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Rücktritt von Gemeinderat Ruedi Knüsel per Ende März 2021
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geleistet. Die Würdigung für das vielfältige Wirken und seine Verdienste erfolgt an der Gemeindeversammlung vom Juni 2021.
Ruedi Knüsel hat in seinem Rücktrittsschreiben darauf hingewiesen, dass er in naher Gemeinderat Ruedi Knüsel hat seine Demission eingereicht. Am 8. Oktober 2006 wurde Ruedi Knüsel als Vertreter der FDP.Die Liberalen in den Gemeinderat Risch gewählt. Zu Beginn seiner Amtszeit stand er als S Abteilung Bildung/Kultur vor. In seiner zweiten Legislatur wechselte Ruedi Knüsel ab 2011 das Ressort und übernahm den Bereich Planung/Bau/Sicherheit.Ruedi Knüsel hat während seiner Amtszeit einen grossen Beitrag
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Der Rankmüller – eine Zuger Geschichte
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den Strassen auch Brücken, auch die Reussdämme im unteren Hünenberg. Seine Strassen gehen heute noch über die meiste Strecke seiner Linienführung nach. Kurvenreich ins Aegerital hinauf und dem Zugersee Der Rankmüller Von Max Huwyler* Der Rankmüller! Man mokierte sich über den Kantonsingenieur, der seine Strassen kurvenreich anlegte. Strassen waren viele zu bauen, auch die ins Ägerital hinauf ... Der Rankmüller
Von Max Huwyler*
Der Rankmüller! Man mokierte sich über den Kantonsingenieur, der seine Strassen kurvenreich anlegte. Strassen waren viele zu bauen, auch die ins Ägerital hinauf mit den
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Wenn der Beschwerdeführer es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, sich über zehn Jahre unter falscher Identität in der Schweiz aufzuhalten, eine Familie zu gründen und seine Kinder unter falschem Namen Im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist der Be-schwerdeführer gehalten, seinen Beitrag zu leisten, damit die Beschwerdegegnerin seine Integration beurteilen kann. Die Beschwerdegegnerin ist aber aufgrund und auch seine Kinder unter falscher Identität angemeldet habe, sei ein schwerer Vertrauensbruch. Des Weiteren machte die Bürgergemeinde geltend, die divergierenden Aussagen von B.Y. und seiner Ehefrau
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Bürgerrecht
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Wenn der Beschwerdeführer es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, sich über zehn Jahre unter falscher Identität in der Schweiz aufzuhalten, eine Familie zu gründen und seine Kinder unter falschem Namen Im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist der Be-schwerdeführer gehalten, seinen Beitrag zu leisten, damit die Beschwerdegegnerin seine Integration beurteilen kann. Die Beschwerdegegnerin ist aber aufgrund und auch seine Kinder unter falscher Identität angemeldet habe, sei ein schwerer Vertrauensbruch. Des Weiteren machte die Bürgergemeinde geltend, die divergierenden Aussagen von B.Y. und seiner Ehefrau
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Verwaltungspraxis
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Wenn der Beschwerdeführer es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, sich über zehn Jahre unter falscher Identität in der Schweiz aufzuhalten, eine Familie zu gründen und seine Kinder unter falschem Namen Im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist der Be-schwerdeführer gehalten, seinen Beitrag zu leisten, damit die Beschwerdegegnerin seine Integration beurteilen kann. Die Beschwerdegegnerin ist aber aufgrund und auch seine Kinder unter falscher Identität angemeldet habe, sei ein schwerer Vertrauensbruch. Des Weiteren machte die Bürgergemeinde geltend, die divergierenden Aussagen von B.Y. und seiner Ehefrau
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Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV
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ärztlicher Einschätzung darauf einstellen muss, nicht mehr sehr lange leben zu können, seine letzten Lebensmonate mit seinen in der Schweiz lebenden Familienangehörigen verbringen möchte, erscheint dem Gericht Vorliegend steht fest, dass der Beschwerdeführer am 8. Juli 2016 mit seiner Frau in die Schweiz eingereist ist, um drei Monate lang seine Familie in der Gemeinde B. zu besuchen. Ebenso unbestritten ist, dass Beschwerdeführer, der gemäss ärztlicher Prognose nur noch beschränkte Zeit leben wird, seine ihm verbleibende Lebenszeit mit seiner Familie in der Schweiz verbringen möchte, zu welcher er bereits früher eine Beziehung
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Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 14 lit. c eidg. aBüG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
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Wenn der Beschwerdeführer es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, sich über zehn Jahre unter falscher Identität in der Schweiz aufzuhalten, eine Familie zu gründen und seine Kinder unter falschem Namen Im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist der Be-schwerdeführer gehalten, seinen Beitrag zu leisten, damit die Beschwerdegegnerin seine Integration beurteilen kann. Die Beschwerdegegnerin ist aber aufgrund und auch seine Kinder unter falscher Identität angemeldet habe, sei ein schwerer Vertrauensbruch. Des Weiteren machte die Bürgergemeinde geltend, die divergierenden Aussagen von B.Y. und seiner Ehefrau
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Verwaltungspraxis
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kann, wenn es in seiner historisch bedeutsam bewerteten Materialität, seiner Substanz, nicht geschmälert wird. Wird einem Objekt die überlieferte Substanz genommen, verliert es seine Denkmaleigenschaft Begründung wird ausgeführt, dass das in Frage stehende Objekt zwar in seinem Kern bis ins das frühe 18. Jahrhundert zurückgehe und ihm durch seine Positionierung im Strassenknick, über die heutige Baulinie hinaus Beurteilung des Objekts vorgenommen und seine Erkenntnisse im Fachbericht vom 1. September/17. November 2016 festgehalten. Demnach sei das Wohnhaus Im Bohl in seiner äusseren Erscheinung und in den wesentlichen
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Gerichtspraxis
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r macht geltend, seine Mutter sei bis zu seiner Geburt in einem Arbeitspensum von 80 % als Juristin tätig gewesen. Ein solches Pensum würde sie auch heute (bzw. spätestens seit seiner Volljährigkeit im Hilfestellungen zugunsten seiner Person weiterer Aufwand für die Administration anfällt, handelt es sich doch dabei einerseits grundsätzlich um eine Tätigkeit, welche seine (beiden!) Eltern als Beistände Mai 2020 teilte das Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug dem Stadtrat von Zug mit, seine Neubeurteilung der Gebäudegruppe Kantonsschule habe ergeben, dass beim hier interessierenden Objekt
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Team
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Der Architekt und seine Sekretärin. Andreas SchilterYvonne Gsell Sekretariat