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2799.1 - Antwort des Regierungsrats
die Stadt Zug zuständig ist, befindet sich neu ebenfalls im Poli- zeihauptgebäude An der Aa 4. An seiner Stelle wurde der Assistenzdienst für die Stadt Zug in die Polizeiinfrastruktur am Kolinplatz verschoben
2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Dezember 2014 eröffnet. Die GDK wird die Vereinbarung dann in Kraft setzen, wenn der 18. Kanton seinen Beitritt erklärt hat. Bisher (Stand 19. April 2017) sind elf Kantone der Vereinbarung beigetreten
2801.1a - Beilage Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
ntone; 4. Multiplikation des gemittelten pro Kopf-Beitrages eines jeden Vereinbarungskantons mit seiner Bevölkerung; 5. Gegenüberstellung der Beitragsleistung eines jeden Vereinbarungskantons mit den
2801.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Im Rahmen der Stellungnahme vom 5. März regte die Konkordatskommission beim Regie- rungsrat an, in seinem allfälligen späteren Bericht und Antrag an den Kantonsrat insbesondere zu folgenden Themen gezielt
2801.2a - Konkordatstext
oder der betreffende Arzt im Zeitpunkt der Erlangung des Universitätszulassungsausweises ihren oder seinen Wohnsitz in einem der Vereinbarung beigetretenen Kantone hatte. 2 Allfällige höhere Beiträge der ne; 4. Multiplikation des gemittelten pro Kopf­Beitrages eines jeden Verein­ barungskantons mit seiner Bevölkerung; 5. Gegenüberstellung der Beitragsleistung eines jeden Vereinbarungs­ kantons mit den
2819.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für den Kanton Zug 3.1. Finanziell Der Kanton Zug wird als Folge der Kündigung der Vereinbarung von seinem Beitrag an die Grundfinanzierung der Schulinfrastruktur und des Schulbetriebs entlastet. Er entlastet
2819.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Dezember 2017 per Ende 2020 kündigt. Im Rahmen dieser Interkantonalen Vereinbarung wurde die seinerzeitige Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantonalen Försterschule vom 8. J u- rbandes Der Vorstand des Zuger Forstpersonalverbandes behandelte die Kündigung des Konkordats an seiner Sitzung vom 7. März 2018. Die Rückmeldung dazu ist positiv, da sich für die Studieren- den nach der
2819.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Interkantonalen Försterschule Maien- feld mit 76 000 Franken beteiligt. Im Jahr 1990 wurde die seinerzeitige Vereinbarung durch e i- ne neue ersetzt, mit welcher Zug einmalig 149 400 Franken an den Ausbau
2820.2 - Antwort des Regierungsrats
dadurch auch ein Ökosystem für Start-ups in unserer Region entstehen. Der Regie- rungsrat setzt sich in seinem Einflussbereich deshalb für die Entwicklung des Crypto Valley ein. Dass diese Entwicklung eine politische Institut für Finanzdienstleistungen in Zug (IFZ) sowie deren Umfeld. Der Stadtrat von Zug hat an seiner Sitzung vom 2. Mai 2016 beschlossen, in beschränktem Um- fang die Kryptowährung Bitcoin als Zahl Potenzial der ungezählten Anwendungsmög- lichkeiten der Blockchain-Technologie beinhaltet. Im Rahmen seiner Möglichkeiten positio- niert der Regierungsrat das Crypto Valley auch entsprechend. Der Regierungsrat
2832.2 - Antwort des Regierungsrats
des Bundesgerichts 2C_206/2016 vom 7. Dezember 2017 nicht zuwider. Denn das Bundesgericht setzt in seinem Entscheid einen un- gefähren Rahmen für die zulässige Höhe des Verpflegungsbeitrags und verweist Schulzeit statt am Untergymnasium an einer Sekundarschule zu verbringen, ohne dass von einem nicht mehr seinen Fähigkeiten entsprechenden angemessenen oder «ausreichen- den» schulischen Unterricht im Sinne von chts», sondern jenen des «Grundschulunterrichts». Das Bundesg e- richt erkannte, dass ein Kanton seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung eines ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulu

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