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2378.4 - Bericht und Antrag der Stawiko
rechtfertige auch eine Differenzierung bei der Ausgestaltung der Entlastung. Zudem verweist er in seinem Bericht auf die anderen Kantone: «Da die Unterrichtsverpflichtung im Kanton Zug auf der Kin- der
2380.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und Wirtschaft des Kantons Zug vor wirtschaftlicher Schädigung durch Aussp ä- hung eingereicht. An seiner Sitzung vom 1. Mai 2014 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Be- richterstattung den. Der Regierungsrat hat über die Neuausrichtung des Scanning-Vorhabens am 28. Oktober 2014 in seiner mündlichen Antwort auf die Interpellation von Alois Gössi, Andreas Hürlimann, Florian Weber, Vreni
2389.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
aufwand offensichtlich: Es ist nicht möglich, mit zwei Personen - dem Leitenden Oberstaatsan- walt und seinem Stellvertreter - einen Pikettdienst während 365 Tagen einzurichten, so dass in Pikettfällen ohnehin Verteidigung zu- gewiesen, sondern der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin lese damit gleichzeitig seinen bzw. ihren künftigen "Gegner" aus. Diese Praxis sei fragwürdig. Es bestehe die Versuchung, eine möglichst
2394.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wird mit dem Vorschlag des gesetzlichen Pfandrechts demnach nicht erreicht. Der Motionär begründet seinen Vorstoss ausserdem damit, dass die Einforderung eines zu h o- hen Steuerbetrages zu einer unnötigen Grundstückgewinnsteuer für die öffentliche Be- urkundung im Bereich Privatvermögen eingereicht. An seiner Sitzung vom 22. Mai 2014 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung
2390.1 - Motionstext
fördert die Verwendung von einheimischem Holz als Bau- & Werkstoff sowie als Energieträger bei allen seinen Tätigkeiten. Bei der Projektierung von kantonalen und kommunalen sowie vom Kanton subventionierten
2402.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
sich auf Seite 345 ein Kommentar zu den grössten Veränderungen gegenüber dem Vor- jahr, wie das seinerzeit von der Stawiko gefordert worden war. Der Aufwandüberschuss 2013 ist gemäss § 19 Abs. 1 dem freien Abstimmung der Aktivitäten sinnvoll sei. Das verhindere auch Doppelspurigkeiten. Das alles hat jedoch seinen Preis. Der Kanton subventi o- niert die Gemeinden hier mit 30 bis 40 Stellenprozenten, womit die
2404.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
unterhaltspflichtigen Eltern erhoben werden können, zu Lasten der Gemeinde gehen, in welcher das Kind seinen zivilrechtlichen Wohnsitz hat, soweit es sich dabei nicht um U n- terstützungskosten oder Kosten unterhaltspflichtigen Eltern erhoben werden können, zu Lasten der Gemeinde gehen, in welcher das Kind seinen zivilrechtlichen Wohnsitz hat, soweit es sich dabei nicht um Unterstü t- zungskosten oder Kosten
2424.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
et- wa der Kanton Luzern. Der Wirtschaftsstandort Zug ist etwas wert. Man sollte sich nicht unter seinem Wert verkaufen. Die Lebenshaltungskosten sind in Zug höher als in vielen anderen Kantonen. Die meisten Finanzierung des Gemeinwesens zu gewährleisten. Dazu soll grundsätzlich jede und jeder gemäss ihrer bzw. seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen. Ausnahmen von einer Besteuerung laufen diesem Zweck
2424.3b - Synopse (Steuergesetz)
des, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zu- sammenhang das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Per- son, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang
2425.1 - Antwort des Regierungsrates
die Fachpersonen der neu- en Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) erheblich gestiegen, was seinen Preis hat bezüglich ausreichender Zeitressourcen und Know-How für die Umsetzung des Bundes- rechts ist. Das Verhalten des Leiters des damaligen Vormundschaftsamtes der Stadt Zug erfolgte nicht in seiner heutigen beruflichen Funktion als Vizepräsident der KESB des Kantons Zug. Die Auf- sichtsbehörde

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