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2921.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
durchführen und maximal 100 zusätzliche Plätze bereitstellen. Der Regierungsrat schreibt auf Seite 9 seines Berichts: «… Festzuhalten ist, dass eine Erh ö- hung der Kapazitäten vom Regierungsrat nur in einer n üblicherweise 10 Prozent der Baukre- ditsumme betragen. Der Regierungsrat rechnet auf Seite 12 seines Berichts mit rund 15 Milli o- nen Franken, was einen Planungskredit von 1,5 Millionen Franken re Objektkredit von 1,78 Millionen Franken für die Planung eines Ersatzneubaus. Details dazu finden sich in seinem Bericht Nr. 2921.1 - 15967. Die Kommission für Hochbau ist mit 9 Ja- zu 4 Nein-Stimmen auf die Vorlage
2926.2 - Antwort des Regierungsrats
Öffentlichkeitsarbeit gegliedert: Luft und Wasser - Gebäudeprogramm: Der Kanton Zug unterstützt mit seinem Gebäudeprogramm Wärm edäm- mungen, Minergie-Sanierungen und den GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis angeordnet. Dadurch können längere Anfahrtswege verhindert we r- den. - Der Regierungsrat spricht sich in seinem Energieleitbild Kanton Zug 2018 ausdrücklich für eine energieeffiziente, CO2-arme Mobilität aus. Der Kanton Zug orientiert sich dabei an den energie- und klimapolitischen Zielen des Bundes, an seinem Energieleitbild sowie an den darin enthaltenen energiepolitischen Grundsätzen. Das bedeutet, dass
2926.1 - Interpellationstext
nationalen Bemühungen sind unzureichend. Gerade deshalb ist es um- so wichtiger, dass der Kanton Zug in seinen Kompetenzen bestmöglich zum Klimaschutz be i- trägt. Wir stellen aus diesem Grund dem Regierungsrat treffen, um die Bevölke- rung zu schützen? Seite 2/2 2926.1 - 15990 5. a) Bemüht sich der Kanton Zug in seinen Tätigkeiten nach Möglichkeit in klimafreund- liche Anlagen zu investieren und Anlagen bei klimas
2927.2 - Antwort des Regierungsrats
gezeigt, dass es bezüglich «Schwarzen Listen» für säumige Personen ein Malaise gibt – auch unter seinerzeitigen Verschärfern. Ist der Re- gierungsrat bereit – im Rahmen einer Revision im Sinne des Bundesg kritisch zu prüfen, das System «Schwarze Lis- ten» zu lockern oder am besten ganz abzuschaffen? In seiner Antwort auf die Interpellation der SP-Fraktion betreffend Nutzen / Schaden der «Schwarzen Liste»
2927.1 - Interpellationstext
gezeigt, dass es bezüglich „Schwarzen Listen“ für säumige Personen ein Malaise gibt – auch unter seinerzeitigen Verschärfern. Ist der Re- gierungsrat bereit – im Rahmen einer Revision im Sinne des Bundesg
2929.1 - Postulatstext
ersichtlich ist und an der Tatsache, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf nichts von seiner Aktualität verloren hat. Wir können jetzt ein Zeichen setzen für die Gleichstellung von Mann und
2931.2 - Antwort des Regierungsrats
Frage 5: Wann ist konkret mit einer bundesrechtlichen Änderung zu rechnen? Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 die Botschaft zur Totalrevision des BZG verabschiedet und die Vorlage
2934.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ins Langzeitgymnasium führen, lehnt der Regierungsrat ab. Entsprechend äusserte er sich auch in seinem Bericht und Antrag vom 15. Dezember 2015 zur Motion von Silvan Hotz betreffend Umsetzung der Strategie
2940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
Abschnitte stark. Mit der nun zur Diskussion stehenden Kantonsratsvorlage kommt der Regierungsrat dem seinerzeitigen Anliegen der Kommission nach. Seite 2/7 2940.3 - 16047 b) Namensgebung Die Kommission stellte ausgestaltet werden solle. Auf dieser Strecke sei der Schwer- verkehrsanteil gross, deshalb sollten seiner Meinung nach beide Busbuchten beibehalten wer- den. Der Schwerverkehr dürfe nicht gezwungen werden
2937.1 - Motionstext
e- rechtlichen Vorschriften führen“ würde. Professor Michael Ambühl, Staatssekretär a.D. warnt in seinem Gutachten wiederum vor der Super-Guillotine und schreibt, dass „der Automatismus der Kündigungen Falle einer Nicht-Einigung wie in Art. 22 (2) InstA beschrieben, beseitigt werden“ müs- se. 5. In seinem durch Tamedia publizierten Gutachten warnt Professor Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofs ein: Das vorliegende EU-Rahmenabkommen sei nicht zu genehmigen. Begründung 1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 das derzeitige Verhan d- lungsergebnis zum institutionellen Abkommen

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