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2526.1 - Motionstext
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beigetreten. Dies sind siebzig Prozent der Schweizer Bevölkerung. Zusätzlich hat auch der Kanton Zürich seinen Beitritt am 30. April 2015 beschlos- sen. Das Stipendienkonkordat belässt den Kantonen die Verantwortung
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2543.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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begnügen sich heute noch mit einer 12-monatigen Dauer. Der Schweizerische Anwaltsverband hat sich in seinem Entwurf für eine Praktikumsdauer von 18 Mona- ten ausgesprochen. Die Quote der Kandidatinnen und
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2541.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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oder Einwohner 75 bis höchstens 80 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen sollen. An seiner Sitzung vom 27. August 2015 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung
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2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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den häufigsten lebensb e- drohenden Ereignissen, zu denen der RDZ ausrückt. Der RDZ erbringt gemäss seinem Grundauftrag Hilfeleistungen in Form von Rettungseinsätzen und Primärtransporten. Ausserdem verlegt n und um die Umsetzung möglichst ein- fach zu gestalten, hat der Regierungsrat die Bestimmung in seinen Beschlüssen vom 26. Januar 2010 bzw. 8. Juli 2014 dahingehend ausgelegt, dass die Betriebe der L tzes (MedBG) sowie des Psychologieberufegesetzes (PsyG) Wie bereits erwähnt regelt § 7 Abs. 1 in seiner bisherigen Fassung auch die Dienstleistungse r- bringung durch Angehörige von Berufen im Gesundheitswesen
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2547.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
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4. Schlussabstimmung 5 5. Antrag 5 1. Vorstellung der Vorlage Der Gesundheitsdirektor stellte in seinem Einführungsreferat die wichtigsten Punkte der Vorla- ge vor. Einleitend hielt er fest, dass sich
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2547.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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finanziellen Auswirkungen zu beurteilen. Zu den Ausführungen des Regierungsrats auf der Sei- te 22 seines Berichts hat der Finanzdirektor informiert, dass es sich lediglich um Annahmen handeln könne, weil Anreiz dar, Aus- und Weiterbildungen anzubieten. Auf Seite 14 un- ten weist der Regierungsrat in seinem Bericht denn auch auf § 29 Abs. 2 Gesundheitsge- 2547.4 - 15135 Seite 3/4 setz hin, wonach die G die keine neuen oder erhöhte Gebühren auslösen. Die Stawiko ist erstaunt, dass der Regierungsrat in seinem Bericht zu diesen Anpassungen keine Erklärungen abgibt. 3. Anträge Gestützt auf die vorstehenden
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2554.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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grossen Wert auf den haushälterischen Umgang mit dem einheimischen Rohstoff Kies und hat deshalb seinen Bedarfsgrundlagen neben einer beachtlichen Menge von aufbereitetem Aushub- und Ausbruchmaterial auch
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2632.2 - Antwort des Regierungsrats
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nicht vorgesehen, dass der Kanton auf dem Areal selbst Neubauten erstellt oder auf längere Sicht in seinem Eigentum zurückbehält, weil es dazu weder einen Bedarf noch einen gesetzlichen Auftrag gibt. Heute
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2630.2 - Antwort des Regierungsrats
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nächsten fünf Jahre den bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Der Regi e- rungsrat orientiert sich mit seinem Vorgehen an dieser bundesrechtlichen Vorgabe. Seite 4/4 2630.2 - 15238 b) Wann wird er dem Kantonsrat zulassen, dass der Abgabepflichtige auch raumplanerische und städteba u- liche Massnahmen im Umfang seiner Verpflichtung finanziert? Nein. Der Mehrwertausgleich kann auch in einer Leistung oder in Sachwerten
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2630.1 - Interpellationstext
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zulassen, dass der Abgabepflichtige auch raumplanerische und städtebauliche Massnahmen um Umfang seiner Verpflichtung finanziert? Seite 2/2 2630.1 - 15168 3. a) Wie schätzt der Regierungsrat den Ertrag