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2424.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang
2424.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 01.09.2015
welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang
2424.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
stehen, umgesetzt. Dazu konnte der Re- gierungsrat noch keine Stellung nehmen, da die Motion erst nach seinem Bericht und Antrag eingereicht worden ist. Im Weiteren werden noch Bestimmungen zu ausserkantonalen ein positives Zeichen gesetzt wird. Dort, wo Spielraum besteht, soll der Kanton Zug diese klar zu seinen Gunsten bzw. zu Gunsten der Attraktivität des Standortes nutzen. Weiter besteht durchaus die Möglichkeit
2451.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Hund wird als streunend bezeichnet, wenn er sich nicht mehr unter Aufsicht und Kontrolle seiner Halterin oder seines Halters befindet, er also entlaufen ist, sich verirrt hat, ausgesetzt wurde oder verwildert aufgefunden wird, nicht eindeutig. So könnte der vermeintlich ausgesetzte Hund seiner 2451.1 - 14816 Seite 15/20 Halterin oder seinem Halter auch gestohlen und dann irgendwo zurückgelassen worden sein. Es sollte Hun- de eigentlich bereits heute (Art. 78 f. TSchV, SR 455.1). Allerdings hat das Bundesgericht in seinem Entscheid 2C_49/2010 vom 8. Oktober 2010 präzisiert, dass die Massnahmen nach Art. 79 Abs. 3 TSchV
2443.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
auch das Amt für Denkmalpflege und Archäologie (ADA) mit insgesamt 777 225 Franken bzw. 11,3 Prozent seines Nettoaufwands betroffen. Die Leistungsaufträge für das Jahr 2015 hat der Kantonsrat unverändert genehmigt
2476.3b - Beilage 2 (Synopse)
115); ersetzt durch das Baugesetz für die Stadtgemeinde Zug vom 27. Nov. 1923 (GS 11, 421), das seinerseits aufgehoben wurde durch den RRB vom 24. Juni 1975 betr. die Ersatz-Bauvorschriften für die Gemeinden ebenso ist ein solcher Eigentümer berechtigt, während der ersten fünf Jahre gegenüber von Neubauten seiner Nachbarn Einspra- che zu erheben. § 99 Doppelhäuser § 99 Aufgehoben. 1 Bei Doppelhäusern kann jedes
2476.2 - Antrag des Regierungsrats
ebenso ist ein solcher Eigentümer berechtigt, während der ersten fünf Jahre ge- genüber von Neubauten seiner Nachbarn Einsprache zu erheben. § 99 Doppelhäuser § 99 Aufgehoben. - 3 - Geltendes Recht [M09] Antrag
2766.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
bei 1 Enthaltung zugestimmt. 2. Hinweise zu den finanziellen Auswirkungen Auf den Seiten 11 und 12 seines Berichts informiert der Regierungsrat über den beantragten Objektkredit. Obwohl die ersten Ausgaben also auch der damit verbundene Personal-, Sach- und Betriebsaufwand. Der Regie- rungsrat hat in seinem Schreiben vom 25. Oktober 2016 an die Stawiko versichert, dass dieses Anliegen «im Sinne eines D
2762.12 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Eintretensdebatte und Detailberatung 5. Anträge 1. Ausgangslage Der Regierungsrat beantragt gemäss seinem Bericht Nr. 2762.1 - 15482 je eine Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Wahl- und Abstim
2785.1 - Motionstext
Zuger Bevöl- kerung. Sollte der Regierungsrat dem Begehren entgegenhalten wollen, der Beitritt sei seinerzeit in ei- ner fakultativen Referendumsabstimmung vom Volk genehmigt worden, ist ihm zu erwidern, dass Steuer wird eingeführt. Angesichts dieser Sparanstrengungen geht es nicht an, dass der Kanton Zug mit seinen Zah- lungen an den Kulturlastenausglich Gelder nach Luzern und Zürich schickt, um die dortige Ku

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