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2845.3a - Beilage 1 Synopse
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en Vor- gaben eine Extrazuweisung in der Höhe von zehn Prozent der letztjährigen Divi- dende auf seinem im relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich gehaltenen Anteil am Aktienkapital zusammen mit der en Vor- gaben eine Extrazuweisung in der Höhe von zehn Prozent der letztjährigen Divi- dende auf seinem im relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich gehaltenen ge- setzlichen Anteil am Aktienkapital zusammen Mitglieder des Bankrats, die durch die Gene- ralversammlung gewählt werden, stimmt der Kanton mit seinem Aktienanteil nicht mit. 5 Die Einzelheiten über die Wahl und die Amtsdauer der Mitglieder des Bankrats
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2856.2 - Antwort des Regierungsrats
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Sport, Bildnerisches Gestalten sowie Angewandtes Gestalten erhöhte. Das Verwaltungsgericht hielt in seinem rechtskräftigen Urteil betreffend Anpassung der wö- chentlichen Pflichtlektionen vom 28. November
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2904.3a - Beilagen 1 - 11
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obwohl sie kantonal und gemeind- lich nur reduziert besteuert werden. Dieser NFA-Effekt wurde seinerzeit in Nidwalden bei der Konzeption des reduzierten Immaterialgüter-Tarifs übersehen, weshalb Nidwalden en daraus generiert (finanzielles Verlustgeschäft). Ebenso ist zu bedenken, dass Nidwalden wegen seines Immaterialgüter-Tarifs international bei verschiedenen Staa- ten auf einer Liste schädlicher Ste Arbeitnehmenden je zur Hälfte. Der Kanton Zug bezahlt in diesem Sinne die Hälfte der Beiträge in seiner Funktion als Arbeitgeber für die Angestellten des Kantons. Im Gegensatz zum NFA, wo der Kanton E
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2904.2 - Antrag des Regierungsrats
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Quellensteuern 1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und abgezogene Steuern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder bestraft. 1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und abgezogene Steuern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
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2904.3b - Beilage Synopse
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(geändert) 1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und abgezogene Steuern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder straft. 1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und abgezogene Steuern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
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2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
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(geändert) 1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
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2904.1a - Beilagen 1 - 9
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Rechnung zu tragen: - Beim Finanzausgleich NFA ist zu berücksichtigen, dass dieser schon rein aus seiner Grundsystematik heraus mit einer Verzögerung von 4 bis 6 Jahren nachwirkt. Die effektive NFA-Zahlung
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2904.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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jährliche Mehreinnahmen von rund 52,5 Millionen Franken zur Folge. Der Regierungsrat macht auf Seite 26 seines Be- richts darauf aufmerksam, dass die verschiedenen finanziellen Auswirkungen nur mit erhebl i-
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2905.1 - Antwort des Regierungsrats
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id noch schützte, hob ihn das Bundesgericht in einem wegweisenden Entscheid auf. Es forderte mit seinem Urteil vom 3. Februar 2016 zusätzliche Angaben und Präzisierungen im Bereich Seite 2/6 2905.1 - 15910 3 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01]). Das Bundesgericht hat zudem in seinem Entscheid zur «Grabenstrasse» festgehalten, dass alle möglichen und zumutbaren Sanierungsmöglichkeiten
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2904.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
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(geändert) 1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und abgezogene Steu- ern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder