 1 Für die an ihrem Heimatort wohnenden Gemeindebürger ist der Bürgerrat
1712.1 - Motionstext
bundesgerichtlichen Rechtssprechung in Übereinstimmung steht: Jede Wählerin und jeder Wähler soll mit seiner Wahl einen Einfluss auf das Gesamtergebnis haben; dies ist ein Erfordernis des Gleichheitsgrundsatzes

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