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1713.1 - Interpellationstext
die Aktion gegenüber dem Beschluss des Regierungsrates über die Teilnahme des Regierungsrates und seiner Mitglieder an Abstimmungskämpfen? Wir ersuchen den Regierungsrat um mündliche Beantwortung der I
1766.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kanton Zug bei der aktuellen guten Liquiditätssituation möglich, selber Darlehen zu gewähren, ohne seinerseits verzinsliches Fremdkapital aufnehmen zu müssen. Dem wurde entgegengehalten, dass mit dem vorliegenden der Vorfinanzierung der Durchmes- serlinie Zürich beteiligen könnte. Der Kanton Zürich rechnet für seinen Anteil mit Zinskos- ten von 70 Mio. Franken. Falls sich Zug daran mit 5% beteiligen würde, ergäben dem Opportunitätszinsertrag entspreche, d.h. demjenigen Zinsertrag, den der Kanton bei der Anlage seiner liquiden Mittel (z.B. bei einer Bank) erwirtschaften könnte. Es sei davon auszu- gehen, dass jede
1771.1 - Postulatstext
konjunkturell schwierigen Phase unsere regionale Wirtschaft stützen. Der Kantonsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. Dezember 2008 für das Personal der kantonalen Verwaltung in erster Lesung eine g
1805.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Regierungsrat auch eine not- wendige Anpassung der kalten Progression vor, welche grundsätzlich in seiner Kompetenz liegt. Er weist jedoch darauf hin, dass aus Gründen der Übersichtlichkeit alle Anpassungen
1806.1 - Postulatstext
Aufgaben in einem möglichst verbindli- chen Zeitplan umfassen. Begründung: Der Kantonsrat hat in seiner Sitzung vom 26. März 2009 die Festschreibung eines obligatori- schen Schwimmunterrichts im Schulgesetz
1813.1 - Interpellationstext
Steinhausen, hat am 16. April 2009 folgende Interpellation einge- reicht: Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 20. März 2009 bestätigt, dass weggewiesene Ausländer, auf deren Asylgesuch definitiv nicht
1751.2 - Antwort des Regierungsrates
gesetzliche Grundlage erforderlich ist: Gemäss Art. 684 ZGB ist jedermann verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums (...) sich aller übermässiger Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Verboten Regierungsrates vom 25. Januar 2011 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren In seiner Interpellation vom 12. November 2008 führt der Interpellant aus, dass vor einiger Zeit beim Gewe ustrielle Bildungszentrum Zug (GIBZ) mit Vandalenakten, Verunreinigungen und Littering im Umfeld seiner Schulgebäude an der Baarerstras- se/Industriestrasse in Zug konfrontiert. Am frühen Morgen musste
1774.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dem Antrag des Regierungs- rates in seiner Vorlage Nr. 1300.1 - 11641 (S. 8 f.) mit folgender Argumentation gefolgt: Das Bundesgericht lässt Abweichungen von seinem Grundsatz zu, dass sehr unterschiedlich 1774.1 - 12982 Das Bundesgericht musste bisher noch nie zum Zuger Wahlsystem Stellung nehmen. In seinen Entscheiden zum Proporzwahlsystem in anderen Kantonen und Städten hat es auf eine aus- drückliche bundesgerichtlichen Rechtsprechung in Übereinstimmung stehe: Jede Wählerin und jeder Wähler solle mit seiner Wahl einen Einfluss auf das Gesamter- gebnis haben; dies sei ein Erfordernis des Gleichheitsgrundsatzes
1774.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
len hinwiesen. Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard erklärte, dass sich der Regierungsrat bei seiner Aussage, dass die bundesgerichtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, auf die Diskussion des Kantonsrates
1774.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Die Stimmkraftgleichheit ist gegeben, indem jeder Stimmberechtigte, beispielsweise un- abhängig von seinem Status oder Vermögen, über die gleiche Stimmkraft verfügt. Seite 4/5 1774.4 - 13091 Von Interesse widrig; sie verletzen das Gleichheitsgebot der Bundesverfassung. (Jeder Wählende beeinflusst mit seiner Stimme das Gesamtergebnis.) In kleinen Wahlreisen (8 von 11 Zuger Gemeinden erfüllen das vom Bun-

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