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1431.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Änderung des Steuergesetzes vom 27. Mai 2004 (Vorlage Nr. 1237.1 - 11489) Der Regierungsrat hat in seinem Bericht vom 17. Mai 2005 zur Änderung des Steuergesetzes (Vorlage Nr. 1341.1 - 11742) beantragt, Motionen bis zum Inkrafttreten der NFA zu erstrecken (vgl. S. 47). Der Kantons- rat hat diesen Antrag an seiner Sitzung vom 30. März 2006 gutgeheissen. 1431.1 - 12018 5 II. POSTULATE Keine III. INTERPELLATIONEN
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1431.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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betreffend Raumkonzept der kantonalen Verwaltung vom 29. Juni 2000 (Vorlage Nr. 801.1 - 10243). In seinem Bericht schreibt der Regierungsrat dazu, dass sich die Beantwortung infolge anderweitiger Beanspruchungen
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1432.1 - Interpellationstext
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Verwaltung vorliegt: Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, dass der beschuldigte Beistand zu seinem Recht kommt (wegen Verletzung der persönlichen Verhältnisse Schadenersatz oder Genugtuung, Publikation
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1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Kanton die eingetragene Partnerschaft in das eigenständige kantonale Recht auf- nehmen. Ausserhalb seines Zuständigkeitsbereiches kann der Bund den Kantonen nicht vorschreiben, die eingetragenen Partnerschaften zum Ausdruck zu bringen. 2. Erwägungen zum gesetzgeberischen Spielraum Der Bund kann nur innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches Gesetze erlassen. Im konkreten Fall des Partnerschaftsgesetzes wurde ein und 27 PartG) ableiten, dies müsse zu einem Recht des eingetragenen Partners führen, für die Kinder seines eingetragenen Partners Kinder- und Familienzulagen zu beziehen. Dieser Argumentation muss entgegen-
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1437.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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und Partner im Sinne des eidge- nössischen Partnerschaftsgesetzes entspricht in diesem Gesetz und seinen Ausführungsvorschriften derjenigen von Eheleuten. § 12 Abs. 3 (neu) Steuernachfolge 3 Die überlebenden
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1437.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2007
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und Partner im Sinne des eidge- nössischen Partnerschaftsgesetzes entspricht in diesem Gesetz und seinen Ausführungsvorschriften derjenigen von Eheleuten. § 12 Abs. 3 (neu) Steuernachfolge 3 Die überlebenden
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1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
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§ 12 Abs. 7 im Polizeigesetz wird durch den neuen Absatz 6 absorbiert, da der Oberstaatsanwalt in seinen Weisungen auch die Frage der Verfahren gegen Jugendliche regeln muss. 4 1446.7 - 12286 § 12 1. P Behörde mehr. Der Jugendanwalt ist als leitender Staatsanwalt Teil der Staatsan- waltschaft. Einzig in seiner Funktion als urteilende Behörde im Verfahren gegen Ju- gendliche bis zum 15. Altersjahr (§ 32 GOG)
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2092.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ehemaliges Mitglied des Regierungsrates eine Tätigkeit aus, deren Ertrag zusammen mit seinem Ruhegehalt und seiner Rente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung die Jahresbesoldung eines vollamtlich zu einer Doppelbelastung führen, welche wohl auf die Dauer beiden Ämtern nicht dienlich wäre. Mit seinem vorzeitigen Rücktritt handelte Regierungsrat Eder verantwortungs- voll. Denn er hätte das Amt als hädigung von sechs Monatsgehältern erhalte, sofern er oder sie vier Jahre im Amt gewesen sei. An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2011 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung
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2099.2 - Antwort des Regierungsrates
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und hat selber die Energiekosten in den Griff genom- men. Hinzuweisen ist, dass der Bundesrat in seinen Energieperspektiven 2050 davon ausgeht, dass die Gestehungskosten für Strom ansteigen. Darin kommt
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2098.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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für zwei Subventionsvereinbarungen mit der Pro Senectute. Die Überlegungen des Regierungsrates sind seinem Bericht Nr. 2098.1 - 13942 zu entnehmen. Die vorberatende Kommission ist mit 8 Ja- zu 6 Nein-Stimmen