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2441.2 - Antwort des Regierungsrats
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der S26 und S32 sowie mit den diversen zuführenden Buslinien ist Rotkreuz, gemessen an seiner Grösse und seinem Einzugsgebiet, gut erschlossen. Mit den zusätzlichen «Enge»-Zügen und den teilweise bis
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2444.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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legales Rechtsabbiegen für Velofahrer bei Rotlicht vom 25. September 2014 6 . Der Bundesrat hält in seiner Antwort zu dieser Motion vom 19. Novem- ber 2014 fest, er sei bestrebt, die Attraktivität des Radfahrens
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762.4 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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Bestellung der Gerichte auf die Wahl durch den Kantonsrat überzugehen. Der Motionär führte seinerzeit in seiner Begründung aus, eine gut funktionierende Justiz sei eine Grundvoraussetzung für die Funktions- betreffend fachliche Voraus- setzungen a) Zivil- und Strafrechtspflege Wie das Obergericht bereits in seinem Bericht und Antrag vom 1. März 2001 ausge- führt hat, wurden die Aufgaben der Gerichte in den vergangenen schärfere Konkurrenz bei der Bewerbung um Ämter gewährleisten. Das Verwal- tungsgericht halte für seinen Bereich die Umschreibung gesetzlicher Anforderungen für schwierig und vor allem für die Qualität
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999.03 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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organisatorische Änderungen verzichten will und sich bewusst auf solche Revisionspunkte beschränkt, die seiner Meinung nach nicht nur eine echte Verbesserung zur Folge haben, sondern mit denen auch nicht bis
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2419.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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steht erst per Mitte November 2014 def i- nitiv fest, ob Kantonsrichter Dr. Michael Beglinger von seinem Richteramt zurücktritt. Bereits im Bericht und Antrag des Obergerichts vom 23. August 2013 hat sich im Zusammenhang mit dem Arbeitseinsatz von Kantonsrichter Dr. Michael Beglinger bzw. Rücktritt von seinem Richteramt kommen die Kommissionsmitglieder zum Schluss, dass der Einsatz des ausserordentlichen
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2435.2 - Antwort des Regierungsrats
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falschen Linie 7 En t- scheid zurückgekommen werden? 3. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass er mit seinem Entscheid für die Busbenützer der heutigen Linie 6 einen Angebotsabbau in den Hauptverkehrszeiten
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2436.1 - Interpellationstext
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Falls tatsächlich eine Inhouse-Lösung realisiert werden soll – wie stellt sich der Regie- rungsrat zu seiner ausführlichen und weitgehenden Argumentation gegen eine Inhouse - Lösung, welche er auch mit dem
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2435.1 - Interpellationstext
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falschen Linie 7- Entscheid zurückgekommen werden? 3. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass er mit seinem Entscheid für die Busbenützer der heutigen Linie 6 einen Angebotsabbau in den Hauptverkehrszeiten
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2443.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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lediglich den davon abweichenden Antrag vorgelegt hat. Der Stawiko lag bei der Beratung das seinerzeitige Budget der Datenschutzstelle vor (siehe Beilage 1) und somit können wir hier einen formal korrekten zeitliche Abfolge des Projektes dies noch erlaubt. Al- lenfalls dem Kantonsrat eine Aufhebung des seinerzeitigen Beschlusses zu beantragen. 3.9. Spezialfinanzierung Parkraumbewirtschaftung (Seiten 231–232) sind 1,6 Personaleinheiten (PE) budgetiert. Der amtierende Date n- schutzbeauftragte (DSB) hat in seinem Budget eine Aufstockung um 0,2 PE beantragt. Da der Regierungsrat in der gesamten kantonalen Verwaltung
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2447.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorgehen als sinnvoll und zielführend. Die bisherige Planung geht davon aus, dass das IFZ bis 2019 seinen heutigen Standort in der Grafenau in der Stadt Zug beibehalten wird, unabhängig vom Entscheid des Hochschule und ihren Organen gewählten Vorgehen kann sichergestellt werden, dass das IFZ künftig seinen Standort an einem aus Marktsicht und strategischen Überlegungen der Hochschule sinnvollen Ort haben diesen Gremien Anträge zu stellen. Angesichts dieser Prüfungsaufträge hat sich der Konkordatsrat an seiner Sitzung vom 27. Feb- ruar 2015 nochmals mit den Entscheidungsgrundlagen befasst und von folgenden