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1319.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Winterdienst gerechtfertigt. Die Stawiko hat die detaillierten Ausführungen des Regierungsrates in seinem Bericht Nr. 1319.1 - 11682 zur Kenntnis genommen. Die Strassenbaukommission hat der Vorlage gemäss
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1331.2 - Antwort des Regierungsrates
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ion und die Begründung dazu finden sich in der Vorlage Nr. 1331.1 - 11706. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2005 die Interpellation dem Regie- rungsrat zur Beantwortung überwiesen. I. beschliessen, wäre der Kanton Zug bereit, sich diesen Massnahmen anzuschliessen, um die Gesundheit seiner Bürge- rinnen und Bürger zu schützen. Allerdings müssten diese landesweiten Massnahmen von der Politik
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1334.5 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
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in der Ausführung. 4 1334.5 - 11858 Bei der Auftragserfüllung muss der Zivilschutz - wie auch bei seinen Einsätzen ganz generell - darauf achten, dass das Gewerbe nicht konkurrenziert wird. Zudem darf der
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2223.2 - Antwort des Regierungsrates
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Weil eine integrative Lösung jedoch nicht in jedem Fall zum Vorteil des entsprechenden Kindes und seiner Umgebung (z. B. Mitschülerinnen und Mitschüler) ist, haben die Gemeinden weiter- 2223.2 - 14561 Seite
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2224.1 - Antwort des Regierungsrates
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Interpellation wird in das Sammelbegehren per Ende März 2013 aufgenommen und durch den Kantonsra t an seiner Sit- zung vom 27. Juni 2013 behandelt. Dann folgt meistens die eigentliche Fristerstr eckung. Durch
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2217.2 - Antrag des Regierungsrates
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Nr. 2217.2 (Laufnummer 14237) Energiegesetz § 2 Abs. 1 (geändert) 1 Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. Er weist separat die Gebiete
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2225.1 - Motionstext
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Einführung einer Lizenz-/Patentbox sowie einer Zinsbox vorzulegen. Des Weiteren soll der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag auch darlegen, welche weiteren, nicht wettbewerbsverzerrenden Besteuerungsmodelle
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2112.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der Generalsekretär über die wichtigsten Geschäfte im Bilde sei, ins o- fern über den Kenntnisstand seines Vorgesetzten verfüge. Allerdings könne es auch nicht d a- rum gehen, den Generalsekretär mit allem früh mit dem IKS befasst habe. Ein Kommissionsmitglied wies darauf hin, dass der Re- gierungsrat in seinem Bericht und Antrag schreibe, dass er eine zweckmässige und punktuelle Einführung von IKS in kantonalen sie gemeinsam zu behandeln. Bereits getroffene Massnahmen Finanzdirektor Peter Hegglin verwies in seinen einleitenden Ausführungen zunächst auf die in der Zwischenzeit getroffenen Massnahmen im heutigen
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2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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herausgegeben. 2 Dieses Handbuch enthält viele wichtige und hilfre i- che Informationen, ist jedoch mit seinen 163 Seiten sehr umfangreich. Anstelle eines Hand- buchs schlägt der Regierungsrat deshalb die Ergänzung zeigen (z.B. durch übermässige Beschwerdeführung oder wütende Bürgerbriefe). Der Regierungsrat hat in seiner Antwort an die JPK vom 8. November 2011 er- klärt, wieso er gegen die Schaffung einer solchen Ve
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2121.1 - Postulatstext
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und übermässigen Kon- takts mit Behörden ein Missbrauchspotential. Der Regierungsrat favorisierte seinen Alternativvorschlag "Erweiterung der Mitteilungspflichten" und zeigte anhand eines Schemas dessen n". Die Schaffung einer zentralen Informationsstelle verwarf der Regierungsrat, weil eine solche seiner Meinung nach unverhältnismässig wäre. So führte er aus, dass die Information all den- jenigen Behörden