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2692.1 - Motionstext
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Gerichte des Bundes tun dies schon seit dem Jahr 2000 und haben damit gute Erfa h- rungen gesammelt. In seinem Urteil 1C_123/2016 vom 21. Juni 2016 hat das Bundesgericht klargemacht, dass es dies zukünftig auch 4 Das Verwaltungsgericht publiziert laufend sämtliche Urteile vollständig aber anonymi- siert auf seinem Webauftritt. Die Veröffent- lichung kann aufgeschoben werden, solan- ge diese eine behördliche Massnahme
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2711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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November 2017) und im Durchschnitt der letzten vier Jahre 62.45 Prozent. Der Bundesgesetzgeber geht seinerseits davon aus, dass vorläufig Aufgenommene ein Bleiberecht erhalten werden, weshalb er für diese A
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2713.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
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Die KESB unterliegt der Aufsicht der Direktion des Innern, diese jener des Regierungsrats, der seinerseits der Oberauf- sicht der Staatswirtschaftskommission untersteht. Die Justizprüfungskommission kann kommission 3.1. Mitbericht des Regierungsrats vom 26. September 2017 Der Regierungsrat begründet seinen Antrag auf Nichterheblicherklärung der Motion und damit auf Beibehaltung des geltenden Rechts im menhang mit der KESB im Prinzip lediglich in finanziellen Belangen eine Oberau fsicht vorneh- men. An seiner Sitzung vom 2. März 2017 überwies der Kantonsrat die Motion an das Büro des Kan- tonsrats zur Be
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2716.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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eit soll zwar eingeschränkt werden, aber nur soweit nötig. Das Verwaltungsgericht stützt sich in seinem Gesetzesvorschlag in angepasster Fassung auf die Wählbarkeitsvoraussetzungen, wie sie für die Zivil
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2716.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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der Rechtsgrundsätze und der Rechtspraxis. Ohne diese kann ein Fall nicht in ausreichendem Masse in seinen Einzelheiten erfasst werden, ist eine unbeeinflusste Meinungsbildung und Rechtsanwendung nicht möglich
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2717.2 - Antwort des Regierungsrats
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besteuern zu lassen, um ausländischem Druck zu entkommen. Dies wäre gerade für den Kanton Zug mit seinen vielen Statusgesellschaften dahingehend eine Hypothek, weil diese Gesellschaften je nach Konstellation
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2719.1 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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bis Spinnerei Unterägeri seit e inigen Jahren abge- schlossen sei. Das Lärmsanierungsprojekt sei seinerzeit öffentlich aufgelegt worden, in der Zwischenzeit rechtskräftig bewilligt und umgesetzt . Zweitens
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282.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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können und dürfen nicht durch die vielen Fussgänger behindert wer- den. Der Regierungsrat hat in seinem Beschwerdeentscheid vom 27. Januar 1990 festgestellt, dass der Konflikt zwischen Fussgängern und
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2720.20 - Antrag des Regierungsrats (Sozialhilfegesetz)
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beantragen der Direktion des Innern die Rückkehr eines bedürftigen Aufent- halters an seinen Wohnort oder die Verlegung in seinen Heimatkanton bzw. Heimatstaat (Art. 13 Abs. 2 und Art. 21 Abs. 2 ZUG); c) Aufgehoben
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2720.25a - Synopse
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des Innern die Rückkehr eines bedürftigen Aufenthalters an sei- nen Wohnort oder die Verlegung in seinen Hei- matkanton bzw. Heimatstaat (Art. 13 Abs. 2 und Art. 21 Abs. 2 ZUG); c) Aufgehoben. § 30 Direktion