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3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
S. 145). 103 5. Rechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge Beiträge, die der Schuldner an nicht in seinem Haushalt wohnende Personen in der letzten Zeit vor der Pfändung nachgewiesenermassen geleistet hat Dienstkleidung mit CHF 30.-- pro Monat. 2. Reisespesenvergütungen Soweit der Schuldner mit solchen von seinem Arbeitgeber erhaltenen Vergütungen im Existenz- minimum eingerechnete Verpflegungsauslagen in ne ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus. Ein spezieller Dank gebührt all jenen, welche über sehr lange Zeit in der Zivil-
3085.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
notwendige Verhandlungsgeschick. Er ist bestens mit den lo- kalen Gegebenheiten vertraut und aufgrund seiner Tätigkeit als Präsident des Zuger Bauern- verbandes sehr gut vernetzt. Die Zusammenarbeit zwischen
3119.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Motionärinnen und Motionäre entspricht weitgehendst § 10a Abs. 1 und Abs. 3 neu PBG, welcher seinerseits auf Art. 3 Bst. a BehiG verweist. Der Antrag geht in- sofern über die Regelung im PBG hinaus, als neun Wohneinheiten, kommt das BehiG nicht zur Anwendung. Dies bestätigte auch das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung. Vier Baukörper einer geplanten Arealbebauung, die je drei Wohnungen beinhalteten
3119.1 - Motionstext
Wohnungen nicht von Anfang an anpassbar erstellt werden. Das gleiche gilt für Arbeitsplätze. Wie Procap seinem Merkblatt 201 «Die Bedeutung des anpassbaren Wohnungsbaus» be- schreibt, macht sich die Schaffung
2963.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zwischen 4 Millionen Franken im 2012 und 6,3 Millionen Franken im 2014. Der Regierungsrat prüfte in seinem Bericht und Antrag vom 25. August 2015 eine weitere Tei l- revision. Im Rahmen der Prüfung wurde ist. Das Projekt «ZFA-Reform 2018» bestätigt somit die Schlussfolgerungen des Regierungsra ts in seinem Bericht und Antrag vom 25. August 2015: Das heute bestehende System ist korrekt und langfristig angelegt
2972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Grundsätze der Vermögensverwaltung (Art. 51a Abs. 2 Bst. m BVG). Der Vorstand hat in Wahrnehmung seiner Verantwortung die Anlageorganisation sowie die Anlagetätigkeit mit dem Erlass eines Anlagereglements
2971.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) wählt der Kantonsrat auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schätzungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der S Sicht der JPK alle fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Besetzung dieses Amtes . Nebst seiner über 20-jährigen beruflichen Erfahrung in der Immobilienbranche verfügt der eidgenössisch diplomierte
2985.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2020
Bekanntgabe ersuchende Private glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer oder seiner Rechtsansprüche erforderlich sind. Der betroffenen Person ist vorher wenn möglich Gelegenheit zur
2985.4 - Ergebnis 1. Lesung
Bekanntgabe ersuchende Private glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer oder seiner Rechtsansprüche erforderlich sind. Der betroffenen Person ist vorher wenn möglich Gelegenheit zur
2985.5 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
– 16094 den nach- folgenden Antrag sowie dazu einen Eventualantrag zu stellen. 1. Ausgangslage In seiner 1. Lesung hat der Kantonsrat die vom Regierungsrat in § 12 Abs. 1 DSG vorgeschla- gene Beschränkung

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