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2730.1 - Antwort des Regierungsrats
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n nicht Rechnung. Hing e- gen macht es Sinn – und stellt einen Ausgleich dar –, den Mehrwert bei seiner Realisierung angemessen zu besteuern, wie dies heute beim Liegenschaftsverkauf in Form der Grundstüc
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2488.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kompetenzzentrum für Rechtsfragen bei Submissionen, die vom Kanton, Seite 14/20 2407.2/2488.2 - 15084 seinen öffentlich-rechtlichen Anstalten und von ihm beauftragten privaten Dritten mit Leis- tungs- oder lied ausgeübt werden, auch wenn damit eine gewisse Gefahr der Interessenkollision mit ihrer bzw. seiner Funktion als Eskalationsinstanz besteht. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verantwortlich en zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kantonalen Verwa l- tung eingereicht. In seiner Antwort vom 24. Juni 2014 zu dieser Interpellation (Vorlage Nr. 2408.1 - 14708) hat der Regierungsrat
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2490.00 - Genehmigung durch den Bund
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kantonalen Richtplan unter Kapitel 89 öffentliche Bauten und Anlagen festgesetzt. Wie der Kanton Zug in seinen Erläuterungen richtigerweise festhält, befindet sich der vorgesehene Hochschulstandort Suurstoffi
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2490.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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dem Suurstoffi-Areal aus. Zur Begründung führte er aus, dass der neue Campus in Rotkreuz aufgrund seiner direkten Lage entlang der Bahnlinie Seite 2/5 2490.3/2495.2 - 14952 eine grosse Ausstrahlung haben
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2501.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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aktuellen finanzpolit i- schen Rahmenbedingungen des Entlastungsprogramms 2015–2018 erarbeitet. An seinen Sit- zungen vom 23. September 2014 und 31. März 2015 hat der Regierungsrat den Massnahme n- plan vom 1. Juli 2014 wurde auf einen eff i- zienten Mitteleinsatz geachtet. Dieser wurde durch einen in seiner Gesamtwirkung optimierten Massnahmenmix und eine Aufteilung der Programmkosten auf Bund, Kanton und
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2497.2 - Antwort des Regierungsrats
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chtlichen Gesetzesnovelle den Vorzug zu geben wäre. Der Regierungsrat ist in Übereinstimmung mit seinem Bericht und Antrag zum KÜPS vom 21. Februar 2012 (Vorlage Nr. 2116.1 - 13993) nach wie vor der Ü de r- zeit ebenfalls in Betracht gezogen. Der Regierungsrat des Kantons Bern wird voraussi chtlich seiner Legislative den Nichtbeitritt zum Konkordat und eine autonome kantonale Regulierung im Polizeigesetz
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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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nimmt, da der Sonderprüfer erst nach dem Bewilligungsverfahren tätig werden kann und nach Erstattung seines Berichts noch ein Bereinigungsverfahren anschliesst. 3. Strafabteilung Im Berichtsjahr sind 46 Berufungen Rechtsmittelentscheidun- gen erweisen. Mitte November 2014 trat Kantonsrichter Dr. Michael Beglinger von seinem Amt zurück und ebnete damit den Weg zu einer gütlichen Beilegung des mehrjährigen Arbeitskonflikts per Mitte November 2014 definitiv wurde: Kantonsrichter Dr. Michael Beglinger demissionierte von seinem Amt und trat eine Stelle als Jurist mit besonderen Aufgaben und in besonderer Stellung bei der Direktion
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2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Diese Motion hat der Kantonsrat am 25. Juni 2015 überwiesen. 5. Methodik Der Regierungsrat hatte in seinem Bericht und Antrag vom 17. Dezember 2013 Folgendes be- antragt: «Der Regierungsrat sei zu beauftragen sollten. Der Kantonsrat erweiterte deshalb den Antrag des Regierungsrats vom 17. Dezember 2013 an seiner Sitzung vom 30. Januar 2014 um die Elemente <Abschöpfungsquote>, <Sockelbeitrag> und <Neutrale Zo- ab. Hünenberg ve r- liert so in der Variante A1 beispielsweise 16 Prozent (rund 1 Million Franken) seiner bisherigen Ausgleichszahlungen, da der Grundbetrag nahe beim normierten Steuerertrag liegt. Im Gegen-
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2521.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sich die Waldflächen in diesem Zei traum nur unwesentlich verändert haben. Der Motionär will mit seinem Vorstoss erreichen, dass der kantonale Richtplan in dem Sinne geändert wird, dass Siedlungserwei brachte die BPUK im Rahmen der Stel- lungnahme zur RPG 2-Revision ein. Der Motionär setzt jedoch mit seinem Begehren auf das falsche Instrument. Für eine Umsetzung des Motionsbegehrens müsste vorab Bundesrecht
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2529.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli 2016
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Die Einwohnergemeinden und Zivilstandsbehörden unterstützen das Amt für Migration in der Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere nehmen sie Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt für Migration unterbreitet mit, welche Ausländerinnen und Aus- länder betreffen und das Amt für Migration für die Erfüllung seiner Aufga- ben benötigt. 3 Die Einwohnergemeinden nehmen überdies Stellung zu Fragen, die ihnen das Amt