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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht. 5 Der Schulleiter steht einer Schuleinheit vor. Er ist in seinem Zuständig- keitsbereich für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität Verantwortung für die ihm anvertrauten Schüler und sorgt für eine gute Schulatmosphäre. 4 Er erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beach- tung der gesetzlichen Vorgaben und der Weisungen Erziehungsberechtigten sind berechtigt, im Rahmen der Fähigkeiten ihres Kindes und unter Berücksichtigung seiner Neigungen den Ausbil- dungsgang zu bestimmen. 2 Sie haben insbesondere Anspruch darauf, a) von der
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722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
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umfasst insbesondere: a) die Information und Instruktion von Personen, für die jemand auf- grund seiner persönlichen oder beruflichen Stellung verantwortlich ist; b) den Unterhalt von Anlagen und Geräten
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732.22-A1 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba (Anhang)
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als Betriebskehricht. § 9 Sperrgut 1 Brennbarer, sperriger Hauskehricht, welcher wegen seiner Abmessung oder seines Gewichtes nicht in die zugelassenen Abfallgebinde passt, gilt als Sperrgut. Er ist in
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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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Die Schulleiterin oder der Schulleiter steht einer Schuleinheit vor. Sie bzw. er ist in ihrem bzw. seinem Zuständigkeitsbereich für die Beurteilung und Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität Erziehungsberechtigten sind berechtigt, im Rahmen der Fähigkeiten ihres Kindes und unter Berücksichtigung seiner Neigungen den Ausbil- dungsgang mitzubestimmen. * 2 Sie haben insbesondere Anspruch darauf, a) von
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531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
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äne sind beizufügen. 2 Das Amt kann seinen Entscheid durch die kantonale Koordinationsstelle der zuständigen Gemeindebehörde übermitteln lassen. 3 Stellt es seinen Entscheid selber der zuständigen gem
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931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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Bewilligung kann mit Auflagen und Bedin- gungen verbunden werden. Das Amt für Wald und Wild hört vor seinem Entscheid allfällige weitere betroffene Amtsstellen an. * 4 Die Zustimmung der Waldeigentumsberechtigten ümerschaft hat die Überwachung, Behandlung oder Vernichtung von Schadorganismen, die den Wald in seinen Funktionen erheblich gefährden können, zu dulden. Ist der Verursacher bekannt, hat dieser die Kosten
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3129.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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1'065'000.– Total Gesamtkosten Fr. 66'596'000.– 3129.1 - 16381 Seite 9/13 5.2. Finanzierung Das BJ hat in seinem Schreiben vom 27. Februar 2020 in Aussicht gestellt , sich nach Abzug der üblichen Pauschalen2 mit
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3132.2 - Antwort des Regierungsrats
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März 2020 ab und bestätigte damit, die so- fortige Anwendbarkeit des neuen Denkmalschutzgesetzes in seiner revidierten Fassung bis zu einem allenfalls anderslautenden Entscheid in materieller Hinsicht. Das Zufriedenheit aller involvier ten Parteien also kaum je zu erreichen. 3. Der Regierungsrat wird in seiner Antwort gebeten, statistisch den Erfolg des neuen Ge- setzes bezüglich Einsprachen, Verhandlungen
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3135.1 - Antwort des Regierungsrats
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angenommen, die nun im Stän- derat behandelt wird. Der Zuger Regierungsrat unterstützt den Bund im Rahmen seiner Seite 2/2 3135.1 - 16409 Möglichkeiten. Beispielsweise hat er 2017 freiwillig am Resettlement-Programm
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75.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Mio Fran ken, wie im Bericht der vorberatenden Kommission ausgeführt. Der Kantonsrat hat nämlich an seiner Sitzung vom 1. Juli 1993 im Rahmen der Verwendung des aktiven Saldos des Laufenden Ver— waltungsrechnung