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1274.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2005
tonen weiter. Art. 34 Austritt Tritt ein Kanton aus dem Konkordat aus, haftet er für die während seiner Mitgliedschaft eingegangenen Verpflichtungen der Anstalt. Ein allfälliger Haftungsanteil errechnet
1284.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bestimmten Obergrenze belastet werden. 8 1284.2 - 12197 Mit diesem Vorgehen bewahrt sich der Kanton Zug seinen politischen Handlungs- spielraum. Ausserdem kann die Bundesversammlung die weiteren politischen und Standesinitiative als einfache Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden solle. An seiner Sitzung vom 27. Januar 2005 behandelte der Kantonsrat die Motion sofort und erklärte sie erheblich
1297.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
zur Täuschung gebraucht, wer als zum Steuerabzug an der Quelle Verpflichteter abgezogene Steuern zu seinem oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 30 000 Franken bestraft
1316.12 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
Geschäftes). Der Vorschlag der vorberatenden kantonsrätlichen Kommission führt - wie der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag vom 28. November 2006 ausgeführt hat - zu Einnahmenausfällen im Umfang von 3 bis
1316.16 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Geschäfts. § 3 Auslagen 1 Auslagen sind Kosten, die dem Grundbuch- und Vermessungsamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben erwachsen. Darunter fallen insbesondere die Kosten für Übersetzungen, Abklärungen, Porti
1316.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Dezember 2007
Geschäfts. § 3 Auslagen 1 Auslagen sind Kosten, die dem Grundbuch- und Vermessungsamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben erwachsen. Darunter fallen insbesondere die Kosten für Übersetzungen, Abklärungen, Porti
1316.15 - Ergänzender Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vorberatenden Kommission an. § 6 Gebührenermässigung Hier folgt die vorberatende Kommission dem seinerzeitigen Antrag der Stawiko auf ersatzlose Streichung des Paragraphen (siehe Vorlage Nr. 1316.11 - 12287) 14) Geschäfte mit besonderer Bedeutung Abs. 1 (Faktorgewichtung): Der Regierungsrat beantragt in seinem ergänzenden Bericht Nr. 1316.12 - 12332, die von der Kommission vorgeschlagenen Faktoren jeweils
1316.11 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Ausgangslage 2. Detailberatung 3. Anträge 1. Ausgangslage Der Regierungsrat legte am 12. April 2005 mit seinem Bericht Nr. 1316.1 - 11675 eine Totalrevision des Grundbuchgebührentarifs (BGS 215.35) vor. Die Oktober 2006 mit 48 Ja- zu 25 Nein-Stimmen auf den Antrag der vorberatenden Kommission eingetreten. Mit seinem Bericht Nr. 1316.8 - 12262 hat der Regierungsrat dazu nachträglich Stellung genommen, woraufhin die vom 11. Dezember 2006. Berücksichtigt wurden ebenfalls die Anträge des Regierungs- rates gemäss seinem Bericht Nr. 1316.8 - 12262 (Seiten 12 - 14). zu § 6 Gebührenermässigung: Î Die Stawiko beschliesst
1325.2 - Antwort des Regierungsrates
erreicht werden (Alarmierung, Anfahrt, Vorbereitung). Der Swiss Resuscitation Council hat nach Angaben seines Präsidenten, Dr. Martin Brüesch, folgende Haltung: Public Access Geräte werden in der Schweiz nicht
1323.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Verwendung von Dividenden- zahlungen seitens der SNB frei. Dies gilt auch für die Verwendung seines Anteils am Erlös aus dem Verkauf der SNB-Goldreserven, weil diese Ausschüttung an sich nichts anderes

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