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2472.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Sozialhilfe im Kanton Zug vom 16. Dezember 1982 (Soz i- alhilfegesetz; SHG; BGS 861.4) löste mit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1984 das Gesetz über das Armenwesen vom 28. November 1918 ab. In den zwei Rahmen der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes diese Bestre- bungen. Er anerkannte und beantragte mit seinem Bericht und Antrag vom 3. Januar 2006 (Vorlage Nr. 1395.1), dass es für die Arbeit im Bereich der
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2466.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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betreffend Langze it- gymnasium/Entlastungsprogramm eingereicht. Der Kantonsrat hat die Motion an seiner Sitzung vom 29. Januar 2015 an den Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen. Der Regierungsrat
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2465.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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eine für alle Kantone faire und bundesverfassungskonforme Art neu geregelt und umgesetzt wird.» An seiner Sitzung vom 29. Januar 2015 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung rein tec h- nisch und praktisch nicht realisierbar: Der Bund wickelt nämlich praktisch sämtliche seiner Fi- nanztransaktionen mit jedem Kanton über ein Kontokorrent ab, das alle zwei Wochen ausgegl i-
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2465.1 - Motionstext
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mit 276 Millionen den Kantonsanteil um 41 Millionen. Somit bleibt dem Kanton Zug nichts mehr von seinem Anteil, was gegen die Bundesverfassung verstösst. Gemäss Budget 2015 sollte der Kanton Zug 252 Millionen keinem Wort auf die Verfassungsverletzung eingetreten. Umso wicht i- ger ist es, dass der Kanton Zug seinen Vertretern in Bern den Rücken stärkt in diesem für Zug zentralen Thema. Seite 2/2 2465.1 - 14840 müssen dem Kanton auch tatsächlich verfügbar bleiben für die eigenen Bedürfnisse und diejenigen seiner Gemeinden. Die Realität sieht anders aus: 2013 lieferte der Kanton Zug 1‘383 Millionen Direkte Bunde
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869.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Jubiläums-Beitrag des Museums für Urgeschichte(n). Um das bewegte und bewegende Jubiläumsjahr mit seinen vielfältigen Aktivitäten abzuschliessen und das verbindende Klima zwischen den ausführenden Gremien
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869.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Jubiläumsfeierlichkeiten wurde von der Regierung am 30. Januar 2001 gestellt. Die Stawiko hatte seinerzeit dem Kredit von 780'000.- zugestimmt, wobei bereits damals kritische Bemerkungen zu einigen der kulturelle und gemeinnützige Zwecke (Lotteriefonds) ermöglicht, welche vom Regierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen gesprochen worden sind. Die Stawiko hat zur Kenntnis genommen, dass die Auseinandersetzungen
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958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ichen Räumen nicht anders geschützt werden kann. Der Kanton Zug hat für die Nationalstrassen auf seinem Gebiet den vorgeschriebe- nen Lärmbelastungskataster erstellt und ihn auf die mutmasslich im Jahr des Hirzeltunnels der Autobahnabschnitt ins nationale Netz aufzuneh- men sei. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2001 das Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung an den Regierungsrat keine Fortsetzung durch den Hirzeltunnel in Sicht ist. Der Kantonsrat hat es denn auch im Rahmen seiner Beratung über den Teilrichtplan Verkehr abgelehnt, einen entsprechenden Richtplantext aufzustellen
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953.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kommission einzig darüber, dass der finanzstarke Kanton Schwyz noch keine Zusage zur Entrichtung seines Beitrags im Umfang von 25 % der Hälfte der Anschaffungskosten gemacht hat. Die Kommis- sion geht
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2377.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Höchstzahlen für Schulklassen. Ebenso sind die Anträge des Regierungsrats, die er gemäss Seite 23 seines Berichtes gestellt hat, nicht aufge- führt. Der Hinweis in der Synopse «Tabelle geändert» hilft nicht Bildungskommission StawikoRegierungsrat Zu den Richtzahlen schreibt der Regierungsrat aus Seite 23 seines Berichtes, dass diese mit der Umstellung auf die Normpauschale ihre ursprüngliche Bedeutung verloren
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2389.1 - Motionstext
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Staatsanwalt. 3. Der zuständige Staatsanwalt teilt mit seiner Auswahl nicht nur dem Angeschuldigten einen Verteidiger zu, sondern liest damit gle ichzeitig seinen künftigen „Gegner“ für das Verfahren und eine