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5315 Inhalte gefunden
2791.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
um den Bauherrschaften die nötige Planungssicherheit zu gewähren.  Der Kanton Zug setzt daher mit seinem Förderprogramm auf Konstanz und vermeidet kurzfristige Anpassungen von Massnahmen oder Fördersätzen Das grösste Potenzial für Energie- und CO2-Einsparungen liegt im bestehenden Ge- bäudepark. Mit seinem Gebäudeprogramm will der Kanton Zug die Sanierungsrate ankurbeln. Er legt dabei den Fokus auf Wä
2793.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Oktober 2017 eine Motion zur Anhebung des Minimalsteuersatzes für Grundstückgewinne eingereicht. An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2017 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung
2812.2 - Antwort des Regierungsrats
verlagert, damit der Bus den Stau dort überholen kann. Das Verkehrs- ingenieurbüro Teamverkehr hat in seinem Bericht «Controlling Umwegfahrten Fridbachweg und Erfolgskontrolle e-Busspur Artherstrasse» vom 29
2823.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
2.4 § 25 2.5 § 39 Abs. 2 3. Anträge 1. Warum ein Minderheitsbericht? Der Kanton Zug ist aufgrund seines reichhaltigen und vielfältigen Kulturerbes und vor dem Hin- tergrund einer seit Jahrzehnten über
2823.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Eintretensdebatte 3. Detailberatung 4. Anträge 1. Ausgangslage Der Regierungsrat beantragt gemäss seinem Bericht Nr. 2823.1 - 15679 eine Teilrevision des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Ku
2842.2 - Antwort des Regierungsrats
Liquidität und Reserven in beträchtlicher Höhe vorhanden gewesen wären. Zudem stellt das Steuersubjekt seiner Gesell- schaft als Aktionärin bzw. Aktionär ein erhebliches zinsloses Darlehen zur Verfügung, welches
2847.2 - Antwort des Regierungsrats
Dieses ist zwar nicht dem kant o- nalen Personalgesetz unterstellt, hat aber die Lohngleichheit in seinem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgeschrieben. Die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben liegt in der
2848.2 - Antwort des Regierungsrats
des Bundesgerichts 2C_206/2016 vom 7. Dezember 2017 nicht zuwider. Denn das Bundesgericht setzt in seinem Entscheid einen ungefähren Rahmen für die zulässige Höhe des Verpflegungsbeitrags und verweist dazu hinsichtlich der genannten Anlässe. 2848.2 - 15806 Seite 3/4 Frage 3: Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil, «dass für Angebote, welche die Schule nicht im Rahmen des ordentlichen Unterrichts erbringt Schulzeit statt am Untergymnasium an einer Sekundarschule zu verbringen, ohne dass von einem nicht mehr seinen Fähigkeiten entspr e- chenden angemessenen oder «ausreichenden» schulischen Unterricht im Sinne von
2846.1 - Antwort des Regierungsrats
Beurteilung der ENHK wird ins Aussprachepapier der Baudirektion einfliessen und vom Regierungsrat bei seinem Grundsatzentscheid zu würdigen sein. 3. Hat der Regierungsrat den Vorbehalt des Bundes zum Richt mit. Der Kantonsrat wird über die Richtplanfestsetzung entscheiden können. Es liegt schliesslich in seiner Hand, diesen Standort a ls Kiesabbaugebiet im Richtplan festzusetzen oder ihn vollkommen zu streichen schutzkommission (ENHK). Seite 2/3 2846.1 - 15743 B. Beantwortung der Fragen 1. Hält der Regierungsrat an seiner damaligen Beurteilung und der vom Bundesgericht b e- stätigten Haltung fest, dass das riesige Gr
2848.1 - Interpellationstext
urteil ein? Sind diese schulischen Anlässe tatsächlich in Bedrängnis? 3. Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil, «dass für Angebote, welche die Schule nicht im Rahmen des ordentlichen Unterrichts erbringt deshalb um Erläuterung der aktuellen Situation im Kanton Zug sowie in unseren Gemeinden und um Klärung seiner künftigen Absichten im Umgang mit so l- chen Anlässen: 1. Teilt der Regierungsrat den Willen der

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