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2198.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht. 5 Der Schulhausleiter steht einer Schuleinheit vor. Er ist in seinem Zuständig- keitsbereich für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität Auftragserfüllung der ihm zugeteilten Lehrer. 5 Der Schulleiter steht einer Schuleinheit vor. Er ist in seinem Zuständigkeitsbe- reich für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität Verantwortung für die ihm anvertrauten Schüler und sorgt für eine gute Schulatmosphäre. 4 Er erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der Weisungen
2198.3c - Beilage 3
20. November 2012 an Kantonsrat Antrag Bildungskommission vom 23. Januar 2013 an Kantonsrat ist in seinem Zuständigkeitsbereich für die Beurtei- lung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität Schulqualität verantwortlich. Er beurteilt die Auf- tragserfüllung der ihm zugeteilten Lehrer. seinem Zuständigkeitsbereich für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität verantwortlich Verantwortung für die ihm an- vertrauten Schüler und sorgt für eine gute Schulat- mosphäre. 4 Er erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der gesetzlichen Vorga- ben und der Weisungen
2198.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht. 5 Der Schulleiter steht einer Schuleinheit vor. Er ist in seinem Zuständig- keitsbereich für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität
2199.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
könnte richtiges Verhalten durch Fachpersonen g e- schult werden. Der Kantonsrat hat das Postulat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 an den Regie- rungsrat überwiesen. Wir erstatten Ihnen dazu nachfolgenden
2129.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Diese Motion hat der Kantonsrat am 25. Juni 2015 überwiesen. 5. Methodik Der Regierungsrat hatte in seinem Bericht und Antrag vom 17. Dezember 2013 Folgendes be- antragt: «Der Regierungsrat sei zu beauftragen sollten. Der Kantonsrat erweiterte deshalb den Antrag des Regierungsrats vom 17. Dezember 2013 an seiner Sitzung vom 30. Januar 2014 um die Elemente <Abschöpfungsquote>, <Sockelbeitrag> und <Neutrale Zo- ab. Hünenberg ve r- liert so in der Variante A1 beispielsweise 16 Prozent (rund 1 Million Franken) seiner bisherigen Ausgleichszahlungen, da der Grundbetrag nahe beim normierten Steuerertrag liegt. Im Gegen-
2165.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage 2165.2 - 14117 5. Anträge 1. Ausgangslage Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat gemäss seinem Bericht Nr. 2165.1 - 14116 vom 6. Juni 2012 insgesamt fünf Vorlagen: Nr. 2165.2: die im Titel genannten
2173.1 - Interpellationstext
Steinhausen, sowie 3 Mitunterzeichner haben am 3. August 2012 folgende Interpellation eingereicht: In seinem Bericht und Antrag zur Motion betreffend Einrichtung einer elektronischen A bstim- mungsanlage im
2188.2 - Antwort des Regierungsrates
das Bundesamt für Migration (BFM), welches im Rahmen des obligatorischen Zustimmungsverfahrens seinerseits die V o- raussetzungen für eine Bewilligung aus wichtigen öffentlichen Interessen gemäss Art. 32 2188.1 - 14168). Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Einleitende Bemerkungen Im plakativen Titel seines Vorstosses bezeichnet der Interpellant pauschal besteuerte Perso- nen als «Steuerflüchtlinge». Aus nhaus oder Eigentumswohnung) der Erwerberin oder dem Erwerber als Hauptwohnung am Ort ihres bzw. seines rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes dient (Art. 2 Abs. 2 Bst. b BewG). Neben einer gültigen
2201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Begünstigung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Besteuerung an der Quelle eingereicht. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung
2210.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verbrauch. Bis die Sanierung erfolgt ist, wird das Gebäude bald 40 Jahre alt sein. Es gelangt ans Ende seiner Lebensdauer. Die haustechnischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrisch sind mit 30 Jahren

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