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2337.2 - Antwort des Regierungsrates
bestätigen, dass die Gemeinden falsche Zahlen angegeben ha- ben. Der Regierungsrat hat bereits in seinem Bericht und Antrag zur Änderung des EG ZGB vom 5. April 2011 (Vorlage Nr. 2036.1) darauf hingewiesen Betreuung oder der medizinischen oder psychologischen Behandlung von Kindern zu tun hat und ihm Rahmen seiner Tätigkeit eine Gefährdung des Kindeswohls wahrnimmt, verpflichtet, der KESB Anzeige zu erstatten
2338.2 - Antwort des Regierungsrates
strafrechtlicher Hinsicht wird gemäss § 70 PBG mit Busse bis 100 000 Franken be- straft, wer dem PBG und seinen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, insbesonde- re wer Bauten und Anlagen ohne Bauanzeige oder Regelung festhalten wollen. B. Beantwortung der Fragen 1. Wie sichert der Regierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen die Einhaltung von Vor- schriften und Gesetzen bezüglich Bauen wie rechtskonforme Ba Aufhebung von Beschlüssen der Gemeindeorga- ne in Frage (§ 39 GG). Der Regierungsrat schreitet in seiner Eigenschaft als Aufsichts- behörde über die Gemeinden nur dann ein, wenn klares materielles Recht
2337.1 - Interpellationstext
im Ka n- ton Zug ein neues Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz aufgebaut. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 27.10.2011 (1. Lesung) und am 26.1.2012 (2. Le - sung) der Änderung des Gesetzes über
2341.1 - Interpellationstext
Baudirektor offenbar zurück und relativiert in den Medien die Finanzie r- barkeit und lotet entgegen seinen früheren Aussagen Sparpotenziale aus – ohne allerdings die Antwort zur CVP-Motion bzw. einen Zwi
2338.1 - Interpellationstext
Grüne Fraktion folgende Fragen an den Regie- rungsrat: 1. Wie sichert der Regierungsrat im Rahmen seiner Kompetenzen die Einhaltung von Vor- schriften und Gesetzen bezüglich Bauen wie rechtskonforme Ba
2348.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
weiterhin eine Fremdsprache abwählen" (Vorlage Nr. 2348.1 – 14556). Der Kantonsrat hat das Postulat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2014 an den Regierungsrat überwiesen. Der Regierungsrat erstattet Ihnen dazu
2348.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
(Vorlage Nr. 2348.1 – 14556). Der Kantonsrat hat das Postulat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2014 an den Regierungsrat überwiesen. In seinem Bericht vom 28. Oktober 2014 (Vorlage Nr. 2348.2 14795) beantragte Postulat erheblich zu erklären und als erledigt abzuschreiben. Der Kantonsrat erklärte das Postulat an seiner Sitzung vom 13. November 2014 erheblich und entschied, es nicht als erledigt abzuschreiben. Der Abwahl einer Fremdsprache), aus. 2. Entwicklung Ausgehend vom Postulat beschloss der Hochschulrat  in seiner Funktion als strategisches Organ der PH Zug gemäss § 11 Abs. 2 Bst. c des Gesetzes über die Pädagogische
1082.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zivilrecht: der vertraglichen Verpflichtung des Bankiers zur Geheimhaltung der persönlichen Verhältnisse seines Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Bank begründet eine Schweigepflicht des Bankiers Person nach Auffassung des Bundesgerichts nicht besonders schützenswert. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid BGE 124 I 176 offengelassen, ob Steuerdaten überhaupt in den Schutzbereich der persönlichen Kenntnis erlangt, wie Einkommens- und Vermögensver- hältnisse des Kunden, Umsatzzahlen, Identität seiner Vertragspartner etc. (B. Berger, Outsourcing vs. Geheimnisschutz im Bankgeschäft, in: recht, 2000
1153.2 - Antwort des Regierungsrates
Hinblick auf die Beratung des neuen kantonalen Richt- plans. Da der Kantonsrat den Richtplan auch mit seinen Aussagen zum Kiesabbau beraten und am 28. Januar 2004 beschlossen hat, verzichten wir auf allgemeine Kanton langfristig ge- sichert werden muss? 2 1153.2 - 11442 Der Kantonsrat beschloss gegen den Antrag seiner Raumplanungskommission im kantonalen Richtplan, dass die langfristige Versorgung des Kantons mit
2269.1 - Antwort des Regierungsrates
verfassungsrechtlichen Me i- nungsäusserungsfreiheit. Im konkreten Fall begrüsste der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom 22. Februar 2011 auf die Parlamentarische Initiative 07.419 "Verfassungsbasis für sind Regie- rungsmitglieder ans Kollegialitätsprinzip gebunden? Der Regierungsrat setzte sich in seiner mündlichen Antwort vom 25. Mai 2001 zur Interpellation von Heinz Tännler betreffend Kollegialitätsprinzip

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