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1319.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Winterdienst gerechtfertigt. Die Stawiko hat die detaillierten Ausführungen des Regierungsrates in seinem Bericht Nr. 1319.1 - 11682 zur Kenntnis genommen. Die Strassenbaukommission hat der Vorlage gemäss
1331.2 - Antwort des Regierungsrates
ion und die Begründung dazu finden sich in der Vorlage Nr. 1331.1 - 11706. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2005 die Interpellation dem Regie- rungsrat zur Beantwortung überwiesen. I. beschliessen, wäre der Kanton Zug bereit, sich diesen Massnahmen anzuschliessen, um die Gesundheit seiner Bürge- rinnen und Bürger zu schützen. Allerdings müssten diese landesweiten Massnahmen von der Politik
1334.5 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
in der Ausführung. 4 1334.5 - 11858 Bei der Auftragserfüllung muss der Zivilschutz - wie auch bei seinen Einsätzen ganz generell - darauf achten, dass das Gewerbe nicht konkurrenziert wird. Zudem darf der
2223.2 - Antwort des Regierungsrates
Weil eine integrative Lösung jedoch nicht in jedem Fall zum Vorteil des entsprechenden Kindes und seiner Umgebung (z. B. Mitschülerinnen und Mitschüler) ist, haben die Gemeinden weiter- 2223.2 - 14561 Seite
2224.1 - Antwort des Regierungsrates
Interpellation wird in das Sammelbegehren per Ende März 2013 aufgenommen und durch den Kantonsra t an seiner Sit- zung vom 27. Juni 2013 behandelt. Dann folgt meistens die eigentliche Fristerstr eckung. Durch
2217.2 - Antrag des Regierungsrates
Nr. 2217.2 (Laufnummer 14237) Energiegesetz § 2 Abs. 1 (geändert) 1 Der Kanton sichert im Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. Er weist separat die Gebiete
2225.1 - Motionstext
Einführung einer Lizenz-/Patentbox sowie einer Zinsbox vorzulegen. Des Weiteren soll der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag auch darlegen, welche weiteren, nicht wettbewerbsverzerrenden Besteuerungsmodelle
2112.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
der Generalsekretär über die wichtigsten Geschäfte im Bilde sei, ins o- fern über den Kenntnisstand seines Vorgesetzten verfüge. Allerdings könne es auch nicht d a- rum gehen, den Generalsekretär mit allem früh mit dem IKS befasst habe. Ein Kommissionsmitglied wies darauf hin, dass der Re- gierungsrat in seinem Bericht und Antrag schreibe, dass er eine zweckmässige und punktuelle Einführung von IKS in kantonalen sie gemeinsam zu behandeln. Bereits getroffene Massnahmen Finanzdirektor Peter Hegglin verwies in seinen einleitenden Ausführungen zunächst auf die in der Zwischenzeit getroffenen Massnahmen im heutigen
2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
herausgegeben. 2 Dieses Handbuch enthält viele wichtige und hilfre i- che Informationen, ist jedoch mit seinen 163 Seiten sehr umfangreich. Anstelle eines Hand- buchs schlägt der Regierungsrat deshalb die Ergänzung zeigen (z.B. durch übermässige Beschwerdeführung oder wütende Bürgerbriefe). Der Regierungsrat hat in seiner Antwort an die JPK vom 8. November 2011 er- klärt, wieso er gegen die Schaffung einer solchen Ve
2121.1 - Postulatstext
und übermässigen Kon- takts mit Behörden ein Missbrauchspotential. Der Regierungsrat favorisierte seinen Alternativvorschlag "Erweiterung der Mitteilungspflichten" und zeigte anhand eines Schemas dessen n". Die Schaffung einer zentralen Informationsstelle verwarf der Regierungsrat, weil eine solche seiner Meinung nach unverhältnismässig wäre. So führte er aus, dass die Information all den- jenigen Behörden

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