Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5315 Inhalte gefunden
2794.1a - Beilage 1 Synopse Richtplananpassungen
dem aargaui- schen Freiamt. G 1.2 Der Kanton Zug behält seine Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort in allen Dimensionen und stärkt seine landschaftliche und kulturelle Vielfalt auf engstem Raum Sports, der Kultur und des Tourismus im Kanton. G 1.3 Ziele zum Verkehr G 1.3.1 Der Kanton sichert seine gute Erreichbarkeit, setzt auf den wesensgerechten Einsatz von öffentlichem und privatem Verkehr und rechtskräftigen Bauzonen und die Gebiete für die Siedlungserweiterung ab. G 1.3.3 Der Kanton baut seine Verkehrsinfrastruktur planmässig aus. Der Ausbau geschieht nach einer Prioritätenliste. G 1.3.4 Bund
222.1-1-1.de.pdf
Kosten auferlegt werden, wenn dem Kläger die genaue Bezeichnung der Grösse seiner Forderung nicht zugemu- tet werden konnte und seine Klage in der Hauptsache gutgeheissen wird. 4 Von einer Partei unnötigerweise 2000. 23 2 Ein Weisungsschein, der nicht binnen 60 Tagen1) seit seiner Ausstellung dem Gerichtspräsidenten eingereicht wird, verliert seine Gültigkeit und der Vermittlungsvorstand muss zur Ausstellung eines Verträgen ein besonderer Gerichtsstand bezeichnet werden. Der bezeichnete Richter lehnt in der Regel seine Zuständigkeit ab, wenn zur Zeit der Klageerhebung keine der Parteien im Kanton Zug ihren Wohnsitz
2617.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
Vorgehen der KdK beim Dossier «Neuer Finanzausgleich» statt, in welchem der Kanton Zug seine Position und seine Anliegen an die Entscheidfindung der KdK in diesem Geschäft darlegte. Zusammenarbeit im und Gesellschaft. Die Ergebnisse für den Kanton Zug waren wiederum erfreulich. Der Kanton konnte seine Spitzenposition halten. In einzelnen Bereichen wurden sogar Verbesserungen erzielt. Ergebnisse im Fazit und Ausblick Der Kanton Zug konnte an die guten Ergebnisse der letzten Erhebungen anknüpfen und seine Spitzenposition behaupten. Nach wie vor bestehen Herausforderungen, welche der Regierungsrat gezielt
222.1-1-1.de.pdf
Kosten auferlegt werden, wenn dem Kläger die genaue Bezeichnung der Grösse seiner Forderung nicht zugemu- tet werden konnte und seine Klage in der Hauptsache gutgeheissen wird. 4 Von einer Partei unnötigerweise 2000. 23 2 Ein Weisungsschein, der nicht binnen 60 Tagen1) seit seiner Ausstellung dem Gerichtspräsidenten eingereicht wird, verliert seine Gültigkeit und der Vermittlungsvorstand muss zur Ausstellung eines Verträgen ein besonderer Gerichtsstand bezeichnet werden. Der bezeichnete Richter lehnt in der Regel seine Zuständigkeit ab, wenn zur Zeit der Klageerhebung keine der Parteien im Kanton Zug ihren Wohnsitz
Art. 59 ATSG
gegen die Verfügung eines Unfallversicherers zuerkannt, der seine Leistungen mit der Begründung eingestellt hatte, es lägen keine Folgen des in seine Leistungszuständigkeit fallenden Unfalls mehr vor (status
Datenschutzpraxis
bevollmächtigte einen Verwandten, an seiner Stelle bei einem gemeindlichen Vormundschaftsamt und bei einer involvierten Fachstelle gestützt auf § 13 Datenschutzgesetz seine Akten einzusehen und kostenlose Kopien dass der DSB grundsätzlich nicht über direkte Weisungsbefugnisse gegenüber den Organen verfügt, seine Empfehlungen jedoch gerichtlich überprüfen lassen beziehungsweise durchsetzen kann. Grundsätzlich Gutachten 051124 des Bundesamtes für Justiz vom 24. November 2005 (VPB 70.54). Der EDÖB bestätigte in seinem 13. Tätigkeitsbericht 2005/2006 denn auch: «(...) Wir gehen mit dem BJ einig, dass die Datenschu
Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR
AVE GAV FAR (Erw. 3.1). Aus diesem Grunde ist ein Erdsondenbohrunternehmen auch insbesondere für seine Mechaniker beitragspflichtig , zumal diese auch nicht als technisches Personal im Sinne von Art. beachten ist dabei unter anderem das Bedürfnis nach Rechtssicherheit. Wenn der Gesamtarbeitsvertrag seine Schutzfunktion erfüllen soll, muss es für die Parteien leicht erkennbar sein, ob sie ihm unterstehen und kam dabei zum Schluss, dass die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV die Ausweitung seines Geltungsbereichs auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer des betreffenden Wirtschaftszweiges oder Berufes (Art.
Art. 257 Abs. 1 ZPO
zustehe. Dies wird vom Gesuchsgegner bestritten. Seine Behauptung hat der Gesuchsteller mit dem Hinweis auf die eingereichten Belege 2 und 38 zu seinem Gesuch nicht derart nachgewiesen, dass keine ernsthaften selber gehöre nicht zum Nachlass und über deren Vermögenswerte sei der Gesuchsteller, soweit sie seine Erbenstellung betreffen würden, informiert worden. Auch mit Bezug auf die C.L. Ltd. habe der Gesuchsteller nach liechtensteinischem Recht, weil er nicht eine Erbschaftsklage führt, sondern nur die Klage, die seinem Rechtsvorgänger zustand (vgl. BGE 132 III 681 und 687). Ob dem Gesuchsteller Auskunftsansprüche
Art. 274 Abs. 2 ZGB
Das Wohl des Kindes ist nicht nur aus seiner subjektiven Sicht mit Blick auf sein momentanes Befinden zu beurteilen, sondern auch objektiv und mit Blick auf seine künftige Entwicklung (Urteil des Bund nach Art. 274 Abs. 2 ZGB verweigert oder entzogen werden. Gefährdet ist das Wohl des Kindes, wenn seine ungestörte körperliche, seelische oder sittliche Entfaltung durch ein auch nur begrenztes Zusammensein Regelung des persönlichen Verkehrs auf die Meinung des Kindes, soweit tunlich, d.h. entsprechend seinem Alter, seiner Reife und den übrigen wichtigen Umständen, Rücksicht zu nehmen (vgl. Art. 12 der UNO-Konvention
Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
nicht nur dann als Ausbildung, wenn es reglementarisch vorgeschrieben ist, sondern auch dann, wenn seine Absolvierung im Sinne einer branchenüblichen Praxis für die Vergabe einer Lehrstelle vorausgesetzt und Fertigkeiten, die für eine spätere Tätigkeit in der betreffenden Brache unentbehrlich sind bzw. seine Anstellungschancen verbessern oder für die richtige Berufswahl hilfreich sind, so liegt nach der

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch