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2639.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Mitarbeiterin der Finanzdirektion, stand uns als Fach- person für Auskünfte zur Verfügung. Der seinerzeitige Finanzdirektor Peter Hegglin nahm auf Wunsch der Stawiko ebenfalls an den Beratungen teil. Nach sollen hier einheitliche Regelungen gelten. Der Regierungsrat schlägt gemäss Ziffer 4.1 auf Seite 14 seines Berichts vor, die Regelungen von § 27 bezüglich Abgangsentschädigungen auch für die Datenschut z- Lösung stark. Ins- besondere weisen wir auf die Ausführungen des Regierungsrats auf Seiten 21 und 22 seines Berichtes hin, wonach bei Richterwahlen seit Jahren keine Volkswahl mehr stattgefunden hat. Sollte
2637.1 - Interpellationstext
Kantonsrat darüber informiert? 4. In welcher Form wird der Regierungsrat die Haltung des Kantonsrat zu seiner Priorisi e- rung einholen? 210/sn
2644.3 - Bildungskommission
belastet sich der Kanton aus finan- zieller Sicht nicht zusätzlich, entzieht sich aber auch nicht seiner gesetzlich festgeschriebenen Verantwortung und entlastet sich aus finanzieller Sicht nicht. Von den
2645.2 - Antwort des Regierungsrats
Kostenwachstum zu dämpfen. Eben- so setzen sie sich auf nationaler Ebene dafür ein, dass der Bund seiner Verantwortung für die Prämienentwicklung konsequent nachkommt. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 31. Januar
2652.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Regierungsrat beantragt hier eine Neuformulierung der bisherigen Bestimmung und schreibt auf Seite 23 seines Berichts, dass sich damit im Grundsatz gegenüber dem geltenden Recht nichts ändern soll. Die Fin eine Interpellation er- ledigt. Die Begründungen des Regierungsrats finden sich auf den Seiten 33–40 seines Berichts und die diesbezüglichen Anträge stehen auf der Seite 41. Die Stawiko ist mit diesen Ausführungen
2661.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
progressiv bleiben, was insbesondere eine enge Vernet- zung zwischen Hochschule und Unternehmen bedingt. Seiner Ansicht nach ist die HSLU zur Zeit mit Bezug auf diese Hinweise gut auf Kurs. 2661.3 - 15340 Seite
2665.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
müsse. Der Regierungsrat hält an seinem Vorschlag klar fest und hält klärend nochmals Folgendes fest: Die vorgeschlagene Formulierung entbindet den Kanton nicht etwa von seiner Verantwortung im Asylbereich a- ge 2239.1 - 14302), eingereicht am 8. April 2013 von Kantonsrat Thomas Werner, Unterägeri. In seinem Bericht und Antrag an den Kantonsrat vom 10. Dezember 2013 stellte der Regi e- rungsrat in der Folge vorgeschlagene Gesetzesän- derung hierbei gar als zu wenig verbindlich. Der Regierungsrat hält an seinem Vorschlag fest. Die vom Kantonsrat teilerheblich erklärte Motion Werner avisiert eine effektive
2663.2 - Antwort des Regierungsrats
konzeption des Kantons Zug. Der Kanton ist deshalb bestrebt, dieses Element als letzten Baustein seiner Kon- zeption nun zu realisieren. 2. Müssten gegebenenfalls Ergänzungen am bestehenden Projekt gemacht
2674.1 - Interpellationstext
vom 1. Oktober 2016 Die FDP-Fraktion hat am 1. Oktober 2016 folgende Interpellation eingereicht: In seinem Bericht und Antrag vom 24. November 2015 zum Postulat der Fraktionen der CVP und der FDP für eine
2609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
betrieblichen und angebotsseitigen Vorteile (allenfalls Nachteile) sieht das BAV in Zusammenhang mit seinen Plänen zum Ausbauschritt 2030 des strategischen Entwick- lungsprogramms Bahninfrastruktur, wenn ein Regie- rungsrats, auch wenn dieser Halt mittelfristig nicht möglich ist, wie der Regierungsrat in seiner Beantwortung des Postulats Brunner betreffend permanente Perronverlängerungen in Rotkreuz vom 24 Ebikon konnte somit eliminiert und eine wichtige betriebliche Lücke geschlossen werden. Aufgrund seiner Erläuterungen und der neusten Erkenntnisse beantragt der Regierungsrat deshalb, die erheblich erklärte

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