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2251.02 - Antrag des Büros des Kantonsrates
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und des Verwal- tungsgerichtes nehmen an der Behandlung von Berichten und Anträgen ih- res bzw. seines Gerichtes teil. Sie haben beratende Stimme und können An- träge stellen. 2 Bei weiteren Geschäften Der abtretende Kantonsrat bleibt in seiner Stellung, bis der neue sich kon- stituiert hat. § 2 Provisorisches Büro 1 Der neu gewählte Kantonsrat wird bis zu seiner Konstituierung durch das amtsälteste öffentlich. Die Staatskanzlei schaltet sie im Internet auf. 3 Der Regierungsrat veröffentlicht in seinem jährlichen Geschäftsbericht ein Verzeichnis der hängigen und der erledigten Kantonsratsgeschäfte
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2228.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit (Kommission für den öffentlichen Verkehr)
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Druckes Wege suchen, die Dauer der Sperre so weit wie möglich zu verkürzen. Das Verfahren nimmt seinen Lauf und wird termingerecht realisiert. 2228.5 - 14344 Seite 5/5 Anträge 1. Die Regierung gibt u
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2241.2 - Antwort des Regierungsrates
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Millionen Franken. Welcher Anteil davon sind gebun- dene Ausgaben? Das Gesundheitsamt stützt sich bei seinen Gesundheitsförderungs- und Präventionstätigkeiten hauptsächlich auf die §§ 45 bis 47 des Gesundh
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2246.2 - Antwort des Regierungsrates
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ihre Bereitschaft zur Mitwirkung in der erwähnten Arbeitsgruppe. Bundesrat Schneider-Ammann hat in seinem Ant- wortschreiben von Mitte August für diese Bereitschaft gedankt und erklärt, die Rahmenbedi n- Geldwäscherei, Korruption, Kapitalflucht oder Steuervermeidung vorzubeugen. Denn der Bundesrat stellt in seinem Bericht fest, dass die Hauptverantwortung für die Durchsetzung der Gesetzgebung und von Sta ndards lassen sich aufgrund von Zahlen des Bundes grob abschät- zen. Der Bundesrat hat am 13. Februar 2013 in seiner Antwort auf eine Interpellation zur Un- ternehmenssteuerreform II auf Bundesebene (Interpellation
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2226.2 - Antrag des Regierungsrates
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Schutzfrist das Organ zuständig, welches die Do- kumente zur Archivierung abgeliefert hat; es holt vor seinem Entscheid die Stellungnahme der Archivverantworlichen ein. Nach Ablauf der Schutzfrist gilt das n). 2 Als Behörden gelten 1) BGS 111.1 1 [Geschäftsnummer] Kanton Zug a) die Organe des Kantons, seiner Anstalten und Körperschaften, b) die Organe der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, ihrer An- stalten
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2234.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zwischen Mänibach und Fridbach wird der seeseitige kombinierte Geh-/Radweg durchgängig verbreitert. An seiner engs- ten Stelle wird er das Mindestmass von 3.00 m nicht unterschreiten und im Mittel wird er rund
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2226.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 29. April 2014
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Archivgesetz 2) das Organ zuständig, welches die Dokumente zur Archivierung abgeliefert hat; es holt vor seinem Entscheid die Stellungnahme der Archivverantwortlichen ein. Nach Ablauf der ordentlichen Schutzfrist Kirchgemeinden). 2 Als Behörden gelten: 1) BGS 111.1 [Geschäftsnummer] 2 a) die Organe des Kantons, seiner Anstalten und Körperschaften; b) die Organe der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, ihrer An- stalten
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2226.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Archivgesetz1) das Organ zuständig, welches die Dokumente zur Archivierung abgeliefert hat; es holt vor seinem Ent- scheid die Stellungnahme der Archivverantwortlichen ein. Nach Ablauf der ordentlichen Schutzfrist Kirchgemeinden). 2 Als Behörden gelten: 1) BGS 111.1 1 [Geschäftsnummer] a) die Organe des Kantons, seiner Anstalten und Körperschaften; b) die Organe der Gemeinden und von Gemeindeverbänden, ihrer An- stalten
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2234.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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sprucht und der Beschluss soll deshalb aufgehoben werden. Wir erinnern daran, dass sich die Stawiko seinerzeit in ihrem Bericht Nr. 1898.4 - 13406 gegen die separate Busspur ausgespro- chen hatte. Mit der jetzigen
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2315.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ge- genüber einem postalischen Versand. Seite 4/4 2315.4 - 14696 Der Regierungsrat hat auf Seite 17 seines Berichtes auf ein mögliches Einsparungspotenzial hingewiesen, dieses jedoch nicht quantifizieren