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3185.7 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
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Zusatzbericht und -antrag zur Teilrevision des kantonalen Energie- gesetzes. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2021 die Teilrevision des kantona- len Energiegesetzes (Vorlage Nrn. 3185.1 -
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3185.5a - Synopse
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Abs. 2 (neu) 1 Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Ver- ordnung, falls sich sonst im Einzelfall eine offensicht- lich unzweckmässige Lösung oder eine Här- te ergäbe. 1 Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verord- nung, wenn ausserordentliche Verhältnisse vorliegen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses
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3185.3a - Synopse
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Abs. 2 (neu) 1 Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verord- nung, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich unzweckmässige Lösung oder eine Härte ergäbe. 1 Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verord- nung, wenn ausserordentliche Verhältnisse vorliegen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses
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3185.2 - Antrag des Regierungsrats
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7 Ausnahmen 1 Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Ge- setzes und seiner Verordnung, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich unzweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe. 1 Die zuständigen Behörden gewähren Ausnahmen von Vorschriften dieses Ge- setzes und seiner Verordnung, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich unzweckmässige Lösung wenn ausser
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3185.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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kantonalen Recht. Zu den finanziellen Folgen für den Kanton schreibt der Regierungsrat in Ziffer 6 seines Berichtes nichts Konkretes. Der Vollzugsaufwand der Teilrevision lasse sich noch nicht beziffern beantragt der Regierungsrat eine Teilrevision des kantona- len Energiegesetzes aus dem Jahre 2004. In seinem Bericht Nr. 3185.1 - 16490 wird erwähnt, dass es um energierechtliche Gebäudevorschriften geht, für
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3201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zu erreichen. Der Regierungsrat ist sich nach dem Rückzug des Projekts des Zuger Bauernverbandes seiner Ver- antwortung für einen gesunden Zugersee bewusst und beabsichtigt, zusätzliche see-externe Massnahmen nachhaltige Gesundung des Zugersees zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Der Regierungs- rat ist sich seiner Verantwortung für einen gesunden Zugersee bewusst und hat das weitere Vorgehen festgelegt. Einerseits
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3204.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und des Militärstrafgesetzes vom 26. Juni 2013, BBl 2013 5975 ff., 6039). Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 6B_1030/2020 vom 30. November 2020 E. 1.1.3 klargestellt, dass für das Vorliegen eines leichten
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3211.2 - Antwort des Regierungsrats
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ausstehende und nachzuzahlende Lohnbe- träge. Daraus schliesst die kantonale TPK, dass der Kanton Zug mit seiner wirtschaftlichen Ausprägung dem Lohndumping unterdurchschnittlich ausgesetzt ist. Unter Hinweis auf
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3210.2 - Antwort des Regierungsrats
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n von Gesetzen, Kantonsratsbeschlüssen oder des kantonalen Richtplans an. Der Kantonsrat kann in seinen Debatten zu diesen Geschäften den verschiedenen Interessen mehr oder we niger Ge- wicht geben und
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3218.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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ab. [Ein Kom- missionsmitglied ist abwesend.] Zum Thema Filtersäcke wiederholte der Baudirektor seinen Vorschlag, durch die Baudirektion entsprechende Abklärungen machen zu lassen und der Kommission eine