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2145.1 - Interpellationstext
Auch in Ziff. 5.2., 2. Absatz führt es aus: „ Problematisch erscheint jedoch, dass der Kantonsrat in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010 die Weiter- führung der Gleichstellungskommission bzw. die vorgeschlagene angefochten wurde. (Eine andere Möglichkeit bestand aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht.) In seinen Ausführungen hält das Bundesgericht fest: „Im Ergebnis ist der Kanton Zug gemäss Art. 8 Abs. 3 Satz Meinung der Interpellanten, dass unbedingt vermieden werden muss, dass der Kanton Zug weiterhin wegen seiner Rückständigkeit in der ak- tiven Geschlechtergleichstellungspolitik gerügt werden muss? 300/mb
2146.1 - Interpellationstext
zu fragen, woher Steuergelder kommen und wie es gewonnen wurde. Der Bundesrat selber schrieb in seiner Stellungnahme vom 9.12.2011 zu dem vom damaligen Zuger Nationalrat Josef Lang mitunterzeichneten
2152.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
Bereich Lohn über die ganze Belegschaft hinweg von rund 1,3 Millionen Franken. Der Kanton ist gegenüber seinen Angestellten dem Gleichbehandlungsge- bot verpflichtet. Die lohnmässige Gleichstellung der PH-Dozierenden
2152.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
mit einer Jahresmiete von 1.86 Mio. Franken abgeschlossen. Der Regierungsrat weist auf Seite 36 seines Berichtes darauf hin, dass die zu Grunde gelegten Fr. 270.-/m 2 marktüblich und fair seien. Er weist s der PH Zug aus- macht. 2.5. Kapazität für 300 Studierende Der Regierungsrat weist auf Seite 12 seines Berichtes darauf hin, dass die Berechnungen auf der Basis von 250 bis maximal 300 Studierenden angestellt
2184.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zuvor erwähnten Instrumente zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum nicht. Der Motionär greift mit seinem Vorstoss ein sozialpolitisch wichtiges Thema auf. Die Nachfrage nach nicht allzu teuren Mietwohnungen
2185.1 - Interpellationstext
Ausländer im Asylbereich ebenfalls als Problem? 2. Hat der Regierungsrat selber schon im Rahmen seiner Kompetenzen oder durch Adres- sierung in Bern Anstrengungen unternommen, um dem Problem Herr zu werden
2192.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der Frage Voll - oder Teilkapitalisierung besteht bis Ende 2013. Der Regierungsrat beabsichtigt mit seiner Vorlage vom 23. Oktober 2012 den übergeordneten bundesrechtlichen Vorgaben und anderen sich rasch
2192.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
klein, da die Finanzie- rung in etwa vorgibt, was an Leistungen möglich ist. Der Vorstand ist bei seinen Entsche i- dungen verpflichtet, die Vorgaben des Bundes in nicht unbedeutender Regelungsdichte e
2205.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Bei der SKOS handelt es sich um einen Fachver- band. In seinem Vorstand sind alle Kantone, viele Gemeinden und Städte, verschiedene Bun- desämter sowie private Sozialhilfe finanziert. 4. Situation der Sozialhilfebeziehenden Wie der Regierungsrat bereits in seiner Antwort auf das Postulat betreffend Aut os und Sozial- hilfe 4 vom 2. Oktober 2012 ausgeführt hat unterstützt worden. Aus der Forschung ist bekannt, welche prekären Folgen Armut nach sich ziehen kann. In seiner Motionsantwort betreffend Ergänzungsleistungen für Einkommensschwache vom 15. Ju- ni 2010 5 ist der
2204.1 - Interpellationstext
Vormundschaften) zu verzeichnen war und ist. Auf Antrag der CVP-Fraktion beschloss der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 29. Novem- ber 2012 eine Kürzung des Globalbudgets beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

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