-
2609.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
751.32). Seite 4/4 2609.3 - 16183 Die Konzernleitung SBB bestätigte dem Regierungsrat anlässlich seines Kantonsbesuchs Ende Oktober 2019 die oben erwähnte Stossrichtung. Die SBB beschränkt sich bis zur Strecke Zürich–Zug–Luzern im Hinblick auf den nächsten Bahn-Ausbauschritt ein. Der Kantonsrat lehnte an seiner Sitzung vom 26. Januar 2017 die Umwandlung der Motion Brunner/Messmer in ein Postulat mit 55 zu 17
-
2610.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
-
Interpellationen dasse l- be Verfahren zur Anwendung kommen kann wie bei Motionen und Postulaten. An seiner Sitzung vom 12. Mai 2016 überwies der Kantonsrat die Motion an das Büro des Kan- tonsrats zur Be Interpellationen im Besonderen Es gibt keine höherrangigen Normen, die es dem Kantonsrat verböten, in seiner Geschäftsor d- nung eine voraussetzungslose Möglichkeit der Nichtüberweisung von Interpellationen echtlichen Natur» der in der Motion auf- geworfenen Fragen verzichtete das Verwaltungsgericht in seiner Eingabe vom 7. September 2016 auf eine Stellungnahme. Der Regierungsrat liess am 20. September 2016
-
2611.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
Kantonsr a- tes vor, dass sich der Grosse Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung selbst konstituiert und somit auch die Zusammensetzung seines Büros selbst regelt. Im Rahmen der konferenziellen Anhörung 2/4 2611.3 - 15175 «§ 106 Abs. 1: Der Grosse Gemeinderat wählt auf die Dauer von zwei Jahren aus seiner Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten und zwei zum Schluss kam, diesen Paragrafen nicht gemäss Auf- trag des Kantonsrates umzusetzen und dies in seiner Vorlage auch entsprechend transparent begründete. Ein Mitglied äusserte sich dahingehend, dass es
-
2611.2 - Antrag des Regierungsrats
-
Befugnisse. § 106 Organisation 1 Der Grosse Gemeinderat wählt auf die Dauer von zwei Jahren aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und zwei Stimmenzähler. Diese bilden zu- sammen mit dem
-
2611.3a - Synopse
-
(geändert auf Wortlaut geltendes Recht) 1 Der Grosse Gemeinderat wählt auf die Dauer von zwei Jahren aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und zwei Stimmenzähler. Diese bil- den zusammen mit dem eiber das Bü- ro. 1 Aufgehoben. 1 Der Grosse Gemeinderat wählt auf die Dauer von zwei Jahren aus seiner Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten, die Vizepräsidentin oder den Vize- präsidenten und zwei
-
2634.1 - Interpellationstext
-
Aufsehen erregt. Insbesondere ist das Steueramt des Kantons Zürich unter Druck geraten, weil es mit seiner neuen Steuerpraxis eine fragwürdige Bewertungsmethode von Vermögenswerten anwendet. Mehrere Star
-
2622.1 - Antwort des Regierungsrats
-
berücksichtigenden Kriterien neu im Bundesrecht geregelt werden sollen. 1 Der Kanton Zug wird an seiner Praxis zur Umsetzung von Artikel 34 festhalten und es wird be- absichtigt, das bisherige Merkblatt
-
2636.2c - Beilage 3 Merkblatt
-
erfassen. Der Entscheid, ob ein Gebäude auf diese Liste kommt, basiert auf einer ersten Einschätzung seiner wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Bedeutung (§ 25 Abs. 1 Bst. a Denkmalschutzgesetz)
-
2641.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
3. Generation abgestimmt und angepasst we r- den. 3.2. Anforderungen des Bundes Der Bund hat in seinen «Weisungen über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomeration s- programme der dritten Generation» ; M 31.03: Landschaftsentwicklungs- und Besucherlenkungskonzepte erstellen; M 31.04: Wald in seiner Erholungsfunktion nutzen; M 31.05: Natur im Siedlungsgebiet fördern. Massnahmen im Bereich Siedlung
-
2640.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
wenn alle Strassenbauprojekte berücksichtigt werden, die der Regierungsrat auf den Seiten 21 und 22 seines Berichts zum Budget 2017 im Rahmen der Finanzierungsprognose bis im Jahr 2031 aufgelistet hat. In belasten und werterhaltende Aufwände der Laufenden Rechnung. Der Regierungsrat schreibt auf Seite 11 seines Berichts, dass per Budget 2017 eine Verbuchungsänderung vorgenommen worden sei, die die Laufende