-
3185.8 - Zusatzantrag des Regierungsrats
-
Abs. 2 (neu) 1 Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verordnung, falls sich sonst im Einzelfall eine offensicht- lich unzweckmässige Lösung oder eine Härte ergäbe. 1 Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verord- nung, wenn ausserordentliche Verhält- nisse vorliegen und die Einhaltung der Bestimmungen
-
3185.9a - Beilage: Detailerläuterungen
-
verschärft (20 anstatt 10 Prozent). 3 Bereits seit dem 1. Januar 2022 fördert der Kanton Zug im Rahmen seines Gebäudeprogramms Massnahmen zum Heizungsersatz. Dazu wurden aus dem Budget zwei Millionen Franken
-
3187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
iung der AHV-Renten entstehen würden, aufzubürden. 4.3. Steuerrechtliche Überlegungen Bereits in seinen Stellungnahmen vom 12. November 2008 zur Motion Kaufmann bzw. vom 12. Februar 2014 zur Motion Estermann
-
3189.2 - Antwort des Regierungsrats
-
lung von Kantonsarzt, Kantonstierarzt, Kantonschemiker und Heilmittelinspek- tor. Unabhängig von seiner kantonsärztlichen Funktion wurde der Kantonsarzt vom Regierungsrat zum Leiter des Amts für Gesundheit
-
3196.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Polizeigesetzes stellen wird. ➔ Bezüglich Sachaufwand hält die Stawiko fest, dass der Regierungsrat in seiner oben zit ier- ten Stellungnahme keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen erwähnt hat. Somit wer-
-
3209.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
zu fassen. Die gleich- zeitige Beratung aller Geschäfte durch die erweiterte Stawiko bot sich seinerzeit an und passte auch terminlich gut. Die vorliegende Motion betrifft wieder ein Anliegen im Zusammenhang
-
3210.1 - Interpellationstext
-
biodiversitätsfördernde Massnahmen planen, fördern und auch umsetzen. Dies hat der Regierungsrat in seiner Antwort zur Biodiversitätsförderung ausführlich dokumentiert (Vorlage Nr. 3009.2 – 16398). Wir u
-
3215.2 - Antwort des Regierungsrats
-
hingewiesen, dass er sich seiner Verantwor- tung bei der Umsetzung von wirkungsvollen Massnahmen zum Klimaschutz insbesondere bei seinem eigenen Gebäudepark bewusst ist. Bei seinen eigenen Bauten und Anlagen
-
3215.1 - Interpellationstext
-
Somit bietet die WWZ der Bevölkerung des Kantons Zug eine zusätzli- che Möglichkeit, dass jeder seinen Beitrag leisten kann, um CO2 einzusparen. Noch aktueller wird dieses Thema sobald das neue Energiegesetz
-
3155.2 - Antwort des Regierungsrats
-
und Digitalisierung an kantonalen Schulen eingereicht. Der Kantons- rat hat die Interpellation an seiner Sitzung vom 26. November 2020 an den Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. 1. Wie viel gibt