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2845.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der Regierungsrat die Mindestbeteiligung auf einen Drittel plus eine Aktie reduzieren. Auf Seite 15 seines Berichts begründet er diesen Antrag nicht weiter. Er weist le- diglich darauf hin, dass dies die Regierungsrats wäre neu kein qualifiziertes Mehr vorgese- hen. Unbestritten ist, dass der Kanton mit seinem Aktienanteil nicht mitstimmt, um den Interes- sen der Privataktionärinnen und -aktionären angemessen
2852.2 - Antwort des Regierungsrats
öffentliche Hand 85 Prozent der Verlustscheine vergüten (Art. 64a KVG). Wie der Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag zur Umsetzung der entsprechenden Bundesregelung ausgeführt hat (Vorl a- ge Nr werden. In der Mehrzahl der Fälle verfehle das Druckmittel des möglichen Leis- tungsaufschubs somit seinen Zweck. Vielmehr sei eine gewisse Gleichgültigkeit bei den Be- troffenen festzustellen. Insbesondere
2855.1b - Beilage 2: Projektdokumentation RDZ
Rücklauf in den Entlastungska- nal ist eine Fischtreppe vorgesehen. Das bestehende Pumpwerk bleibt in seiner Funktion bestehen. 4.3 Tragwerk und Fundation Der mittlere Grundwasserspiegel liegt gemäss Grund
3237.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Patrick Trütsch, welcher zuvor zwei Jahre als Gerichtsschreiber am Verwaltungsgericht tätig war. Nebst seiner neuen Funktion als Generalsekretär wird Patrick Trütsch weiterhin zu 50 % als Gerichtsschreiber in
826.154-A1 - Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)
oder der betreffende Arzt im Zeitpunkt der Erlangung des Universitätszulassungsausweises ihren oder seinen Wohnsitz in einem der Vereinbarung beigetretenen Kantone hatte. 2 Allfällige höhere Beiträge der 154-A1 4. Multiplikation des gemittelten pro Kopf-Beitrages eines jeden Verein- barungskantons mit seiner Bevölkerung; 5. Gegenüberstellung der Beitragsleistung eines jeden Vereinbarungs- kantons mit den
154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung)
Dienstleistung honoriert oder Ausdruck einer allgemeinen Wertschätzung des Kantons oder seiner Vertreterin bzw. seines Vertreters ist. 3 Bestehen Zweifel, ob ein Geschenk von geringem Wert vorliegt, entschei-
414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
e im Bereich Schule und Bildung. 2 Er übernimmt Forschungs- und Entwicklungsaufträge, akquiriert seinen Schwerpunkten entsprechende Projekte und sorgt für einen Transfer der Forschungserkenntnisse in
740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
g generell. Das TISG stellt den Betreibern von Rohrleitungsanlagen und den Baugesuchstellern für seinen Prüfauf- wand direkt Rechnung. 3 Wo von vornherein die Rechte Dritter betroffen sind und keine gütliche
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht. 5 Der Schulleiter steht einer Schuleinheit vor. Er ist in seinem Zuständig- keitsbereich für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität Verantwortung für die ihm anvertrauten Schüler und sorgt für eine gute Schulatmosphäre. 4 Er erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beach- tung der gesetzlichen Vorgaben und der Weisungen Erziehungsberechtigten sind berechtigt, im Rahmen der Fähigkeiten ihres Kindes und unter Berücksichtigung seiner Neigungen den Ausbil- dungsgang zu bestimmen. 2 Sie haben insbesondere Anspruch darauf, a) von der
414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
e im Bereich Schule und Bildung. 2 Er übernimmt Forschungs- und Entwicklungsaufträge, akquiriert seinen Schwerpunkten entsprechende Projekte und sorgt für einen Transfer der Forschungserkenntnisse in

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