-
2996.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
diskutierten Einwände einbringen. Ziel dieses Antrages sei es zudem, dass der Kan- ton Zug nicht mit seinem (frühen) Beitritt zur IKV 2020 ein Zeichen setze, gestützt auf welches die anderen Kantone der IKV 2020 beschäftigt habe wie der Kanton Zug. Sie verdeutlichten, dass der Kanton Zug dabei drei Viertel seiner Anträge durchgebracht und sich damit gegen die 25 anderen Kantone durchgesetzt habe. Der Kanton Zug
-
2996.3a - Konkordatstext (IKV)
-
des Art. 34 BGS darf höchstens Fr. 2.50 pro Kopf seiner Wohnbevölkerung betragen. Eine Mindestsumme von Fr. 100'000.— steht jedem Kanton unabhängig seiner Bevölkerungszahl zur Verfügung. 2 Die Übertragung Spielkategorie steht einem Vereinbarungskanton nur dann zu, wenn die entsprechende Spielkategorie in seinem Gebiet nicht verboten ist im Sinne von Art. 28 BGS. Art. 3 Vertretung der Vereinbarungskantone in Jahres seit Inkrafttreten. 2 Die Kündigung eines Kantons beendet die Gültigkeit der Vereinbarung auf seinem Kantonsgebiet. Art. 8 Verhältnis zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat Im Falle eines Widerspruchs
-
3011.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
ohne Enthaltungen unter Ergänzung von §§ 2 und 3 zu. 2. Ausgangslage Der Regierungsrat beantragte in seinem Bericht und Antrag vom 17. September 2019 die Ablö- sung des NOK-Gründungsvertrags durch einen A
-
3011.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
fachtechnische Arbeitsgruppe. Für den Kanton Zug waren der Finanzdirektor Heinz Tännler sowie der seinerzeitige Baudirektor Urs Hürlimann im politischen Gremium vertreten. Der frühere Nationalrat und Energieexperte und Axpo-Statuten vorgenommen werden. Das politische Gremium wird die beantragten Änderungen an seiner Sitzung vom 18. Juni 2020 prüfen. Kanton Glarus: Als nächsten Schritt wird der Antrag des Regierungsrats Regierungsrat, an der Kantonsratssitzung vom 30. April 2020 mündlich Stellung zu nehmen, ob es sich nach seiner Ansicht vorliegend um eine strategische Beteili- gung handelt oder nicht. In § 3 beantragt die Koko
-
3023.2 - Antwort des Regierungsrats
-
e Autos durch höhere Motorfahrzeugsteuern unattraktiver zu machen? Der Regierungsrat hat sich in seinen Legislaturzielen für die Jahre 2019 bis 2022 unter dem Hauptziel D, den Lebensraum im Kanton Zug der Elektromobilität und anderer energieeffizienter alternativer Antr iebsformen. In die Planung seiner kantonalen Neubauten 3023.2 - 16278 Seite 3/4 bezieht er die Elektromobilität bereits ein, so dass nachhaltige kantonale Fahrzeugsteuern (Vor- lage Nr. 3034.1 – 16196) ein, die der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2020 zur Bericht- und Antragstellung an den Regierungsrat überwies. Im Rahmen
-
3043.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
gkeitskriterien des jüngst revidierten Denkmalschutzrechts nicht zu genügen vermag. So hat er in seinem Ent- scheid vom 30. Juni 2020 festgestellt, dass die Kantonsschule Zug weder über den äusserst hohen s. Der Beschwerde der beiden Verbände kommt auf- schiebende Wirkung zu. Die vom Regierungsrat in seinem Beschluss vom 30. Juni 2020 hin- sichtlich der Kantonsschule Zug angeordneten Rechtsfolgen können Sie entspricht auch den Zielen des Energieleitbilds des Kantons Zug 2018, wonach der Kanton bei seinen eigenen Bauten eine Vorbildfunktion übernehmen will. Die entsprechenden Abklärungen wurden von der
-
3048.2 - Antwort des Regierungsrats
-
wirken und Profit daraus zu schlagen. Der Regie- rungsrat bekämpft solche Machenschaften innerhalb seiner Kompetenzen mit Entschlossen- heit. Es ist Aufgabe des Regierungsrats und des Obergerichts, die Zuger
-
3049.2 - Antwort des Regierungsrats
-
so werden die Richtpläne überprüft und nötigenfalls angepasst. Der kantonale Richtplan bindet mit seiner Behördenverbindlichkeit die Gemeindebehörden samt der Gemeindeversammlung oder das Stimmvolk einer
-
3065.2a - Beilage RRB
-
plan 201 6-201 8, welcher Ende 2018 aktualisiert wurde, findet mit der vorlie genden Überprüfung seinen Abschluss. Fortgesetzt wird die Überprüfung nach dem optimierten Massnahmenplan 201 9-2022 (RRB vom
-
3065.2 - Antwort des Regierungsrats
-
den besuchten Kursen und Tagungen aufge- schlüsselt. 4. a) Wie beurteilt der Kanton Zug die Erfolge seines Massnahmenplans zur Gleichstel- lungsstrategie 2016–2018 und 2019–2020 bezüglich aller sieben au Fortschritte hat der Kanton Zug erzielt im Zusammenhang mit dem Cedaw-Abkommen? Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 21. November 2011 (BGE 137 I 305), in dem es um die Abschaffung der Gleichstellungskommission