Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5315 Inhalte gefunden
1896.2 - Antwort des Regierungsrates
Baulandreserven vorhanden sind. Der Regierungsrat ist sich dieser Entwicklung bewusst und hat mit seiner Strategie 2010 - 2018 die Richtung der künftigen Bevölkerungs- und Wachstumspolitik vorgegeben. Die
1909.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
möchten. 3. Notwendigkeit des Polizeikonkordats Zentralschweiz Bereits der Regierungsrat führte in seiner politischen Würdigung des Polizeikonkordats Zent- ralschweiz aus, weshalb der Konkordatsbeitritt
1918.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
verschiedenen Aufgabenbereichen von Kanton und Gemeinden regeln. Der Verwaltungsgebührentarif wurde seit seinem In-Kraft-Treten am 1. April 1974 – mit Aus- nahme von Teuerungsanpassungen – keiner umfassenden Revision Äquivalenzprinzip, welches das Kostendeckungsprinzip einschränke. Der Regierungsrat habe im Übrigen in seinem Bericht und Antrag klar zum Ausdruck gebracht, dass er keine volle Kostendeckung anstrebe. Beschluss: oder Bürgergemeinden legen die Ver- waltungs- und Kanzleigebühren fest, soweit der Regierungsrat von seiner Kompe- tenz keinen Gebrauch macht. § 7 Ein Kommissionsmitglied beantragte eine komplette Streichung
1918.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
oder Bürgergemeinden legen die Verwaltungs- und Kanzleigebühren fest, soweit der Regierungsrat von seiner Kompetenz keinen Gebrauch macht. 3 Für die Benützung öffentlicher Einrichtungen und den gesteigerten
1918.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2011
oder Bürgergemeinden legen die Verwaltungs- und Kanzleigebühren fest, soweit der Regierungsrat von seiner Kompetenz keinen Gebrauch macht. 3 Für die Benützung öffentlicher Einrichtungen und den gesteigerten
1918.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
ein Sitzungszimmer bei einer Gemeinde beansprucht. Der Regierungsrat verweist auf Seiten 15 und 16 seines Berichtes auf das Verwaltungsrechts- pflegegesetz vom 1. April 1976 (VRG; BGS 162.1), wo in § 24
1918.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
Herren Wir unterbreiten Ihnen den Zusatzbericht und -Antrag zum Gebührengesetz. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2010 das Gebührengesetz (Vorlage Nr. 1918.1/.2 – 13362/63) vom 9. März 2010
1918.3a - Beilage
oder Bürgergemeinden legen die Verwaltungs- und Kanzleigebühren fest, soweit der Regierungsrat von seiner Kompetenz keinen Gebrauch macht. 7 Teuerungsanpassung Die zuständigen Behörden passen ihre Gebühren-
1935.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Er unterbreitete ihnen die Vorschläge zur Neu-Organisation des Feuerwehrwesens und das Er- gebnis seiner Aussprache. Er legte ihnen insbesondere die Vor- und Nachteile des freiwilligen Feuerwehrdienstes
1969.2 - Antwort des Regierungsrates
bzw. der Lehre in die Wirtschaft ist ein wichtiges Thema für den Regierungsrat. Er hat deshalb in seiner Strate- gie 2010-2018 unter dem strategischen Ziel der Stärkung des Bildungsangebots das Le- gislaturziel

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch