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1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2005 beantragte der Regierungsrat ihre Erheblich- erklärung6. Diesem Antrag folgte der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2005. 3. Motion Max Uebelhart Kantonsrat Max Uebelhart, Baar, sowie elf 2007 beantragte der Regierungsrat ihre Erheblicherklä- rung7. Diesem Antrag folgte der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2007. 4. Weitere Gesetzesanpassungen Im Rahmen der vorliegenden Teilrevision Weiterzugsmöglichkeit von Beschwerdeentschei- den des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht. In seiner ausführlichen Motionsantwort17 vom 1. Februar 2005 vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass
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1653.1a - Beilage
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umfasst insbesondere: a) die Information und Instruktion von Personen, für die je- mand aufgrund seiner persönlichen oder beruflichen Stel- lung verantwortlich ist; b) den Unterhalt von Anlagen und Geräten
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1653.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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doch eine politische Tragweite. Der Regierungsrat werde die Änderungsvorschläge - wie bereits in seinem Bericht und Antrag ausgeführt - in einer separaten Vorlage behandeln. § 54 Abs. 2 und 3 (Übrige Beiträge)
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1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Leiter Finanzkontrolle zur Verfü- gung. Bildungsdirektor Patrick Cotti nahm Stellung zu Fragen aus seinem Verantwortungsbe- reich. Finanzdirektor Peter Hegglin nimmt an allen Sitzungen der Stawiko von Amtes weist in ihrem Prüfungsbericht darauf hin, dass der Bund bei der Be- rufsbildung Vorgaben mache, seinen finanziellen Verpflichtungen bei den Berufsschulen aber nicht in vollem Umfang nachkomme. Auch nach Kanton Zug noch mehr leisten muss als bisher. Die Stawiko weist darauf hin, dass der Regierungsrat in seiner Finanzstrategie in vorausschauen- der Weise ein Wachstum der NFA-Zahlungen von 12% pro Jahr eingerechnet
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1747.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gehoben werden. Zum Vollzug des Chemikalienrechts des Bundes erlässt der Regie- rungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen eine neue Verordnung. Am 1. August 2005 trat das neu strukturierte Chemikalienrecht des
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489.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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am 27. Mai 1999 und 24. Februar 2000 beschlossen haben. Zudem hat der Re- gierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen den Radweganteil, gemäss Zusam- menstellung in den Kantonsratsvorlagen, am 10. August
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514.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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am 27. Mai 1999 und 24. Februar 2000 beschlossen haben. Zudem hat der Re- gierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen den Radweganteil, gemäss Zusam- menstellung in den Kantonsratsvorlagen, am 10. August
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427.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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am 27. Mai 1999 und 24. Februar 2000 beschlossen haben. Zudem hat der Re- gierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen den Radweganteil, gemäss Zusam- menstellung in den Kantonsratsvorlagen, am 10. August
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482.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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am 27. Mai 1999 und 24. Februar 2000 beschlossen haben. Zudem hat der Re- gierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen den Radweganteil, gemäss Zusam- menstellung in den Kantonsratsvorlagen, am 10. August
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304.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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internen Arbeitsgruppe anvisierte Gesundheitskonzept sah im Wesentlichen vor, dass jeder Insasse bei seinem Eintritt von einem speziell zum Moderator geschulten Mitinsassen möglichst in der Muttersprache