-
1819.2 - Antwort des Regierungsrates
-
unter den Krankenkassen, der letztlich zur Lösung des Grundproblems nichts beiträgt? Bereits in seinem Bericht zur Änderung des IPVG vom 11. April 2006 hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass günstige
-
1690.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
für Massnahmen zur Reduktion der externen Kosten des Strassenverkehrs hohe Ausgaben tätige, welche seiner Ansicht nach auch sinnvoll seien. Als Beispiel nennt er die Tangente Zug/Baar, wo für Lärmschutzwälle
-
1690.1 - Motionstext
-
Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Stras- senverkehr“. In seiner Antwort auf die Motion der SVP (Vorlage Nr. 1545.2 - 12722) teilt der Regierungsrat diese externen
-
1691.1 - Interpellationstext
-
etzes (Teil- revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – Stellungnahme des Kantons Zug). In seiner Vernehmlassung unterstützt der Regierungsrat eine dauerhafte Sanierung der Arbeitslosenver- sicherung
-
1683.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
-
vom 17. November 2008 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren 1. Ausgangslage An seiner Sitzung vom 12. Juni 2008 hat der Kantonsrat die eingangs genannte Motion der CVP-Fraktion als erheblich
-
1723.1 - Motionstext
-
Öffentlichkeit entsteht. Der Verein bekommt im Weiteren eine Vorbildfunkti- on im Umfeld und darf aus seiner Prozessarbeit, die mit der Erfüllung der 5 Leitsätze nötig ist, einen vereinsspezifischen Nutzen
-
1787.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
der zu erbringenden Eigenleistung nicht mehr in der SHV festgelegt und es wird dem Betroffenen oder seinen Angehörigen für einen Heim- aufenthalt in der Praxis ein Kostenbeitrag von mindestens Fr. 6.-- als drei Monate oder für unbestimmte Zeit entgeltlich oder un- entgeltlich zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen will, eine Bewilligung der Behörde. Nach Abs. 2 besteht die Bewilligungspflicht ohne Berücksichtigung der zu erbrin- genden Eigenleistung. 4. Eigenleistung des Betroffenen und seiner Angehörigen Gemäss § 17 SHV, der durch Änderung der SHV vom 27. November 2007 aufgehoben wurde, konnten
-
1820.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Kanton Zug bei der aktuellen guten Liquiditätssituation möglich, selber Darlehen zu gewähren, ohne seinerseits verzinsliches Fremdkapital aufnehmen zu müssen. Dem wurde entgegengehalten, dass mit dem vorliegenden der Vorfinanzierung der Durchmes- serlinie Zürich beteiligen könnte. Der Kanton Zürich rechnet für seinen Anteil mit Zinskos- ten von 70 Mio. Franken. Falls sich Zug daran mit 5% beteiligen würde, ergäben dem Opportunitätszinsertrag entspreche, d.h. demjenigen Zinsertrag, den der Kanton bei der Anlage seiner liquiden Mittel (z.B. bei einer Bank) erwirtschaften könnte. Es sei davon auszu- gehen, dass jede
-
1873.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
vereinzelter Interpellationen - Direkte Anfragen bei der Verwaltung Das Büro des Kantonsrates hat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2004 festgestellt (Protokoll- auszug): «Nichtüberweisung 'überflüssiger'
-
1869.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
-
Beschluss muss die Beschäftigtenzahl ebenfalls gestrichen werden. Der Regie- rungsrat hat dies in seiner Vorlage übersehen. Der neue Richtplantext lautet somit wie folgt: "Der Kanton Zug soll massvoll bis Anpassung wurde mit 13 : 0 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. S 1.2.2 Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage übersehen, dass in Bst. b) dieses Beschlusses der Begriff "Beschäftigten" ebenfalls gestrichen