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2182.1 - Antwort des Regierungsrates
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Governance geplant. «Das Gesetz über die Public Corporate Governance soll festlegen, wie der Kanton mit seinen Organisationen und Beteiligungen umgehen und Interessenkonflikte verhindern soll. Dabei geht es auch Stelle von Ausstandspflichten, wenn die Unabhängigkeit eines Parlamentsmitgliedes und die Sachlichkeit seiner Entscheidungen nicht nur punktuell, sondern generell als gefährdet erscheinen. Unvereinbarkeitsnormen
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2181.1 - Interpellationstext
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folgende Interpellation eingereicht: Der Kanton Zug ist verpflichtet, eine gewisse Anzahl Asylanten auf seinem Gebiet unterzubri n- gen. Für die Verteilung auf die verschiedenen Gemeinden existiert ein Verte
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2207.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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"zurückhaltend einzusetzen" seien. Der Regierungsrat ve r- zichtete aber auf die Formulierung in seiner zweiten Lesung, da das Gebot der Verhältnismäs- sigkeit, wie es in Abs. 1 stipuliert wird, die Z
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2206.2 - Antwort des Regierungsrates
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Interpellation gestellten Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Betrachtet der Regierungsrat die von ihm seinerzeit angeführten Gründe, Kriterien und Hoffnungen für die gesprochene Anschubfinanzierung des Tüftellabors 10'000.-- Franken und für das Jahr 2014 ein Betrag von maximal 5'000. -- Franken zu- gesichert. In seinen beiden Unterstützungsgesuchen ist der Verein Tüftellabor jeweils davon 2206.2 - 14424 Seite 3/3
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2108.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Beschlüssen: Wie wird die Information sichergestellt über das Stimmenverhältnis, mit welcher der seinerzeitige Beschluss gefasst worden ist? Nebst den Un- sicherheiten, die diese Bestimmung erzeugt, stellt pe. 3. Gründe für die Teilrevision Das Gemeindegesetz wurde innerhalb der letzten dreissig Jahre seines Bestehens lediglich punktuell im Zusammenhang mit anderen Gesetzesänderungen (z.B. Wahl- und Abstimmungs- - 13974 Seite 35/47 grundlegenden Erlassen in den Gemeinden zukommen, sieht der Regierungsrat in seinem Re- visionsvorschlag weiter vor, diese der obligatorischen Urnenabstimmung zu unterstellen. Diese
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2153.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zug. In den letzten Jahren musste der Verein Verluste verkraften, we s- halb der Kanton per 2012 seinen Beitrag erhöht hat. Dies auch darum, weil im Rahmen der B e- ratungen zur Änderung des Tourismusgesetzes Aktionen im Tou- rismusbereich in den Gemeinden oder durch die Verkehrsvereine vermieden werden. An seiner Sitzung vom 31. Mai 2012 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat überwiesen. Wir unterbreiten
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2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist gegenüber den gemeindlichen Schulen und den Privatschulen zwar nicht aufsichtsberechtigt, in seinem Zuständigkeitsbereich aber weisungsbefugt. Zudem ist er für die strategischen Entscheide während auf Gesetzesstufe präzisiert werden, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schule an ihrem oder seinem Aufenthaltsort besuchen kann. Abs. 2 Wie bisher soll in besonderen Fällen weiterhin die Möglichkeit Gesuche für die Intensivweiterbildung. 5 Der Schulhausleiter steht einer Schuleinheit vor. Er ist in seinem Zuständigkeitsbereich für die Beurteilung und Wei- terentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität
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2198.2 - Antrag des Regierungsrates
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vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht. 5 Der Schulleiter steht einer Schuleinheit vor. Er ist in seinem Zuständig- keitsbereich für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität
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1191.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kanton Zug bis 2010» im September 2002 hat sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert, sodass die seinerzeit ange- nommenen Prognosen korrigiert werden müssen. Diese aktualisierten Prognosen sind in das Budget
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1191.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Diese Vorlage behandelt folgende drei Problemkreise: 1.1. Der Motionär beantragt gemäss Ziff. 1 und 2 seiner Begehren eine Übersicht über den Behandlungsstand der erheblich erklärten, jedoch noch nicht erledig- gemäss Umfrageergebnis (vgl. Beilage). 2 1173.2/1191.3 - 11474 1.2. Der Motionär beantragt in Ziff. 3 seiner Begehren, allfällige, wegen veränderten Verhältnissen obsolet gewordene Vorstösse abzuschreiben. Beat Villiger (Ziff. 3 der Begehren, veränderte Verhältnisse) Der Motionär fordert unter Ziff. 3 seiner Begehren Folgendes: „Sofern aus der Sicht des Regierungsrates bei erheblich erklärten Motionen bzw