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1715.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Grundlagen. Die Zeit, die das Kind für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigt, ist abhängig von seiner intellektuellen Entwick- lung und emotionalen Reife; gegebenenfalls wird es durch besondere Mass-
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1715.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Juni 2009
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Grundlagen. Die Zeit, die das Kind für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigt, ist abhängig von seiner intellektuellen Entwick- lung und emotionalen Reife; gegebenenfalls wird es durch besondere Mass-
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1715.2 - Antrag des Regierungsrates
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Grundlagen. Die Zeit, die das Kind für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigt, ist abhängig von seiner intellektuellen Entwick- lung und emotionalen Reife; gegebenenfalls wird es durch besondere Mass-
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1573.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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rungsrat verabschiedet werden können. Die vorberatende Kommission unterstützt den Regierungsrat in seinem Grundsatz, Beträge über CHF 500'000 dem Parlament zu unterbreiten. Es wird die Frage ge- stellt,
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1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aufzuneh- men. Dazu zählt vor allem das KKL, das zwar nicht über ein eigenes Ensemble ver- fügt, mit seinem Angebot aber in die ganze Region bzw. international ausstrahlt. Die Formulierung gewährleistet, dass der vorge- sehenen 80 % Abgeltung für das überregionale Angebot des KKL (vorab Lucerne Festival mit seinen drei jährlich stattfindenden Standbeinen 'Sommer-Festival', 'Piano-Festival' und 'Osterfestspiele') Beitrittsbeschluss des Kantons Zug wird zusätzlich vorausgesetzt, dass mindes- tens ein weiterer Kanton seinen Beitritt erklärt. Bezüglich Inkrafttreten der Vereinbarung ergibt sich jedoch folgende Spezialität:
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1598.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Schwyz und Zug zugestimmt haben. Der Kanton Zug setzt voraus, dass mindestens ein weiterer Kan- ton seinen Beitritt erklärt. Die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden machen ihre Zusage vom Beitritt des Kantons Kantons Zug abhängig. Diese Abhängigkeit soll durchbrochen wer- den, indem der Kanton Zug mit seiner Zustimmung ein Signal setzt. Die Bildungsdi- rektorenkonferenz hat am 23.11.2007 (nach unserer Sitzung) getagt
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1598.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wird der Kanton Zug somit 2.2 Mio. Franken zu bezahlen haben. Der Regierungsrat weist auf Seite 16 seines Berichtes Nr. 1598.1 - 12512 darauf hin, dass mit der Vereinbarung «Lastenausgleich Kultur» die werden. Die hier vorliegende Vereinbarung datiert vom 1. Juli 2003. Sie tritt in Kraft, wenn Zug seinen Beitritt erklärt, weil die Kantone Schwyz, Luzern und Zürich bereits seit Langem entsprechende Beschlüsse
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1611.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2008
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den Landschaftsschutz reserviert. 2 Die Einwohnergemeinde Baar leistet dem Kanton jeweils jährlich seinen Anteil von einem Drittel. § 3 Anhörung Vor der Ausrichtung von Beiträgen für den Landschaftsschutz
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1649.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Hinterlegung ihres Heimatscheins zu verpflichten. Die Kommission beschloss daher einstimmig, "ausserhalb seiner Heimatgemeinde" zu streichen, womit sämtliche Personen bei der Nierlassung in einer Gemeinde einen
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1649.4 - Synopse
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Tagen nach Beendigung der Nie- derlassung oder des Aufenthalts abzumelden. 3 Wer sich ausserhalb seiner Heimatgemeinde niederlässt, muss einen Heimat- schein, wer Aufenthalt nimmt, einen Heimatausweis