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2744.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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eine offizielle Einladung der Pensi o- nierten zu einem Abschiedsessen durch den Regierungsrat in seiner Funktion als Direktion s- vorsteher erfolgt, soll künftig auf entsprechende Einladungen verzichtet
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2560.2 - Antwort des Regierungsrats
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2560.2 - 15132 Seite 3/4 Frage 4: Plant der Regierungsrat z. B. im Rahmen der künftigen ZFA-Revision seiner re- gierungsrätlichen Verordnung zu entsprechen und mit der Zuständigkeit konsequent auch die Kosten
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2560.1 - Interpellationstext
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Aufgabenteilung widerspricht? 4. Plant der Regierungsrat z.B. im Rahmen der künftigen ZFA Revision seiner regierungs- rätlichen Verordnung zu entsprechen und mit der Zuständigkeit konsequent auch die Kosten
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2561.2 - Antwort des Regierungsrats
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dotiert. Der Fachbericht Stundentafel vom 4. Dezember 2014 (Version 1.1) zum Lehrplan 21 geht in seinem Stundentafel-Vorschlag von 33 bis 35 Lektionen aus. Frage 4: Wurde die in den Medien genannte hohe
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2564.1 - Motionstext
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und Pflichten abträgliche Zersplitterung der Parteienlandschaft entstehen kann. Mit der Revis i- on seiner Geschäftsordnung hat der Kantonsrat anschliessend die Hürde für die Bildung einer Fraktion, ohne
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2565.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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schwächen könnten, insb e- sondere wenn der eigentliche Mittelstand das Problem habe, dass künftig in seinem Kaufkraf t- bereich keine neuen Wohnungen gebaut würden, da sich die Wohnbautätigkeit auf preisgünst relevant. Ein angebrachter Indikator wäre das frei verfügbare Einkommen. Zug habe hier schon lange seinen guten Platz abgegeben und befinde sich heute schweizweit im tiefsten Drittel im Kan- tonsvergleich bezahlbaren Wohnraum» ein. Die In itiative ist mit 2105 gültigen Unter- schriften zu Stande gekommen. An seiner Sitzung vom 29. Oktober 2015 überwies der Ka n- tonsrat die Initiative an den Regierungsrat. Der
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2565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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oder bea n- tragt worden. Der Regierungsrat sieht sich mit diesem grossen politischen Konsens in seinem bisher eingeschlagenen Weg in der Wohnraumförderungspolitik bestärkt. Er verweist auf die erfolg Im Rahmen der Revision des kantonalen Richtplans hat der Kantonsrat vor relativ kurzer Zeit erneut seinen Willen ausgedrückt, preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Mit breiter politischer Zustimmung sind folgende
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2565.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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2565.3 - 15234 Mit den oben aufgeführten Erläuterungen verstehen wir nicht, wie der Regierungsrat in seinem Bericht auf Seite 7 von unklaren Definitionen schreiben kann. Sowohl gemeinnützig, Koste n- miete
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2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Gemeinden nicht besteuert. Dieses Privileg ist darauf zurückzuführen, dass der Kanton aus seiner Sicht auf seiner hälftigen gesetzlichen Beteiligung an der Zuger Kantonalbank keine Kantons- und Gemeindesteuern alle Bereiche und alle beteiligten Stellen ausgewogen und sinnvoll die Entlastungen tragen. Gemäss seinem Antrag werden 33 Millionen Franken durch verwaltungsinterne Massnahmen und Wachstumsbegrenzung eingespart wie auch die gekürzte Altersentlastung bei den kantonalen Lehrpersonen. Der LVZ warnte vor den aus seiner Sicht weitreichenden Folgen des geplanten Abbaus im Bildungsbereich. Anschliessend folgte die Ei
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2569.2 - Antrag des Regierungsrats (Synopse)
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beantragen der Direktion des Innern die Rückkehr eines bedürftigen Auf- enthalters an seinen Wohnort oder die Verlegung in seinen Heimatkanton bzw. Heimatstaat (Art. 13 Abs. 2 und Art. 21 Abs. 2 ZUG); c) Aufgehoben Abs. 6 der Kantonsverfassung vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1) kann ein Gesetz oder ein Beschluss in seiner Gesamtheit oder nach Sachgebieten getrennt zur Abstimmung vorgelegt werden. 3. Das Referendum kann kann – von der vorstehend in Ziffer 1 genannten Ausnahme abgesehen – gegen den Rahmenbeschluss in seiner Gesamtheit «en bloc» er- griffen werden. B. Inkrafttreten 1. Die geänderten Erlasse dieses Rahmen